Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=455515Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluation zum Fachprogramm Medizintechnik "Patientenversorgung verbessern, Innovationskraft stärken"
04513-6/2(2022)
Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung (73200000)
Dienstleistungen
Gegenstand dieses Auftrages ist die Zwischenevaluation des Fachprogramms Medizintechnik. Diese Zwischenevaluation soll zum Ende der Aufbau- und Mobilisierungsphase durchgeführt werden, so dass Erkenntnisse zur Wirksamkeit des Fachprogramms Medizintechnik auf das Innovationssystem Medizintechnik und das Versorgungssystem, Einbindung der Akteure, Angemessenheit der Instrumente und Zielerreichung in die weitere Umsetzung des Fachprogramms Medizintechnik einfließen können.
Berlin (DE300, NUTS 3)
Mit dem Fachprogramm Medizintechnik verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Ziel, die Patientenversorgung zu verbessern, die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems auszubauen sowie die Innovationskraft und internationale Wettbewerbsfähigkeit der Medizintechnikbranche am Standort Deutschland zu stärken. Es ist dem Auftrag verpflichtet, innovative Ansätze aus der Forschung schneller in die Anwendung zu bringen. Das Fachprogramm Medizintechnik setzt dafür im Kern auf eine versorgungs- und zugleich industrieorientierte Innovationsforde-rung im Dienste der Patienten.
Unterteilt in zwei Phasen ist das Fachprogramm Medizintechnik auf eine Laufzeit von zehn Jahren angelegt. Einer Aufbau- und Mobilisierungsphase im Zeitraum von 2016 bis 2021 folgt eine Umsetzungs- und Verstetigungsphase im Zeitraum von 2022 bis 2026.
Gegenstand dieses Auftrages ist die Zwischenevaluation des Fachprogramms Medizintechnik. Diese Zwischenevaluation soll zum Ende der Aufbau- und Mobilisierungsphase durchgeführt werden, so dass Erkenntnisse zur Wirksamkeit des Fachprogramms Medizintechnik auf das Innovationssystem Medizintechnik und das Versorgungssystem, Einbindung der Akteure, Angemessenheit der Instrumente und Zielerreichung in die weitere Umsetzung des Fachprogramms Medizintechnik einfließen können.
01.08.2022
31.03.2023
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
09.06.2022
12:00
- Deutsch (DE)
01.09.2022
09.06.2022
13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Das Verfahren zur Nachprüfung dieser Vorgabe durch die Vergabekammer richtet sich nach den Vorschriften §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
26.04.2022