Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=450481Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Verkehr
Abschnitt II: Gegenstand
Mulch- und Mäharbeiten in den Stauhaltungen Gambsheim und Iffezheim im Zeitraum 2022 bis 2025
3807W-233.04/002/001-003_1
Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen (77310000)
Dienstleistungen
Das "Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oberrhein" beabsichtigt für den Zeitraum von 4 Jahren Mulch- und Mäharbeiten zu vergeben.
Inhalt der Arbeiten ist jeweils das Frühjahrs-, Sommer- und Herbstmulchen der Rheinseitendämme in den Stauhaltungen Gambsheim und Iffezheim auf deutscher Seite und die Mahd des Seitengrabens (unterhalb des Wasserspiegels) in der Stauhaltung Iffezheim II. Die Stauhaltungen Gambsheim und Iffezheim befinden sich zwischen der Stadt Kehl am Rhein und dem deutsch-französischen Grenzübergang Iffezheim/Roppenheim/B500.
520.000,00
EUR Euro
Ja
alle Lose
Stauhaltung Gambsheim
Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen (77310000)
Ortenaukreis (DE134, NUTS 3)
Gambsheim
- 78.000 m² Böschungen mulchen (Untergrund Wasserbausteine)
- 663.000 m² Dammflächen mulchen
- 4.000 m² Mulchen der Wasserwechselzone
132.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten: 48
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Stauhaltung Iffezheim I
Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen (77310000)
Rastatt (DE124, NUTS 3)
Iffezheim
- 39.000 m² Böschungen mulchen (Untergrund Wasserbausteine)
- 655.000 m² Dammflächen mulchen
128.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten: 48
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Stauhaltung Iffezheim II
Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen (77310000)
Rastatt (DE124, NUTS 3)
Iffezheim
- 42.000 m² Böschungen mulchen (Untergrund Wasserbausteine)
- 950.000 m² Dammflächen mulchen
- 100.000 m² Mahd des Seitengrabens (unterhalb des Wasserspiegels)
260.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten: 48
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
2022/S 033-084775
11.04.2022
10:00
- Deutsch (DE)
13.05.2022
11.04.2022
10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Neben den Vergabeunterlagen, werden auch alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie FLB-Änderungen, Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen über die Vergabeplattform unter dem Link unter I.3) bereitgestellt. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform bietet den Vorteil, dass die Bewerber über Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen sowie mögliche Bewerberfragen automatisch informiert werden. Bewerber, die sich nicht registrieren lassen, müssen sich selbstständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen oder Bewerberfragen sowie deren Beantwortung auf der Plattform informieren. Unterlassen die betreffenden Bewerber die Beschaffung der neuen bzw. geänderten Unterlagen (z.B. geänderte Fristen, ergänzte Unterlagen), gelten die hierin enthaltenen Informationen dennoch für und gegen diese Bewerber. Angebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen kann von dem Auftraggeber ausgeschlossen werden. Das Risiko liegt bei dem Bieter.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
24.03.2022