Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Verteidigung
Abschnitt II: Gegenstand
MI014_Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Stromversorgungsanlage, Niamey, Republik Niger
Mi014
Installation von Elektroanlagen (45311000)
Bauauftrag
MI014_Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Stromversorgungsanlage, Niamey, Republik Niger
Stromerzeugungsanlagen (31122000)
Elektrische Geräte zum Schalten oder Schützen von Stromkreisen (31210000)
(DEZ)
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Stromversorgungsanlage für den Flugbetriebsbereich der Bundeswehr auf dem militärischen Teil des Flughafens Diori Hamani in NIAMEY, Republik Niger
Preis
7.026.500,00
EUR Euro
31.08.2022
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe mindestens 3 mit dem gegenständlichen Auftrag technisch und hinsichtlich des Leistungsumfangs vergleichbare Referenzen der letzten 5 Jahre (Vertragsschluss) vor Angebotsschlusstermin vorzulegen. Eines der einzureichenden Referenzobjekte muss sich in Afrika befinden. Die Referenzen müssen jeweils ein Auftragsvolumen von mind. 50 % des hier zu erwartenden Auftragsvo-lumens haben.
Geforderte Standards sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe mindestens 3 mit dem gegenständlichen Auftrag technisch und hinsichtlich des Leistungsumfangs vergleichbare Referenzen der letzten 5 Jahre (Vertragsschluss) vor Angebotsschlusstermin vorzulegen. Eines der einzureichenden Referenzobjekte muss sich in Afrika befinden. Die Referenzen müssen jeweils ein Auftragsvolumen von mind. 50 % des hier zu erwartenden Auftragsvo-lumens haben.
Geforderte Standards sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
07.07.2022
08:00
- Deutsch (DE)
07.07.2022
08:00
Aufgrund der Covid-19 Pandemie findet keine Öffnung der Angebote im Beisein der Bieter statt.
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
21.06.2022