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Ausschreibungsdetails

MI014_Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Stromversorgungsanlage, Niamey, Republik Niger (Mi014)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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23.05.2022 (letzte Änderung am 21.06.2022)

07.07.2022 08:00

07.07.2022 08:00

Mi014

Bundeswehrverwaltung

21.06.2022 13:38

2022/S 099-272995

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Postanschrift: Fontainengraben 200
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

MI014_Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Stromversorgungsanlage, Niamey, Republik Niger

Mi014

II.1.2)
CPV-Code

Installation von Elektroanlagen (45311000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Bauauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

MI014_Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Stromversorgungsanlage, Niamey, Republik Niger

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Stromerzeugungsanlagen (31122000)

Elektrische Geräte zum Schalten oder Schützen von Stromkreisen (31210000)

II.2.3)
Erfüllungsort

(DEZ)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Stromversorgungsanlage für den Flugbetriebsbereich der Bundeswehr auf dem militärischen Teil des Flughafens Diori Hamani in NIAMEY, Republik Niger

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.6)
Geschätzter Wert

7.026.500,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

31.08.2022

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Der Bieter hat mit Angebotsabgabe mindestens 3 mit dem gegenständlichen Auftrag technisch und hinsichtlich des Leistungsumfangs vergleichbare Referenzen der letzten 5 Jahre (Vertragsschluss) vor Angebotsschlusstermin vorzulegen. Eines der einzureichenden Referenzobjekte muss sich in Afrika befinden. Die Referenzen müssen jeweils ein Auftragsvolumen von mind. 50 % des hier zu erwartenden Auftragsvo-lumens haben.

Geforderte Standards sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Der Bieter hat mit Angebotsabgabe mindestens 3 mit dem gegenständlichen Auftrag technisch und hinsichtlich des Leistungsumfangs vergleichbare Referenzen der letzten 5 Jahre (Vertragsschluss) vor Angebotsschlusstermin vorzulegen. Eines der einzureichenden Referenzobjekte muss sich in Afrika befinden. Die Referenzen müssen jeweils ein Auftragsvolumen von mind. 50 % des hier zu erwartenden Auftragsvo-lumens haben.

Geforderte Standards sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

07.07.2022

08:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

07.07.2022

08:00

Aufgrund der Covid-19 Pandemie findet keine Öffnung der Angebote im Beisein der Bieter statt.

Entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

21.06.2022



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