Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deAndere: Einrichtung für angewandte Forschung der Bundesrepublik Deutschland
Andere Tätigkeit: Forschung und Entwicklung im Bereich der energetischen und integrierten stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe in der Bioökonomie
Abschnitt II: Gegenstand
Hammermühle
214-02.05-20.0057-22-I-B
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)
Lieferauftrag
Hammermühle
Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51, NUTS 3)
DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH (DBFZ)
Torgauer Str. 116
04347 Leipzig
Lieferung und betriebsbereite Aufstellung einer Hammermühle mit Mühlengestell, Vorlagebehälter, inkl. automatischer Förderung und Arbeitsbühne sowie eines Schaltschrankes mit der darauf installierten Steuersoftware. Zudem erfolgen eine fachkundige Einweisung für bis zu fünf Mitarbeitende des Auftraggebers durch geeignetes deutschsprachiges Personal des Auftragnehmers beim Auftraggeber vor Ort sowie die Übermittlung einer deutsch- und englischsprachigen Bedienungsanleitung. Die technische Dokumentation und der Verschleißteilkatalog sind als deutschsprachige PDF-Datei zu übermitteln. Weiterhin gewährleistet der Auftragnehmer die Verfügbarkeit der im Verschleißteilkatalog aufgeführten Verschleißteile für einen Zeitraum von mindestens vier Jahren nach betriebsbereiter Aufstellung.
Qualitätskriterium Name: Art der Verpackung / Gewichtung: 15,00
Qualitätskriterium Name: Lieferzeit / Gewichtung: 15,00
Preis Gewichtung: 70,00
01.07.2022
31.07.2022
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Die Angaben unter II.2.7) erfolgen aus rein technischen Gründen, die einzelnen Ausführungsfristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten.
Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
28.04.2022
12:00
- Deutsch (DE)
30.06.2022
28.04.2022
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
• Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen. Das Leistungsverzeichnis ist im "aidf-Format" (Administration Intelligence Data Format) zu verwenden. Dieses kann mit der kostenlosen Software "AI LVCockpit"der Firma Administration Intelligence AG bearbeitet und abgespeichert werden. Die aktuellste Version kann unter http://www.lv-cockpit.de/heruntergeladen werden. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis als Datei im "aidf-Format" mit dem Angebot über "Meine e-Vergabe" auf die e-Vergabe-Plattform des Bundes hochzuladen. Das Angebot darf die Datei "Leistungsverzeichnis.aidf" jeweils nur einmal enthalten. Die Datei "Leistungsverzeichnis.aidf" darf in keinem zip-Ordner enthalten sein.
• Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
• Datenblatt
Mit dem Angebot ist ein Datenblatt (siehe Vergabeunterlagen) einzureichen, aus dem hervorgeht, dass die angebotene Anlage die in der Leistungsbeschreibung geforderte technische Spezifikation erfüllt.
• Ausstellungs- oder Vorführanlage
Für den Fall, dass eine Ausstellungs- oder Vorführanlage angeboten wird, ist dem Angebot ein Nachweis über den einwandfreien allgemeinen und technischen Zustand in geeigneter Form, z. B. durch ein Gutachten oder einen Inspektionsbericht, beizufügen.
• Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern zur Verfügung gestellt, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Diese Informationen sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten! Die Bereitstellung entsprechender Informationen erfolgt ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Für einen Zugang zu diesen Informationen ist eine dortige Registrierung als am Vergabeverfahren teilnehmender Nutzer der e-Vergabe zwingend erforderlich! Nur am Vergabeverfahren teilnehmender Nutzer der e-Vergabe erhalten dann per E-Mail automatisierte Nachrichten über neue Informationen zum Vergabeverfahren.
• Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die e- Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "Angebotsassistent ("Meine e-Vergabe")" abzugeben. Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, per Fax etc. übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
• Bietergemeinschaften
Nähere Informationen sind den sind den Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
• Nachunternehmen
Nähere Informationen sind den sind den Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
• Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
• Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
21.04.2022
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