Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Peripherie: Webcams der Kategorie Gehoben
ZIB 15.08 - 9906/21/VV : 5
Webkamera (30237240)
Lieferauftrag
Rahmenvereinbarung über Peripherie: Webcams der Kategorie Gehoben
2.400.000,00
EUR Euro
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Die Gesamtleistung wird in folgende Lose aufgeteilt, die aus technischen Gründen in einzelnen Verfahren abgebildet werden:
9906/21/VV : 4 "Peripherie: Webcams der Kategorie Standard"
9906/21/VV : 5 "Peripherie: Webcams der Kategorie Gehoben" (dieses Verfahren)
9906/21/VV : 6 "Peripherie: Webcams der Kategorie High-End"
Aus der Rahmenvereinbarung für "Peripherie: Webcams der Kategorie Gehoben" kann bis zu einer Höchstmenge von 32.000 Stück abgerufen werden.
2.400.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten: 24
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere
auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom
Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB).
Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe".
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen
Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die
Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen
Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied
eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe
muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits
mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden.
Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe)
muss die Eigenerklärung spätestens vor der
Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die
Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem
Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die
Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung
entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "Unternehmensdaten" die für
Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem
Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angaben zur
Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die
übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag
bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der
Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus
dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung,
§ 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes
Mitglied einzureichen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit füllen Sie bitte die Anlage
"Unternehmenszahlen" aus. Sie haben für sich - und für alle
Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie für alle
Unterauftragsnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage
"Unternehmenszahlen" abzugeben.
Bitte geben Sie die Höhe des Gesamtjahresumsatzes in den
letzten drei Geschäftsjahren an. Es wird ein Mindestumsatz in
Höhe von 750.000,00 Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert.
Bei Bewerbergemeinschaften und Generalunternehmern/
Unterauftragnehmern werden die Umsätze addiert.
Wenn Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder
freien Mitarbeitern) in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte
diesbezüglich das Formular "Unterauftragnehmer" aus und
fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige
Unternehmen gelten ebenfalls als Drittunternehmen.
Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu
vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in
Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe).
In dem Fall ist zusätzlich das Formular
"Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe" auszufüllen. Weitere
Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2
des Dokumentes "Allgemeine-Bewerbungsbedingungen-elektronisch". Wenn Sie als
Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie
bitte diesbezüglich das Formular
"Erklaerung_Bewerber_Bietergemeinschaft" aus und fügen Sie
es Ihrem Angebot bei.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht
beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem
Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen
geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI
entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die
Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie
diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das
Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der
Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/
Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen
(geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus
vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3
geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen
Leistung ein.
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für die Lieferung von
Hardware /Peripherie und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen
anhand der Referenzen dar.
Die Referenzaufträge dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
Sofern es sich um
Aufträge handelt, die in den letzten drei Jahren noch nicht
abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand
anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können
nicht gewertet werden.
Zu den Referenzaufträgen sind folgende Angaben zu machen:
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Art und Umfang
in Bezug auf die oben genannten Merkmale),
• Angabe, ob die Leistung vom Bewerber/Bieter erbracht wurde
bzw. welchen Teil der Leistung ggf. Unterauftragnehmer
erbracht haben,
• Angabe des zuständigen Ansprechpartners beim
Auftraggeber
des Referenzauftrages mit Anschrift und Telefonnummer. Die
Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu
verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten,
können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die
benannten Referenzen:
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu
verwenden.
Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen.
Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine
nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz
nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den
Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das
Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als
bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die
angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer
Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom
Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen
geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese
Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen
geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI
entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die
Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie
diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das
Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der
Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/
Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen
(geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus
vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
14.07.2022
11:30
- Deutsch (DE)
30.11.2022
14.07.2022
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Abrufberechtigt sind:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik
Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und
Organe:
Akademie der Künste
Aktion Psychisch Kranke e.V.
Alexander von Humboldt-Stiftung
Auswärtiges Amt
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro
Medienerzeugnisse
Berufsgenossenschaft für Gesundheitswesen und
Wohlfahrtspflege
Beschaffungsamt des BMI
Bund der Vertriebenen
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Naturschutz
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesamt für Strahlenschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bundesamt für Verfassungsschutz
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Geowissenschaften
Bundesanstalt für Gewässerkunde
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche
Bundespost
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Bundesfinanzhof München
Bundeskartellamt
Bundeskriminalamt
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen
Bundespolizei
Bundesrechnungshof
Bundessortenamt
Bundessozialgericht
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
DBH e.V. - Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und
Kriminalpolitik
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit
e.V.
Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.
Deutscher Wetterdienst
Deutsches Archäologisches Institut
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Deutsches Maritimes Zentrum e. V.
Deutsches Patent- und Markenamt
Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung
(DeZIM) e.V.
Die Autobahn GmbH des Bundes
DRK Suchdienst
Eisenbahn-Bundesamt
Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R.
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Friedrich-Ebert-Stiftung
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Generalzolldirektion - Zollkriminalamt
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) GmbH
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Informationstechnikzentrum Bund
Institut für Mittelstandsforschung Bonn
Johann Heinrich von Thünen-Institut
Kraftfahrt-Bundesamt
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft
mbH
Max-Delbrück Centrum für Molekulare Medizin
Nationale Anti Doping Agentur
Otto-von-Bismarck-Stiftung
Paul-Ehrlich-Institut
Postbeamtenkrankenkasse
Robert-Koch-Institut
Rosa Luxemburg Stiftung
SPD-Bundestagsfraktion
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH
Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus
Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Stiftung Reichspräsident Friedrich-Ebert-Gedenkstätte
Stiftung Wissenschaft und Politik
Umweltbundesamt
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
11.07.2022