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Ausschreibungsdetails

Hochfeld NMR Spektrometer (800 MHz) inkl. Cryoplattform

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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10.06.2022 (letzte Änderung am 09.09.2022)

14.07.2022 14:00

14.07.2022 14:00

EU-OV/2022-59

Thüringen: Friedrich-Schiller-Universität Jena

09.09.2022 15:45

2022/S 112-314643

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung:Friedrich-Schiller-Universität Jena
Postanschrift:Fürstengraben 1
Postleitzahl:07743
Ort:Jena
NUTS:Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 3641-9412220
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Hochfeld NMR Spektrometer (800 MHz) inkl. Cryoplattform

EU-OV/2022-59

II.1.2)
CPV-Code

Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt für Ihre wissenschaftliche Tätigkeit den Kauf eines Hochfeld NMR Spektrometers (mindestens 1H Frequenz von 800 MHz, entspricht Magnetfeldstärke von mindestens 18.79 T) inkl. Cryoplattform.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

2.521.008,40

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03, NUTS 3)

Friedrich-Schiller-Universität Jena, NMR Plattform (IOMC/IAAC), Humboldtstraße 8, 07743 Jena

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Erwartet wird ein Hauptangebot für einen Vertrag über die Beschaffung (1) Hochfeld NMR Spektrometers (mindestens 1H Frequenz von 800 MHz, entspricht Magnetfeldstärke von mindestens 18.79 T) inkl. Cryoplattform und Nebenleistungen gemäß Anlage 2. Die Leistungen umfassen dabei sowohl die Lieferung frei Verwendungsstelle, die Aufstellung/ Installation und Inbetriebnahme des Gerätesystems mit Abnahme aller geforderten Leistungsparameter, einen deutsch- und englischsprachiger Kundendienst, eine mindestens 3-tägige technische Vor-Ort Ersteinweisung (in Englisch) in Spezialanwendungen und grundlegende Problembehandlung durch ausgewiesene Applikationsspezialisten zur Inbetriebnahme und Wartung des Systems als auch die Neuanordnung der vorhandenen NMR-Systeme (1x 600MHz USPlus, 1x 400MHz US, 1x 400MHz, alle Fabrikat Bruker) im selben Raum zur Integration der Neuanschaffung und die erforderlichen Gewährleistungen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

2.521.008,40

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 1

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

ja

2022 HSB 0002

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Eintragung in das

Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der

Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist.

Sollte der Bewerber gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er

ansässig ist, nicht in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein, ist

dieser Umstand mittels einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung zu

erklären und diese Erklärung anstelle des Nachweises einzureichen,

Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert.

Im Rahmen einer Nachunternehmerschaft oder Bietergemeinschaft sind

sämtliche Bedingungen auch für diese nachzuweisen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Unternehmensdarstellung:

-allgemeine Unternehmensdarstellung,

- Firmenname, Rechtsform, Umsatzsteuerident-Nr,

- Anschrift (Hauptsitz/Niederlassungen/Sitz der Niederlassung, die den

Auftraggeber betreuen würde), Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse,

- Organisationsstruktur des Unternehmens, Geschäftsfelder/-zweige,

- Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Unternehmenshistorie etc.,

Angaben zu den Umsätzen der letzte 3 Jahre (ersatzweise Geschäftsberichte der

letzten 3 Jahre) sowie den Umsätzen des im Rahmen der Ausschreibung

maßgeblichen Geschäftsbereiches. Der Umsatz des betreffenden

Geschäftsbereiches muss mindestens 5 000 000 EUR pro Jahr betragen,

Bescheinigung/Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung

einschließlich der Angabe der Deckungssummen,

eine Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 4.1),

eine Erklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen

gemäß § 123 GWB sowie § 124 GWB (Anlage 5 und 6):

- Nichtbestehen eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren

gesetzlichen Verfahrens,

- dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,

- dass die Beiträge an die Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß bezahlt werden,

- dass die Steuern ordnungsgemäß bezahlt werden,

- dass die Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer/innen

ordnungsgemäß bezahlt werden,

- dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die meine/unsere

Zuverlässigkeit als Bieter/in in Frage stellen, - dass keine Person, deren Verhalten

unserem Unternehmen zuzurechnen ist,

rechtskräftig verurteilt ist wegen § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung

krimineller Vereinigungen), §129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer

Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische

Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuches

(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder

wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,

dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden sollen,

eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuches zu begehen, § 261

des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter

Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat

gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die

von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des

Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den

Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der

Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 299 des

Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §

108e des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung von

Mandatsträgern, §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und

Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuches (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur

Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer

Abgeordneter im Zusammenhang mit Internationalem Geschäftsverkehr) oder §§

232 und 233 des Strafgesetzbuches (Menschenhandel) oder § 233a des

Strafgesetzbuches (Förderung des Menschenhandels).

Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach

vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen

zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens

Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der

Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in

leitender Stellung. Im Rahmen einer Nachunternehmerschaft oder

Bietergemeinschaft sind die

Erklärungen nach den §§ 123 und 124 GWB auch für diese zu erklären.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Nachweis von mindestens 3 europaweiten Referenzen in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 5 Jahren mit Kontaktdaten des Auftraggebers (die Referenzen dürfen nicht das Recht des Auftragsgebers ausschließen oder einschränken weitere Informationen bei den Auftraggebern einzuholen)


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Der Bewerber erklärt, dass sein Unternehmen die:

Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12

Abs. 2 ThürVgG),

Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2

ThürVgG),

Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz; § 17

ThürVgG - Kontrollen; § 18 ThürVgG - Sanktionen,

sowie ggf. Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt

und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG) und die Verpflichtung des

Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12

Abs. 2 ThürVgG) erfüllt.

Die entsprechenden Formulare sind als Anlagen dieser Ausschreibung beigefügt.

Im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung sind von dem Bestbieter diese

Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb von 3 Werktagen

über die e-Vergabeplattform („Nachrichten“) vollständig ausgefüllt einzureichen.

Liegen die Erklärungen und Nachweise innerhalb der benannten Frist nicht

vollständig vor, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 12a ThürVgG). Die

Erklärungen können jedoch bereits mit dem Angebot abgegeben werden.

Ferner ist eine Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Anlage 4.2) mit dem Angebot vorzulegen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

14.07.2022

14:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.09.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

14.07.2022

14:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Thüringer Landesverwaltungsamt - Vergabekammer
Postanschrift:Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl:99423
Ort:Weimar
Land:Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im

Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder per E-Mail) an

die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit

Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von

15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der

Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen

kann.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

07.09.2022



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

07.09.2022


09.09.2022




07.09.2022


09.09.2022




25.08.2022


29.08.2022




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