Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Straße, Hausnummer: Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl (PLZ): 38226
Ort: Salzgitter
Telefon: +49 30 183331538
Telefax: +49 30 183331525
E-Mail: ausschreibungen@bfs.de
Internet-Adresse: http://www.bfs.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
ZD 2 - 08319/3622EMF103
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
22.06.2022 - 15:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
29.07.2022
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=458264
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=458264
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
22.06.2022 - 15:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Seit der Einführung des Mobilfunks in Deutschland haben durch den technologischen Fortschritt immer effizientere und leistungsstärkere Funktechnologien in den Alltag der Bevölkerung Einzug gehalten. Aktuell wird für die Mobilfunkgenerationen (2G / 4G / 5G) ein Frequenzbereich von 700-3800 MHz zur technologieoffenen Nutzung in Deutschland verwendet. Schon seit langer Zeit weist das Bundesamt für Strahlenschutz die Bevölkerung darauf hin, dass die Mobilfunkbasisstation oftmals nicht den größten Einfluss auf Ihre persönliche Exposition hat, sondern diese sehr stark von privaten Mobilfunkendgeräten beeinflusst wird. Doch wie groß ist die Exposition am Kopf eines Menschen? Zur genauen Bestimmung der spezifischen Absorptionsrate des Mobilfunkendgerätes wird eine Mobilfunkzelle mit speziellem Equipment aufgebaut, wobei zur erfolgreichen Verbindung eine spezielle SIM-Karte in das Endgerät eingesetzt werden muss. Zur Verwendung mit privaten Mobilfunkendgeräten ist diese Methode unpraktikabel. Eine direkte Messung der spezifischen Absorptionsrate mit privaten Mobilfunkendgeräten, welche in das öffentliche Netz eingebucht sind, ergibt durch oftmals gute Empfangsbedingungen sehr geringe oder nicht messbare Ergebnisse. Hierfür soll in diesem Vorhaben die Möglichkeit eines Demonstrators zur quantitativen Bestimmung der spezifischen Absorptionsrate untersucht werden, der keine spezielle Mobilfunkzelle benötigt. Die Konzeptionierung soll stattdessen belegen, dass durch geeignete Beeinflussung von Empfangsparametern die Sendeleistung des Mobilfunkendgerätes, welches in ein öffentliches Mobilfunknetz eingebucht ist, verstärkt werden kann und die spezifische Absorptionsrate für den Einsatz auf öffentlichen Veranstaltungen messbar und didaktisch nutzbar gemacht werden kann.
b)
CPV-Codes
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
Cottbus
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
maximal 18 Monate, beginnend ab dem 01.08.2022
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Der Bieter muss die folgenden Anforderungen erfüllen, die über einschlägige Referenz- und Publikationslisten nachzuweisen sind:
Kenntnisse und Referenzen im Bereich
o Elektrotechnik
o Hochfrequenztechnik
o Mobilfunktechnik
o Hardware- und Softwareentwicklung
o Programmierung von grafischen Oberflächen
o Didaktik
Kenntnisse und Referenzen im Bereich
o Elektrotechnik
o Hochfrequenztechnik
o Mobilfunktechnik
o Hardware- und Softwareentwicklung
o Programmierung von grafischen Oberflächen
o Didaktik
12.
Zuschlagskriterien
siehe Bewertungsmatrix (Anlage zur Leistungsbeschreibung)
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
In den Vergabeunterlagen werden die besonderen Bedingungen für Bietergemeinschaften beschrieben. Diese enthalten u. a. eine gesamtschuldnerische Haftung sowie die Bestimmung der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§46 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
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