Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=461659Andere: kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau und Erweiterung der vorhandenen aktiven Netzwerkinfrastruktur und Medientechnik in 8 Schulen
ESS_11/21_DP_AK
Computeranlagen und Zubehör (30200000)
Lieferauftrag
Die Edith-Stein-Schulstiftung (ESS) plant in Fortsetzung zum IKT-Projekt (2019) mit Fördermitteln aus dem Projekt "DigitalPakt Schulen" die Erweiterung und den Ausbau der aktiven Netzwerkinfrastruktur, von Computern und Medientechnik in 8 Schulen im Land Sachsen-Anhalt.
Computeranlagen und Zubehör (30200000)
Netzwerke (32400000)
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Wartung und Reparatur von Büromaschinen (50310000)
Installation (außer Software) (51000000)
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03, NUTS 3)
8 Schulen in Sachsen-Anhalt mit:
- einer Grundschule und einem Gymnasium in Magdeburg
- einer Grundschule, einer Sekundarschule und einem Gymnasium in Halle/Saale
- einem Gymnasium in Dessau
- einer Grundschule in Oschersleben
- einer Grundschule in Haldensleben
Ausbau und Erweiterung der bereits vorhandenen aktiven Netzwerktechnik, Schülerendgeräten und Medientechnik, inkl. Installation, Inbetriebnahme und Wartung, inkl. Projektmanaging.
Preis
05.09.2022
31.03.2023
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
12.07.2022
10:00
- Deutsch (DE)
02.09.2022
12.07.2022
10:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei den Auftraggebern zu rügen.
02.06.2022