Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deAgentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleister, unmittelbar dem Bundesministerium der Finanzen nachgeordnete Dienststelle
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Consultingleistungen BSCW
Z42-2022-0052
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die Erbringung von Unterstützungs- und Betreuungsleistungen im Bereich des IT-Verfahrens BSCW
(Basic Support for Cooperative Work). Einzelheiten sind dem Rahmenvertrag nebst seiner Anlagen zu entnehmen.
Deutschland (DE, NUTS 0)
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die Erbringung von Unterstützungs- und Betreuungsleistungen im Bereich des IT-Verfahrens BSCW (Basic Support for Cooperative Work). Details siehe Vergabeunterlagen
07.11.2022
06.11.2023
Der Auftraggeber erhält die Option, den Vertrag oder Teile davon dreimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Ausübung der Option wird dem Auftragnehmer schriftlich spätestens drei Monate vor Vertragsende mitgeteilt.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
21.06.2022
12:00
- Deutsch (DE)
05.09.2022
21.06.2022
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
19.05.2022