Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
Flurförderzeuge II
333-2022-0098
Gabelstapler, Kraftkarren, Bahnhofs-Zugkraftkarren (42415000)
Lieferauftrag
Lieferung von Flurförderzeugen
Ja
alle Lose
Hochhubwagen Klasse 1.000kg -1.200kg
Hubwagen (42415100)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
LOS 1: Hochhubwagen Klasse 1000kg - 1.200kg
Mindestbestellmenge: 0 Stück
geschätzte Menge: 53 Stück
Höchstmenge (20% über Schätzmenge): 64 Stück
17.08.2022
16.08.2025
einmalige Verlängerung um 12 Monate
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Hochhubwagen Klasse 1.400kg - 2.000kg
Hubwagen (42415100)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
LOS 2: Hochhubwagen Klasse 1.400Kg - 2.000kg
Mindestbestellmenge: 0 Stück
geschätzte Menge: = 55 Stück
Höchstmenge (20% über Schätzmenge): 66 Stück
17.08.2022
16.08.2025
einmalige Verlängerung um 12 Monate
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
vierrädriger Dieselgabelstapler Klasse 1.600kg - 2.000kg
Gabelstapler (42415110)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
LOS 3: Dieselstapler 4 Rad; Klasse 1.600Kg - 2.000Kg
Mindestbestellmenge: 0 Stück
geschätzte Menge: 198 Stück
Höchstmenge (20% über Schätzmenge): 238 Stück
17.08.2022
16.08.2025
einmalige Verlängerung um 12 Monate
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
vierrädriger Dieselgabelstapler Klasse 2.500kg - 3.500kg
Gabelstapler (42415110)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
LOS 4: Dieselstapler 4 Rad; Klasse 2.500Kg - 3.000kg
Mindestbestellmenge: 0 Stück
geschätzte Menge: 21 Stück
Höchstmenge (20% über Schätzmenge): 25 Stück
17.08.2022
16.08.2025
einmalige Verlängerung um 12 Monate
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
ja
09.05.2022
12:00
- Deutsch (DE)
16.08.2022
09.05.2022
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere
Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/eVergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck"Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen
auszufüllen. Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das
Formular "Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.Die
Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen /Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung
gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber
der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der
Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76,
53123 Bonn
zu richten.
28.03.2022