Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Zum Hauptinhalt springen

Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

ZAW - Kraftfahrzeugmechatroniker-in, Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik - Oldenburg - ML 356 (6002284106-BAPersBw)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen

13.04.2022

31.05.2022 13:00

31.05.2022 13:00

6002284106-BAPersBw

Bundeswehrverwaltung

13.04.2022 17:30

2022/S 075-204905

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Postanschrift:Militärringstr. 1000
Postleitzahl:50737
Ort:Köln
NUTS:Köln (DEA2, NUTS 2)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):BAPersBw Abt I ZAufg (PERS)
Telefon:+49 22195714261
Fax:+49 22195714143

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

ZAW - Kraftfahrzeugmechatroniker-in, Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik - Oldenburg - ML 356

6002284106-BAPersBw

II.1.2)
CPV-Code

Allgemeine und berufliche Bildung (80000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Kraftfahrzeugmechatroniker/in, Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik;

Im Lehrgang sind alle prüfungsrelevanten Kenntnisse/Fertigkeiten im Rahmen der theoretischen und praktischen Ausbildung zu vermitteln, um die Lehrgangsteilnehmenden (TN) bestmöglich auf die Abschlussprüfung (Teil 1 und 2) vorzubereiten. Dieses beinhaltet auch die prüfungsrelevanten überbetrieblichen Lehrgänge.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943, NUTS 3)

Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Rahmenvertrag über vier Jahre ab 04.10.2022, zusätzlich Verlängerungsoptionen um ein weiteres Jahr, diese Verlängerungsoption setzt einen Sonderfall nach § 21 Abs. 6 VgV voraus, wie z.B. eine erfolglose Ausschreibung, die rechtzeitig im Voraus erfolgt sein muss.

Zwei mögliche Abrufe pro Kalenderjahr jeweils im April und Oktober; Dauer der einzelnen Maßnahmen jeweils 21 Monate

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

04.10.2022

31.12.2025

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

31.05.2022

13:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

11.04.2022



7c583eca-db41-4908-bf32-7cae4b246fcb