Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=462877Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Externe Begleitung des Projekts "Bau des eisbrechenden Polarforschungs- und Versorgungsschiffs POLARSTERN II"; Referenznr. der Bekanntm. 04513-7/8(2022)
04513-7/XX(2022)
Beratung im Bereich Forschung (73210000)
Dienstleistungen
Der Auftrag umfasst die externe Begleitung des Projekts "Bau des eisbrechenden Polarforschungs- und Versorgungsschiffs POLARSTERN II", das das Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung eigenverantwortlich durchführt. Das Bundministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Projekt als Zuwendungsgeber. Zu den Aufgaben des BMBF als Zuwendungsgeber gehören die begleitende Erfolgskontrolle und das fortlaufende Controlling. Der Auftragnehmer unterstützt das BMBF (Auftraggeber) bei diesen Aufgaben. Insbesondere berät der Auftragnehmer das BMBF in betriebswirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Fragen. Zu seinen Aufgaben gehören das Controlling und das proaktive Monitoring, das Projektconsulting, die Begleitung der Vergabephase und die Begleitung der Bauphase.
Deutschland (DE, NUTS 0)
s. Ziffer II.1.4 und Leistungsbeschreibung
01.09.2022
31.12.2025
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu zwei Jahre bis längstens zum 31.12.2027 und anschließend zweimalig jeweils um bis zu ein Jahr bis längstens zum 31.12.2029.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu zwei Jahre bis längstens zum 31.12.2027 und anschließend zweimalig jeweils um bis zu ein Jahr bis längstens zum 31.12.2029.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
18.07.2022
12:00
- Deutsch (DE)
31.08.2022
18.07.2022
13:00
BMBF-Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung
informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
10.06.2022