Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=463372an die oben genannten Kontaktstellen.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
Programmierleistungen
Zb4-00432-4
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Programmierleistungen und unterstützende Dienstleistungen für 18 Statistikverfahren der gesetzlichen Sozialversicherungen, 2 Verfahren zur Verwaltung der Beschwerden von Leistungsempfängern nach SGB II und III sowie 4 Verfahren der zentralen Verwaltung.
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Dienstsitz des BMAS in Bonn
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Abruf von Programmierleistungen und unterstützende Dienstleistungen für seine Verfahren aus folgenden Bereichen:
- Statistikverfahren der gesetzlichen Sozialversicherungen:
Hierbei handelt es sich um 18 Verfahren der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, der Sozialgerichtsbarkeit, der sozialen Entschädigung sowie der Arbeitsförderung. Mit diesen Verfahren werden z. B. die von den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung oder den Bundesländern gelieferten Daten verarbeitet und ausgewertet. Diese Verfahren basieren auf den Programmier- bzw. Datenbanksystemen: MS Access mit VBA, MS SQL-Server, Micro Focus Cobol und SAS mit dem Programmiermodul BASE.
- Verwaltung der Beschwerden von Leistungsempfängern nach SGB II und III:
Dieser Bereich umfasst 2 mit MS Word und MS Access realisierte Verfahren.
- Verfahren der zentralen Verwaltung:
Hierbei handelt es sich um das Personal-Prozess-Management-Anwendungssystem mit den eigenständigen Personalverfahren Beurteilung und Leistungsprämie sowie ein Verfahren zur Durchführung der jährlichen Personalbedarfsplanung. Diese Verfahren sind als Web-Anwendungen für MS Internet Information Services in ASP.NET erstellt und nutzen als Datenquelle MS SQL-Server Datenbanken. Außerdem werden in dem Verfahren Personalbedarfsplanung die MS SQL-Server Reporting Services genutzt.
Die Leistungen sind vor Ort beim Auftraggeber zu erbringen und umfassen:
- Durchführung der Produktion (Datenannahme, Konvertierungen, Plausibilitätsprüfungen, Einlesen in die Datenbank) für die Statistikverfahren der gesetzlichen Sozialversicherungen.
- Weiterentwicklung und Anpassen der Verfahren an sich verändernde rechtliche, organisatorische, funktionale und technische Anforderungen.
- Anpassung und Weiterentwicklung neuer, fremdrealisierter Verfahren, sofern sie auf den Programmier- bzw. Datenbanksystemen der vorhandenen Verfahren basieren.
- Erstellung kleinerer neuer Verfahren (Erstellungsaufwand maximal 100 Personentage) auf Basis der Programmier- bzw. Datenbanksysteme der vorhandenen Verfahren mit Ausnahme von SAS und Cobol.
>Durchführung von Standard- und Sonderauswertungen.
>Migration von MS Access-Datenbanken auf MS SQL-Server.
>Unterstützung der für die Verfahren zuständigen Fachreferate per Telefon, E-Mail oder vor Ort (nur in Bonn).
>Beseitigung von Störungen und Fehlern, für die der Auftragnehmer nicht im Rahmen der Gewährleistung oder Funktionsprüfung zuständig ist.
>Unterstützung bei der Aktualisierung bzw. Aufnahme von Verfahren in das Gesamtsicherheitskonzept oder der Erstellung eines ggf. notwendigen verfahrensspezifischen IT-Sicherheitskonzeptes.
>Einarbeitung eines anderen Dienstleisters vor Beendigung des Vertrages.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt über einzelne Projektabrufe per Auftragsschein als Werkleistung oder Dienstleistung.
Der erwartete Unterstützungsbedarf ist aufgrund von Vergleichswerten aus der Vergangenheit mit 363 Personentage pro Jahr kalkuliert worden. Die Kalkulation ist allerdings mit Unsicherheitsen behaftet. Es ist sowohl ein geringerer als auch ein höherer Bedarf möglich. Garantiert werden 300 Personentage pro Jahr. Die Höchstmenge des Vertrages liegt bei 2.000 Personentagen für 4 Vertragsjahre.
01.01.2023
31.12.2026
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Es handelt sich bei dem Auftragsgegenstand um eine Rahmenvereinbarung, deren Höchstmenge bei 2.000 Personentagen für 4 Vertragsjahre liegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
01.08.2022
23:59
- Deutsch (DE)
28.10.2022
02.08.2022
23:59
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
1) Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
2) Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
22.06.2022