Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=458582Regional- oder Kommunalbehörde
Andere Tätigkeit: Straßenbau
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstraße B 90 - Leutenberg - Hockeroda einschl. Radweg; Planung Leistungsphasen 1 & 2
152-0078/22-F-VV-42
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
Dienstleistungen
Planungsleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphase 1 & 2
260.000,00
EUR Euro
Saalfeld-Rudolstadt (DEG0I, NUTS 3)
Leutenberg - Hockeroda
Planungsleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphase 1 & 2
Laufzeit in Monaten: 18
3
5
siehe III.1) Teilnahmebedingungen in Verbindung mit Wertungskriterien Auswahlverfahren.
Bei Punktegleichstand wird nach VgV §75 (6) das Losverfahren durchgeführt.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Aktenzeichen: 152-0078/22-F-VV-42
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate zum Ablauf der Einreichungsfrist, beizubringen.
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- Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
- Nachweis gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
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- Nachweis gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
- Nachweis gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV: Im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme für Personenschäden in
Höhe von 2,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio. €.
Hinweis: Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied nachzuweisen.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
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- Nachweis gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat mindestens einen kumulierten Gesamtumsatz von ≥ 200.000 €/Jahr
(netto) erzielt. Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender
Eignung.
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- Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
- Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Angaben des Bewerbers über
vergleichbare Referenzprojekte in den letzten 5 Jahren (2017 - 2021)
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- Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche
Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner
Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
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- Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen
an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
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- Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV (personenbezogene Eignung): Angabe der
Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung
des Auftrags verantwortlich sind (Projektleiter).
- Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren
(2017 - 2021), die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss mindestens ein wertbares
Referenzprojekt der Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI
Leistungsphase 2 von Straßenbauprojekten mit:
- Baukosten ≥ 5 Mio. EUR netto,
- mindestens Straßenkategorie LS II, EKL 3 und
- einem Straßenbau mit einer Länge ≥ 2 km nachweisen.
Für die Referenz ist eine schriftliche Bestätigung des AG als Anlage beizufügen.
Hinweis: Referenzprojekte können bei einer Bewerbergemeinschaft auch von
einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung
wegen fehlender Eignung.
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- Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Beschäftigte im Bereich der vergleichbaren
Dienstleistungen: mind. 2 Ingenieure (oder vergleichbare Berufsqualifikation) im Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen und 1
Ingenieur (oder vergleichbare Berufsqualifikation) im Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke
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- Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn
die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die
übernommenen Leistungen genügen.
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- Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV (personenbezogene Eignung):
Die benannte Person (Projektleiter Verkehrsanlagen) muss mindestens die Berufsqualifikation
Ingenieur (oder vergleichbare Berufsqualifikation) tragen.
+
- Für die benannte Person (Projektleiter Verkehrsanlagen) muss mindestens ein wertbares
Referenzprojekt der Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI Leistungsphase 2 von
Straßenbauprojekten in den letzten 5 Jahren (2017 - 2021) mit:
- Baukosten ≥ 5 Mio. EUR,
- mindestens LS II, EKL 3 und
- einer Streckenlänge von mindestens 2 km nachgewiesen werden.
Wird diese Teilnahmebedingung nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen
fehlender Eignung.
+
- Die benannte Person (Projektleiter Ingenieurbauwerke) muss mindestens die Berufsqualifikation
Ingenieur (oder vergleichbare Berufsqualifikation) tragen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
§ 75 VgV (2) Ingenieur(oder vergleichbare Berufsqualifikation)
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
14.06.2022
11:00
29.07.2022
- Deutsch (DE)
17.11.2022
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Hinweis: Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes
(ThürVgG)!
Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (insbesondere
die Verpflichtungen nach §§ 10, 11, 12, 15, 17 und 18 ThürVgG) sind vom Bestbieter
grundsätzlich innerhalb von 3 Werktagen nach Abforderung in der durch die
Vergabestelle bestimmten Form vorzulegen.
Diese entspricht der jeweils festgelegten Form für die Abgabe des Angebotes. Dazu
wird bei Ausschreibungen von Bauleistungen auf das Formblatt (EU-) Aufforderung
zur Angebotsabgabe Ziffer 8 und bei Ausschreibungen von Liefer- und
Dienstleistungen auf das Formblatt (EU-)Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 7
verwiesen.
Einzelheiten hat der Bestbieter der jeweiligen Aufforderung der Vergabestelle bzgl.
der Vorlage der Erklärungen und Nachweise nach dem ThürVgG und dem jeweiligen
Formblatt (Verpflichtungen gemäß § 10, 11, 12, 15, 17 und 18 ThürVgG) zu
entnehmen und zu beachten.
Das Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen, soweit die Vorlage der nach dem
ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bei der Vergabestelle durch
den Bestbieter:
1. nicht in der durch die Vergabestelle bestimmten Form erfolgt,
2. nicht nach Abforderung der Vergabestelle innerhalb der bestimmten Frist erfolgt
(§ 12a Absatz 4 ThürVgG).
Der Auftraggeber behält sich vor, für Vordrucke, die in Kopie oder als Telefax vorgelegt
werden, das Original zu jeder Zeit zu verlangen.
Bei Nachunternehmereinsatz ist auf Verlangen geeignet nachzuweisen, dass die nach dem
ThürVgG vorzulegenden Erklärungen tatsächlich vom Nachunternehmer erfolgen.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
13.05.2022