Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Garderobendienst, Aufzugsdienst, Audio-Guide-Dienst und Logistik-Dienst in den Liegenschaften Reichstagsgebäude, Paul-Löbe-Haus und Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages in Berlin
ZR5-1133-2022-043-14-IK1
Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten (79700000)
Dienstleistungen
Garderobendienst, Aufzugsdienst, Audio-Guide-Dienst und Logistik-Dienst in den Liegenschaften Reichstagsgebäude, Paul-Löbe-Haus und Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages in Berlin
Berlin (DE300, NUTS 3)
Berlin
Die Dienstleistungen
- Entgegennahme, Aufbewahrung und Bewachung sowie die Herausgabe von Bekleidung und Gegenständen
- Betrieb von zwei Aufzügen im Bereich des Westeinganges des Dienstgebäudes Plena-bereich Reichstagsgebäude
- Ausgabe, Rücknahme, Säuberung und Kurzunterweisung im Gebrauch von Audio-Guide-Geräten im Bereich der Dachterrasse des Reichstagsgebäudes
- Erbringung von logistischen Tätigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit Informationsmaterialien und Räumen
- Abwicklung von Buchungsanfragen spontaner Besucher
sollen zusammenhängend an nur einen Auftragnehmer vergeben werden. Dies soll unter anderem zu Synergieeffekten im Bereich des Personaleinsatzes führen und somit zu Vorteilen für beide Vertragspartner. Die Auftraggeberinerwartet eine Rotation oder einen zeitweisen Positionstausch der eingesetzten Mitarbeiter während ihrer Arbeitszeit, insbesondere an sehr kalten oder sehr warmen Tagen, um die körperliche Belastung der Mitarbeiter zu minimieren. Darüber hinaus werden auch Wissen und Erfahrungen innerhalb dieser Einsatzpositionen untereinander ausgetauscht.
Ausführungszeiten:
Garderobendienst: 01.12.2022 - 30.11.2026
Aufzugsdienst: 01.10.2022 - 30.09.2026
Audio-Guide-Dienst: 01.11.2022 - 31.10.2026
Logistik-Dienst: 01.12.2022 - 30.11.2026
Preis
01.10.2022
30.09.2026
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle
oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
- Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung
über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus
dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied
eingereicht werden.
- Hinweis: Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000
Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Zudem wird die Auftraggeberin ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft. Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 2.000.000,00 Euro betragen.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Kalkulation für jeden der vier angebotenen Stundenverrechnungssätze des Angebotspreises nach Ziffer 12.3 der Leistungsbeschreibung.
-Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens
3.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes
Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dieser Nachweis ist noch nicht
zwingend mit dem Angebot vorzulegen, jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung.
- Angabe von zwei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen. Die Referenzen müssen im Bereich der Gästebetreuung in Theatern, Museen, Ausstellungen oder vergleichbaren Einrichtungen erbracht worden sein und Auskunft über die Leistungen Garderobendienst und Audio-Guide-Dienst geben. Die Referenz bezüglich des Garderobendienstes muss ein jährliches Auftragsvolumen von mindestens 20.000 Stunden abdecken. Die Referenz zum Audio-Guide-Dienst muss ein jährliches Auftragsvolumen von mindestens 15.000 Stunden abdecken. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen.
- Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der beim Bieter in den letzten zwei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte, die den Nachweis über das Unterrichtungsverfahren nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) vorweisen können. Die Zahl dieser jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter muss mindestens 80 betragen haben.
- Nachweis der Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes gemäß § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung.
- Nachweis über die Teilnahme an der Ortsbesichtigung.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
06.07.2022
12:00
- Deutsch (DE)
30.09.2022
06.07.2022
12:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich. Bitte setzen Sie sich hierzu mit dem Referat IK 1, in Verbindung. Telefon: 030/227-37467 oder 030/227-33474. Mehrforderungen, die auf Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten beruhen, werden nicht anerkannt. Fragen, die sich während der Ortsbesichtigung ergeben, dürfen nicht dort gestellt werden, sondern sind als Bieterfragen über die e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
02.06.2022