Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=451119Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Meteorologie
Abschnitt II: Gegenstand
Softwareentwicklung für die meteorologische Fachanwendung Infrastruktur 2.0 für die Datengewinnung (IDA)
Vv mit TW-47754/22-SRÖ
Entwicklung von IT-Software (72212517)
Dienstleistungen
Auftragsgegenstand ist die Softwareentwicklung für die meteorologische Fachanwendung Infrastruktur 2.0 für die Datengewinnung (IDA) des Deutschen Wetterdienstes sowie die Angebotserstellung für einen 24/7 Support sowie einen Teil von Wartung, Pflege und Weiterentwicklung während des operationellen Betriebs.
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
Deutscher Wetterdienst
Frankfurter Straße 135
63067 Offenbach am Main
Auftragsgegenstand ist die Softwareentwicklung für die meteorologische Fachanwendung Infrastruktur 2.0 für die Datengewinnung (IDA) des Deutschen Wetterdienstes sowie die Angebotserstellung für einen 24/7 Support sowie einen Teil von Wartung, Pflege und Weiterentwicklung während des operationellen Betriebs.
01.12.2022
5
Gem. § 51 VgV wird die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, begrenzt. Es werden 5 Bewerbende, welche in der Eignungsmatrix die höchste Punktzahl erreicht haben und nicht ausgeschlossen werden mussten, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei gleicher Punktzahl für den 5. Platz, so wird die Entscheidung nach einer höheren Punktzahl bei Kriterium B6 getroffen. Sollte auch dabei keine Entscheidung getroffen werden können (immer noch Gleichstand), so wird per Los entschieden.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Unter II. 2.7) wird der geplante Vertragsbeginn genannt, dieser kann sich ggf. verschieben. Genauere Angaben sind in der Verfahrensbeschreibung (Anlage 2) zu finden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
29.04.2022
10:00
23.05.2022
- Deutsch (DE)
30.12.2022
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch die öffentlichen Auftraggebenden eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei öffentlichen Auftraggebenden zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber öffentlichen Auftraggebenden gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilen öffentliche Auftraggebende dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen
(§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bewerbende, deren Eignung nicht festgestellt werden kann, werden im Zuge des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 134 GWB hierüber informiert.
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggebende geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch öffentliche Auftraggebende; auf den Tag des Zugangs bei betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
23.05.2022
Eignungskriterien
Versionsverlauf
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