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Ausschreibungsdetails

Betreiben einer Erstaufnahmeeinrichtung

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13.05.2022 (letzte Änderung am 09.06.2022)

07.06.2022 10:00

EU VF 046/22

Sachsen-Anhalt: Landkreis Harz

15.06.2022 17:02

2022/S 094-259743

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Harz - Fachdienst Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 42
Postleitzahl: 38820
Ort: Halberstadt
NUTS: Harz (DEE09, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Fachdienst Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 3941-59705719
Fax: +49 3941-59704282
Hauptadresse: http://www.kreis-hz.de

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Betreiben einer Erstaufnahmeeinrichtung

EU VF 046/22

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen (85300000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Betreiben einer Erstaufnahmeeinrichtung für ukrainische Kriegsflüchtlinge

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

1.500.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Harz (DEE09, NUTS 3)

Landkreis Harz

Stadt Harzgerode

Stadtteil Güntersberge

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Das Gelände des Harz-Parks Güntersberge soll zur Erstunterbringung Vertriebener aus der Ukraine genutzt werden. Der Harz Park verfügt über 4 Gruppenhäuser, einem Wald- und einem Sommercamp mit ca. 400 Betten. Es wird von einer durchschnittlichen Grundauslastung von 150 Personen ausgegangen. Die Personen müssen täglich voll verpflegt werden. Die Unterbringung erfolgt in Doppel- bzw. Familienzimmern incl. Bettwäsche und Handtücher.

Des Weiteren soll täglich ein Ansprechpartner vor Ort sein, die Freizeit- und Sportanlagen in Betrieb genommen und gepflegt werden. Eine tägliche Reinigung der Öffentlichen- und Sanitärbereiche hat zu erfolgen. Sicherheitspersonal und Büroräume mit Arbeitsplätzen für kommunale Mitarbeiter sind zur Verfügung zu stellen. Es wird ein Komplettangebot erwartet, inclusive Nebenkosten (Strom und Wartungskosten).

Heizkosten sind bis zu einem bedarfsaktuellen Beschaffungspreis von 1,50 Euro/Liter inklusive. Es ist von 1-2 Betankungen pro Monat auszugehen. Bei Überschreitung der Obergrenze des Beschaffungspreises, wird die Differenz abgerechnet.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.6)
Geschätzter Wert

1.500.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.07.2022

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=458169&criteriaId=23310

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=458169&criteriaId=23309

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=458169&criteriaId=23311

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

- dringender Beschaffungsbedarf, nicht vorhersehbar

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

07.06.2022

10:00

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

08.06.2022

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

15.07.2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt
Postanschrift: Ernst Kamith Straße 2
Postleitzahl: 06112
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160

Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

07.06.2022


Eignungskriterien



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

07.06.2022


09.06.2022




25.05.2022


27.05.2022




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