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Ausschreibungsdetails

Freudenstadt, Anmietung von noch zu errichtenden Büroflächen (503628)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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15.04.2022 (letzte Änderung am 12.08.2022)

17.05.2022 23:59

503628

BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH

12.08.2022 14:10

2022/S 075-197746

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesagentur für Arbeit und JC Landkreis Freudenstadt
Postanschrift:Lina-Ammon-Straße 9
Postleitzahl:90471
Ort:Nürnberg
NUTS:Freudenstadt (DE12C, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Zentrale Vergabestelle
Telefon:+49 911-98872941
Fax:+49 911-98872909
Hauptadresse: http://bi-management.de

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

an die oben genannten Kontaktstellen.

Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter :

www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Freudenstadt, Anmietung von noch zu errichtenden Büroflächen

503628

II.1.2)
CPV-Code

Bau von Bürogebäuden (45213150)

II.1.3)
Art des Auftrags

Bauauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Anmietung von noch zu errichtenden Büroflächen für die Bundesagentur für Arbeit und das JC Landkreis Freudenstadt im Stadtgebiet von Freudenstadt

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

7.020.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Vermietung oder Verkauf von Gebäuden (70310000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Freudenstadt (DE12C, NUTS 3)

72250 Freudenstadt

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Bundesagentur für Arbeit (nachfolgend auch "BA" genannt) und das Jobcenter Landkreis Freudenstadt (nachfolgend auch "JC" genannt) beabsichtigen, noch zu errichtende Mietflächen im Stadtgebiet von Freudenstadt anzumieten. Der Standort des noch zu errichtenden Objektes muss sich innerhalb des Stadtgebietes von Freudenstadt befinden und mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln erreichbar sein.

Es wird ein Vermieter gesucht, der nach den Vorgaben der BA und des JC auf Basis eines funktionalen Nutzungskonzeptes, das mit der Aufforderung zur Teilnahme an den Verhandlungen zur Verfügung gestellt wird, die benötigten Flächen in den vorgegebenen Qualitäten schafft und der BA und dem JC auf der Basis zweier separat abzuschließender Mietverträge zur zeitlich befristeten Nutzung von mindestens 10 Jahren überlässt. Die BA benötigt eine Fläche von ca. 690 m² NRF , das JC benötigt eine Fläche von ca. 1.260 m² NRF. Beide Mietflächen sind in einem Gebäude unterzubringen und als selbstständige Mieteinheiten auszubilden.

Der Abschluss beider Mietverträge ist Gegenstand des Vergabeverfahrens. Die benötigten Mietflächen können durch Anpassung eines bereits in Planung oder im Bau befindlichen Gebäudes oder durch Errichtung eines Neubaus geschaffen werden. In Gebäuden/Liegenschaften, in denen

Flächen auch an andere Mieter vermietet worden sind oder werden sollen, müssen die der BA und dem JC zur Verfügung gestellten Flächen zusammenhängend angeboten werden. Das Mietobjekt muss folgende Anforderungen erfüllen:

Es wird eine Gesamtnutzfläche (NRF nach DIN ) von ca. 1.950 m² gesucht.

An die anzumietenden Flächen werden u.a. folgende Anforderungen gestellt:

a) Barrierefreiheit nach DIN 18040 im Gebäude

b) Eingangszone/Empfang im Erdgeschoss: Zentraler Eingang mit der Möglichkeit der Kundensteuerung. Die Eingangszone soll aufgrund des Kundenaufkommens großzügig und hell geplant werden. Zutritt in alle weiteren Bereiche des Gebäudes soll nur über die Eingangszone möglich sein. Es ist jeweils ein Empfangstresen (je 2 Arbeitsplätze) für Jobcenter und Agentur vorzusehen.

c) Organisationseinheiten sind räumlich zusammenliegend unterzubringen.

d) Sicherheitsanforderungen: Mitarbeiter soll um Schreibtisch laufen können, keine Aufstellung von Schreibtischen an Wänden, Büroverbindungstüren bei JC zwischen jeweils 2 Büroräumen erforderlich.

