Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltung Kälte- und Wärmespeicher Hydraulik
ZR5-1133-2022-066-13-BL380
Wärmeaustauscher, Klimaanlagen und Kältemaschinen sowie Filtriergeräte (42510000)
Lieferauftrag
Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Störungsbeseitigung an übertägigen geothermischen Anlagen für die Wärme- und Kältespeicherung
Berlin (DE300, NUTS 3)
Berlin-Mitte
Die Ausschreibung umfasst die Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Störungsbeseitigung der hydraulischen Komponenten und Einrichtungen der geothermischen Speicher des Deutschen Bundestages.
Das Medium zur Übertragung der Kälte ist Grund- bzw. Trinkwasser. Das Medium zur Übertragung der Wärme ist salzhaltiges Grundwasser (Sole) mit einem Salzgehalt von ca. 30 g/l NaCl-Äquivalent. Als Havarie-Vorhaltung stehen zwei mal 10 m³ NaCl-Sole mit ca. 314 g/l NaCl-Äquivalent zu Verfügung. Die Systemtrennung durch die Plattenwärmetauscher der geothermischen Speicher zum Haus-Netz ist auf Dichtheit zu prüfen.
Während der Vertragslaufzeit ist einmalig für die Wärmespeicherbrunnen eine Prüfung und Aktualisierung der bergbaulichen Unterlagen (hier das Rißwerk) durch einen zugelassenen Marktscheider durchzuführen.
Durch den Auftragnehmer (AN) ist eine Gefährdungsbeurteilung inklusive Festlegung der zugehörigen technischen und organisatorischen Maßnahmen für seine Mitarbeiter durchzuführen. Der Auftraggeberin (AG) ist zu Beginn der
Arbeiten die Aufsichtsführende Person des AN zu benennen.
Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen sind bei Arbeitsbeginn vorzuweisen, um von der AG geprüft zu werden.
Preis
01.10.2022
30.09.2026
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über die Anmeldung in einer Berufsgenossenschaft (Punkt 3.1.2 des Angebotsvordrucks).
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmen oder mittleren Unternehmen (KMU) (Punkt 3.3 des Angebotsvordrucks).
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Un-terlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Schulungsnachweis gemäß DGUV 113-004. (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks)
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft. Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 100.000,00 Euro betragen. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes. (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks)
- Angabe von 2 geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung) erbrachte Leistungen. Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich Leistungen zur Instandhaltung an Wärme- und Kältespeichern. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks)
- Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. Gefordert werden durchschnittlich 4 technische Fachkräfte pro Kalenderjahr. (Punkt 3.7)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
28.06.2022
12:00
- Deutsch (DE)
30.09.2022
28.06.2022
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag.
2026
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 21 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
27.05.2022
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