Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deEinrichtung des öffentlichen Rechts
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleister, unmittelbar dem Bundesministerium der Finanzen nachgeordnete Dienststelle
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für die Durchführung von Frachttransporten
Z42-2022-0036
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) (60000000)
Dienstleistungen
Rahmenvertrag für die Durchführung von Frachttransportdienstleistungen
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) (60000000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Zum Leistungsumfang des Rahmenvertrages gehört der Transport von Waren (insbesondere Hardware) von den Dienstsitzen des ITZBund zu dessen Kundenbehörden sowie von Kundenbehörden des ITZBund zu den Dienstsitzen und Liegenschaften des ITZBund.
Im Jahr des Vertragsbeginns (2022, verbleibende Monate) wird mit einem Versandvolumen von 100 bis 125 Paletten bundesweit gerechnet, die zu transportieren sind. Danach wird mit einem jährlichen Versandvolumen von 250 - 300 Paletten gerechnet, die zu transportieren sind.
Preis
01.08.2022
31.07.2024
Der Auftraggeber erhält die Option, den Vertrag oder Teile davon zwimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Ausübung der Option wird dem Auftragnehmer schriftlich spätestens sechs Monate vor Vertragsende mitgeteilt.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
15.06.2022
12:00
- Deutsch (DE)
29.07.2022
15.06.2022
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
16.05.2022