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Ausschreibungsdetails

Beschaffung Tragkraftspritzenfahrzeuge Feuerwehr Stadt Nordhausen

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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22.06.2022

20.07.2022 10:00

20.07.2022 10:00

36/37/2022

Thüringen: Stadt Nordhausen

15.07.2022 10:35

2022/S 120-337946

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Nordhausen - Rechtsamt und Beteiligungen / Vergabestelle
Postanschrift: Markt 1
Postleitzahl: 99734
Ort: Nordhausen
NUTS: Nordhausen (DEG07, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 3631-696498
Hauptadresse: http://www.nordhausen.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Beschaffung Tragkraftspritzenfahrzeuge Feuerwehr Stadt Nordhausen

36/37/2022

II.1.2)
CPV-Code

Feuerwehrfahrzeuge (34144210)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die Stadt Nordhausen beabsichtigt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung die Beschaffung von zwei Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF-W für die Feuerwehr. Die Fahrzeuge sollen gekauft werden.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Nordhausen (DEG07, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Stadt Nordhausen beabsichtigt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung die Beschaffung von zwei Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF-W für die Berufsfeuerwehr. Die Fahrzeuge sollen gekauft werden.

Es geltenden die allgemeinen Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge nach DIN EN 1846-2, DIN EN 1846-3 und DIN 14502-2. Sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich, so sind diese vom Auftragnehmer zu erbringen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

30.06.2023

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Mit dem Angebot sind vorzulegen:

- Angebotsschreiben (Formblatt 633 VHB) (Das Angebotsschreiben ist zwingend mit dem

Angebot einzureichen, es kann nicht nachgefordert werden.),

- die vollständig ausgefüllte Leistungsbeschreibung,

- Eigenerklärung zur Eignung (Bieter) - Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei,

- vollständig unterschriebene Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576

- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB),

- die "Einwilligungserklärung zur Weiterverarbeitung Ihrer Daten gem. Art. 6 DSGVO",

- das Formblatt „Unternehmensdaten,

- Erklärung zu Unterauftragnehmern,

sowie

- ausführliche Fahrzeugbeschreibungen (Datenblätter, etc.) und aussagekräftiges

Prospektmaterial

______________________________________________________________________________

Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen:

- Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern,

- bei Eignungsleihe: Erklärung zur Eignungsleihe und Verpflichtung zur Eignungsleihe,

- die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen des Bieters/derBieter:

- Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2

ThürVgG),

- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),

- Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG -

Kontrollen, § 18 ThürVgG - Sanktionen

und ggf. für Nachunternehmer:

- Verpflichungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und

Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG),

- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).

______________________________________________________________________________

HINWEISE:

1. Die Vorlage der Eigenerklärung kann entfallen, wenn der Nachweis der

Eignung gemäß § 48 Abs. 8 VgV durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.

B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis)

oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen

Zertifizierungsstandards geführt wird. Dies befeit nicht von der Vorlage der Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576!

2. Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen werden

gemäß § 12a Abs. 2 ThürVgG nur vom Bestbieter abgefordert, können aber

bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Der Eintrag in das PQ-Verzeichnis

bzw. die gen. Zertifizierung befreit nicht von der Vorlage der Formblätter

/Erklärungen nach dem ThürVgG.

Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter

Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur

angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Mit dem Angebot sind vorzulegen:

- Eigenerklärung zur Eignung (Bieter) - Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei

- vollständig unterschriebene Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Mit dem Angebot sind vorzulegen:

- Eigenerklärung zur Eignung (Bieter) - Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei

- vollständig unterschriebene Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576

- bei Unterauftragnehmern: Erklärung bzw. Verpflichtung zu Unterauftragnehmern

- bei Bietergemeinschaft: Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234

VHB)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

20.07.2022

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.08.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

20.07.2022

10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Eignungsleihe:

Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der

Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden.

Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die

Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden

sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Der Bieter

hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die

Eigenerklärungen und Angaben unter Ziff. III. dieser Auftragsbekanntmachung und

ggf. weitere Erklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.

Vollständiges Ausfüllen der Vergabeunterlagen:

Das Leistungsverzeichnis/die Anlagen zum Leistungsverzeichnis sind vollständig

auszufüllen. Sämtliche dort geforderten Angaben sind einzutragen. Das Angebot

muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten

Angaben und Erklärungen enthalten. Anderenfalls muss das Angebot wegen

Unvollständigkeit/Nichtenthaltens der geforderten Erklärungen von der Wertung

ausgeschlossen werden.

elektronische Form über die e-Vergabe-Plattform:

Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und

direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de)

heruntergeladen werden. Angebote können ausschließlich in elektronischer Form

über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Auf

anderem Wege übermittelte Angebote (z. B. durch Telefax, Telegramm, Telex, E-Mail

oder in schriftlicher Form) sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus

dem Vergabeverfahren.

Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.

Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprùn-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Ort: Weimar
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 361-573321254
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle informiert gemäß § 134 des Gesetzes gegen

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die betroffenen Bieter, deren Angebote

nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen

Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der

vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten

Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Zuschlag wird frühestens 10 Kalendertage

nach Ablauf der Absendung der Information erteilt.

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB

zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung

oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der

Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und

Nr. 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss

innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der

Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. §

160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160

Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB: innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des

Vergabeverstoßes

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.

1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist

schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§ 161 GWB).

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Nordhausen - Rechtsamt und Beteiligungen / Vergabestelle
Postanschrift: Markt 1
Postleitzahl: 99734
Ort: Nordhausen
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 3631-696498

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

20.06.2022



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