e) Sozialräume mit Küchenausstattung (JC/AA).

f) Besprechungsräume (JC/AA).

g) Separater barrierefreier Personaleingang, jeweils für JC und AA ist vorzusehen.

h) Sonstiger Raumbedarf (gemäß Raumbedarfsplan): Wartezone, Kopierraum/Post, Technikraum, Putzmittelräume, Mutterschutz/Erste Hilfe, Lagerräume usw.

i) Automatiktüren am Haupteingang als Schiebetür/Drehtürantrieb mit Taster

j) Besprechungsräume mit Beameranschluss, EDV Dosen und mobiler Trennwand

k) Abschließbarer Containerstellplatz

l) Raucherunterstand (nicht vor dem Haupteingang)

m) Überdachte und abschließbare Fahrradstellplätze

Der angebotene monatliche Mietzins (Kaltmiete) für die Mieteinheit der Agentur darf einen Betrag in Höhe von 10.350 € nicht übersteigen, für die Mieteinheit des Jobcenters darf der monatliche Mietzins (Kaltmiete) nicht über 18.900 € liegen. Angebote, die darüber liegen, werden nicht gewertet.

Das gesamte Gebäude muss bei Nutzungsbeginn barrierefrei sein, soweit dies nach DIN 18040-1 gefordert ist.

Die Anforderungen des GEG sind zu erfüllen.

Weitere Anforderungen an das bereitzustellende Gebäude ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Die BA und das JC Landkreis Freudenstadt sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Das künftige Mietobjekt wird von dem JC Landkreis Freudenstadt und der Agentur für Arbeit fest für 10 Jahre angemietet.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.07.2024

30.06.2034

Recht zur zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils bis zu 5 Jahre für die Mieter BA und JC.

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

3

5

Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes werden die 3 bis 5 am besten geeigneten Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert. Der Teilnahmeantrag wird nach folgenden Kriterien bewertet:

1. Nachweis des Bewerbers über von ihm ausgeführte Leistungen in den letzten 3 Jahren

Gesamtpunktzahl: 135, Gewichtung 5

Maximal 45 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für eine Kurzbeschreibung des Objekts mit den zu III.1.3 geforderten Angaben und einer BGF von mindestens 2.000 m².

Maximal 40 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für eine Kurzbeschreibung des Objekts mit den zu III.1.3 geforderten Angaben und einer BGF von mindestens 1.500 m².

Maximal 35 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für eine Kurzbeschreibung des Objekts mit den zu III.1.3 geforderten Angaben und einer BGF von mindestens 1.000 m².

Gewertet werden maximal 3 Referenzen. Für jede der zu III.1.3 geforderten Kriterien werden bei Angabe jeweils 2 Punkte vergeben. Das gilt nicht für das Kriterium "errichtete, bzw. hergerichtete BGF. Dieses wird nach den Angaben in der Veröffentlichung in Abhängigkeit von der Größe mit 19, 14 bzw. 9 Punkten bewertet. Das Kriterium errichtete, bzw. hergerichtete NGF wird wie folgt bewertet:

BGF > 2.000 m²: 19 Punkte

BGF > 1.500 m² und kleiner gleich 2.000 m²: 14 Punkte

BGF > 1.000 m² und kleiner gleich 1.500 m²: 9 Punkte

2. Angaben zu den vorgesehenen Mitarbeitern (max.2) für die Projektleitung bzw. stellvertretende Projektleitung

Gesamtpunktzahl: 92, Gewichtung: 3, Maximale Punktzahle nach Gewichtung 276

92 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag, wenn Angaben zu allen unter Punkt 2 gemachten Kriterien für Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter gemacht werden und 3 Referenzen gewertet werden.

