Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Fliegerhandschuhe, flammhemmend BPOL
B 23.14 - 0661/21/VV : 2
Handschuhe (18424000)
Lieferauftrag
Fliegerhandschuhe, flammhemmend
Handschuhe (18424000)
Hochtaunuskreis (DE718, NUTS 3)
Bundespolizei Versandlager Hundstadt
- Zentraler Versand für Bekleidung -
61279 Gräfenwiesbach
Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge):
- 1.000 Paar Fliegerhandschuhe, flammhemmend
Weitere Bestellungen und/oder Abrufe aus Rahmenvereinbarung seitens des Auftraggebers:
- 3.000 Paar Fliegerhandschuhe, flammhemmend
Die Höchstmenge beträgt:
- 4.000 Paar Fliegerhandschuhe, flammhemmend
Die Rahmenvereinbarungslaufzeit beträgt 4 Jahre. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung über die Festbestellmenge hinaus.
Preis
Laufzeit in Monaten: 48
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
06.05.2022
11:30
- Deutsch (DE)
01.07.2022
06.05.2022
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise, Erklärungen und Muster einzureichen:
1. Nachweise zu den verwendeten Materialien in Form von Material Datenblättern, technischen Datenblättern oder Werksprüfzertifikaten des jeweiligen Herstellers
2. Mit dem Angebot sind folgende Angebotsmuster anzufertigen und fristgerecht auf dem Postweg einzureichen:
- ein Paar Fliegerhandschuhe in Gr. 9,5
- ein Paar Fliegerhandschuhe in Gr. 10
3. Ausgefüllte Anlage Unternehmensdaten
- vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt
4. Ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe
- für den Fall einer Bietergemeinschaft bzw. Eignungsleihe ist Ziffer 3.1 bzw. 3.2 der Anlage "Allgemeine Bewerbungsbedingungen elektronisch" zu beachten
5. Ausgefüllte Anlage Ergänzende Vertragsbedingungen"Kernarbeitsnormen ILO"
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
19.04.2022
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.