Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=451145Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Meteorologie
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst an den Liegenschaften Regensburg, Türkheim, Oberschleißheim, Trier, Schnaupping und Görlitz
47654/22ZAHWEN
Schneeräumung (90620000)
Dienstleistungen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Winterdienst an den Liegenschaften Regensburg, Türkheim, Oberschleißheim, Trier, Schnaupping und Görlitz.
Ja
alle Lose
Winterdienst an der Wetterstationen II in Regensburg
Schneeräumung (90620000)
Regensburg, Landkreis (DE238, NUTS 3)
Deutscher Wetterdienst
Wetterstation II Regensburg
Riesengebirgsstraße 95
93057 Regensburg
Winterdienst an der Wetterstation II in Regensburg.
Leistungsgegenstand ist die Erbringung des Winterdienstes in beschriebenem Umfang. (Siehe Anlage "Leistungsbeschreibung")
Preis
01.10.2022
30.09.2023
Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, maximal bis zum 30.09.2026.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Winterdienst am Wetterradarturm Türkheim
Schneeräumung (90620000)
Göppingen (DE114, NUTS 3)
Deutscher Wetterdienst
Radarturm Türkheim
Äußerer Bühl
Flurstück 1163/2
73312 Türkheim
Winterdienst am Wetterradarturm in Türkheim.
Leistungsgegenstand ist die Erbringung des Winterdienstes in beschriebenem Umfang. (Siehe Anlage "Leistungsbeschreibung")
Preis
01.11.2022
30.09.2023
Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, maximal bis zum 30.09.2026.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Winterdienst an der Liegenschaft Oberschleißheim
Schneeräumung (90620000)
München, Landkreis (DE21H, NUTS 3)
Deutscher Wetterdienst
Liegenschaft Oberschleißheim
August-Schmauß-Straße 1
85764 Oberschleoßheim
Winterdienst an der Liegenschaft Oberschleißheim.
Leistungsgegenstand ist die Erbringung des Winterdienstes in beschriebenem Umfang. (Siehe Anlage "Leistungsbeschreibung")
Preis
01.10.2022
30.09.2023
Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, maximal bis zum 30.09.2026.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Winterdienst an der Wetterstation II Trier
Schneeräumung (90620000)
Trier-Saarburg (DEB25, NUTS 3)
Deutscher Wetterdienst
Wetterstation II Trier
Sickingen Str. 41
54296 Trier
Winterdienst an der Wetterstation II Trier.
Leistungsgegenstand ist die Erbringung des Winterdienstes in beschriebenem Umfang. (Siehe Anlage "Leistungsbeschreibung")
Preis
01.10.2022
30.09.2023
Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, maximal bis zum 30.09.2026.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Winterdienst am Wetterradrturm Schnaupping(Isen)
Schneeräumung (90620000)
Erding (DE21A, NUTS 3)
Deutscher Wetterdienst
Radarturm Isen
Gemarkung Thonbach, Flur 862
Waldort 3 - Hirschlacke
84424 Isen
Winterdienst am Wetterradarturm Schnaupping(Isen).
Leistungsgegenstand ist die Erbringung des Winterdienstes in beschriebenem Umfang. (Siehe Anlage "Leistungsbeschreibung")
Preis
01.10.2022
30.09.2023
Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, maximal bis zum 30.09.2026.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Winterdienst an der Wetterstation II in Görlitz
Schneeräumung (90620000)
Görlitz (DED2D, NUTS 3)
Deutscher Wetterdienst
Wetterstation Görlitz
Gibirgsdorfer Straße 75
02828 Görlitz
Winterdienst an der Wetterstation II in Görlitz.
Leistungsgegenstand ist die Erbringung des Winterdienstes in beschriebenem Umfang. (Siehe Anlage "Leistungsbeschreibung")
Preis
01.10.2022
30.09.2023
Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, maximal bis zum 30.09.2026.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gem. III.1.1)
gem. III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
03.05.2022
06:00
- Deutsch (DE)
30.06.2022
03.05.2022
08:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160
Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach
Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax:+49 (0)228 / 94 99-163
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
29.03.2022