Die Dauer der Berufserfahrung wird folgendermaßen gewertet: Berufserfahrung > 10 Jahre: 20 Punkte; Berufserfahrung > 7 Jahre und kleiner gleich 10 Jahre: 15 Punkte; Berufserfahrung > 3 Jahre und kleiner gleich 7 Jahre: 10 Punkte;

Angaben zu den Kriterien Name/Vorname; Berufsausbildung/ Qualifikation werden jeweils mit einem Punkt bewertet.

Angaben zu den Kriterien Art des Projektes, Projektvolumen, verantwortliche Position, Dauer des Projekts werden jeweils mit 2 Punkten bewertet. Es werden maximal 3 Referenzen gewertet.

3. Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität

Gesamtpunktzahl: 30, Gewichtung: 3

30 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für eine sehr gute, erschöpfende und in die Tiefe gehende Darstellung der allgemeinen Maßnahmen, die zur Qualitätssicherung eingesetzt werden.

20 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für eine gute und ausführliche, jedoch nicht erschöpfende Darstellung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung.

10 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für punktuelle Angaben zu Qualitätssicherungsmaßnahmen.

30 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag bei Vorlage einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001.

Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grund gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Recht zur zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils bis zu 5 Jahre für die Mieter BA und JC.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Vorlage eines Handelsregisterauszuges, nicht älter als 6 Monate.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Nachweis einer Haftpflichtversicherung und deren Deckungsrisiken und Deckungssummen bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen. Ausreichend ist auch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens, mit der Versicherungsschutz im Auftragsfall zugesichert wird.

Mindestens nötige Deckung für Personenschäden 2.000.000 EUR, für sonstige Schäden (Sachschaden, Vermögensschäden) 1.500.000 EUR je Schadensereignis. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen bzw. eine entsprechende unwiderrufliche Absichtserklärung eines Versicherungsgebers beizubringen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherungsgebers beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbergemeinschaftsmitglieds als Partner einer ARGE zu den o.g. Bedingungen erfüllt.

1. Bei Bewerbung einer Bietergemeinschaft ist die im Original unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und Bestätigung der gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall vorzulegen.

2. Erklärung nach § 6e EU (6) Nr.3 VOB/A ("schwere Verfehlung").

3. Erklärung nach § 6e EU (6) Nr.1 VOB/A ( "umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen")

Als Nachweis der Eignung nach den Ziffern 2-3 dient auch die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. Bewerber, die nicht präqualifiziert sind können die unter den Ziffern 2-3 geforderten Nachweise auch durch Eigenerklärungen beibringen. Diese sind dann von den Bewerbern, die in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

Bei Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die unter den Ziffern 2 - 3 genannten Anforderungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Für den Fall, dass sich ein Bewerber (z.B. Objektgesellschaft), gegebenenfalls auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen will, sind die unter Ziff. 2-3 genannten Anforderungen auch von dem Nachunternehmer vorzulegen. Die Bewerber, die sich zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen wollen, müssen mit Abgabe der Teilnahmeunteralgen eine Verpflichtungserklärung nach dem Formblatt 236 abgeben, wonach dem Bieter / der Bietergemeinschaft im Falle der Auftragsvergabe die erforderlichen Ressourcen des Nachunternehmers zur Verfügung gestellt werden.

Bei der Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gilt weiter folgendes:

Der Bieter hat ein Unternehmen, welches die geforderten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs.1-5 VOB/A vorliegen, zu ersetzen. Ferner hat der Bieter ein Unternehmen, bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs.6 vorliegen, zu ersetzen.

Nimmt ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften Bewerber oder Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsdurchführung (§ 6d EU (2) VOB/A).

4. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 6 a EU (1) Nr.2c)

5. Erklärung nach § 6e EU (6) Nr.2 VOB/A (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation, Einstellung der Tätigkeit)

6. Erklärung nach § 6e EU (4) Nr.1 VOB/A (Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung)

7. Erklärung, dass der Bewerber zur Auftragsdurchführung über ein geeignetes Grundstück verfügen kann.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1. Nachweis des Bewerbers über von ihm ausgeführte Leistungen in den letzten 5 Jahren anhand der Vorlage von Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit folgenden Angaben:

• Kurzbeschreibung des Vorhabens mit schriftlichen Angaben zu

o u.a. Neu- oder Umbau,

o errichtete bzw. hergerichtete NGF,

o Nutzungsart,

o bauliche Konstruktion,

o Architektur,

o technische Gebäudeausrüstung,

o Einordnung des Objekts nach ENEV,

o Beachtung der Vorgaben nach ArbStättV,

o Barrierefreiheit nach DIN 18040-1)

• Angabe des Auftragswerts,

• Angabe des Auftraggebers,

• Angabe des Ansprechpartners,

• Ausführungszeit

• Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung

Gewertet werden maximal 3 Referenzen.

2. Angaben zu den vorgesehenen Mitarbeitern (max. 2) für die Projektleitung bzw. stellvertretende Projektleitung mit folgenden Angaben:

• Name, Vornahme

• Berufsausbildung /Qualifikation

• Dauer der Berufserfahrung

• Liste von persönlichen Referenzen von vergleichbaren Projekten (gewertet werden maximal 3 Referenzen)

3) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität. Erwartet wird eine Darstellung der im Büro allgemein ergriffenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Die Darstellung kann durch Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 9001 ersetzt werden.

Die zu den Ziffern 1-3 genannten Anforderungen können durch die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden.

Für den Fall, dass sich ein Bewerber (z.B. Objektgesellschaft), gegebenenfalls auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen will, sind die unter Ziff.1-3 genannten Anforderungen von dem Nachunternehmer vorzulegen. Die Bewerber, die sich zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen wollen, müssen spätestens mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung nach dem Formblatt 236 abgeben, wonach dem Bieter / der Bietergemeinschaft im Falle der Auftragsvergabe die erforderlichen Ressourcen des Nachunternehmers zur Verfügung gestellt werden.

Bei der Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gilt weiter folgendes:

Der Bieter hat ein Unternehmen, welches die geforderten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs.1-5 VOB/A vorliegen, zu ersetzen. Ferner hat der Bieter ein Unternehmen, bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs.6 vorliegen, zu ersetzen.

Nimmt ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften Bewerber oder Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsdurchführung (§ 6d EU (2) VOB/A).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

17.05.2022

23:59

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

31.05.2022

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Weitere Informationen zu dem zu erteilenden Auftrag und zum Vergabeverfahren sind bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle erhältlich.

1. Die geforderten Nachweise nach III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind in einem Bewerberformular zusammengefasst.

2. Die im Bewerberformular unter den Ziffern 1- 8 geforderten Erklärungen und Nachweise sind bei Bewerbung in Form einer Bietergemeinschaft von jedem Bieter gesondert abzugeben.

3. Die im Bewerberformular unter den Ziffern 9 bis 11 geforderten Erklärungen und Nachweise können durch die Bietergemeinschaft insgesamt erbracht werden.

4. Die Bewerber werden gebeten, sich für ihre Teilnahme an dem Verfahren auf der e-Vergabeplattform des Bundes zu registrieren, damit fallweise weitere Auskünfte noch während des Verfahrens an alle Bewerber weitergegeben werden können.

5. Es wird darum gebeten, die Bewerbung entsprechend der Gliederung des Bewerbungsbogens übersichtlich und geordnet zusammen zu stellen.

6. Geforderte Erklärungen oder Nachweise sind gesondert zu erbringen; ein alleiniges Ankreuzen im Bewerbungsformular wird nicht als vollständige Erklärung gewertet.

7. Hinweise zur Datenverarbeitung nach der DSGVO stehen unmittelbar unter o.g. Adresse zum download bereit. Wir bitten um Beachtung.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 78
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs.6 GWB 2019 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB 2019 bleibt unberührt.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB 2019. § 134 Abs.1 Satz 2 GWB 2019 bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

12.08.2022



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

13.04.2022


13.04.2022




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