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Ausschreibungsdetails

Bereitstellung von Dienstleistungen für Medien und Konferenztechnik für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz - Beauftragung einer externen Generalunternehmerin mit der Übernahme der vollständigen Betreuungsverantwortung für die Medien- Konferenz- und Veranstaltungstechnik des BMUV

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25.03.2022

03.05.2022 10:00

03.05.2022 10:00

Z II 2-VSt. 1564/2022

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

21.04.2022 18:27

2022/S 061-160894

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 3
Postleitzahl: 53175
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
Hauptadresse: http://www.bmuv.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Bereitstellung von Dienstleistungen für Medien und Konferenztechnik für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz - Beauftragung einer externen Generalunternehmerin mit der Übernahme der vollständigen Betreuungsverantwortung für die Medien- Konferenz- und Veranstaltungstechnik des BMUV

Z II 2-VSt. 1564/2022

II.1.2)
CPV-Code

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (nachfolgend BMUV genannt) plant, eine/n externe/n Dienstleister*in als Generalunternehmer*in (GU) mit der Betreuung der Medien- Konferenz- und Veranstaltungstechnik (nachfolgend MKT genannt) zu beauftragen. Ziel der Ausschreibung ist die einheitliche und effiziente Betreuung der MKT an allen Liegenschaften des BMUV aus einer Hand.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Systemberatung und technische Beratung (72220000)

Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste (72250000)

Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen (92110000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300, NUTS 3)

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)

Berlin und Bonn

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Medien- und Kommunikationstechnik hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. So ist neben der klassischen Veranstaltungstechnik mit Beschallungen von Konferenzen und anderen Veranstaltungen sowie Videotechnik zu Projektionszwecken ein immer wichtigerer Anteil von IT-Technik zu bedienen und zu beherrschen, was sich in immer mehr zum Normalfall werdenden Hybridveranstaltungen niederschlägt. Darüber hinaus verschieben sich die Grenzen in Richtung von Leistungen, die neben der einfachen Bedienung von technischen Gerätschaften einen gewissen Grad gestalterischer Fähigkeiten erfordern, wie z.B. bei einem Kameramann oder Videoproducer.

Das neugeschaffene Produktionsstudio MediaLab am Berliner Standort steht in diesem Sinne beispielhaft für diese Entwicklung, da es durch die Konzentration von hochwertiger Audio- Video- und IT-Technik weitreichende Möglichkeiten zur Gestaltung von Online-Veranstaltungen und anderen modernen Medien ermöglicht.

Entsprechend weit müssen die Anforderungen an die Betreuung und den Betrieb der medientechnischen Einrichtungen und Gerätschaften im Referat Z III 2 zukünftig gefasst werden. Gleichzeitig ergeben sich durch das MediaLab deutliche Überschneidungen zu Aufgaben und Anforderungen anderer Referate. So finden für eine möglichst effiziente Nutzung der vorhandenen Ressourcen insbesondere die Belange von PII1(Presse), PII2 (Öffentlichkeitsarbeit), PII3 (Bürgerkommunikation) und PII4 (Veranstaltung) in dieser Ausschreibung Berücksichtigung.

Die jeweiligen vom/von der künftigen Auftragnehmer/in zu erbringenden Dienstleistungen werden in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschrieben. Diese werden dabei unterteilt in Basisleistungen, die nach Aufwand vergütet werden (s. Kapitel 3 der Leistungsbeschrebung; Dokument 3.1 der Vergabeunterlagen) und in weitere Dienstleistungen, für die eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung ebenfalls im Rahmen einer Aufwandsvergütung abgeschlossen werden soll (s. Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung; Dokument 3.1 der Vergabeunterlagen).

Die Basisleistungen umfassen andauernd bzw. permanent zur Aufrechterhaltung des standardmäßigen Technik-Betriebs benötigte Dienstleistungen. Die weiteren Dienstleistungen umfassen optionale Leistungen, die bei Bedarf abgerufen werden. Diese Leistungen betreffen sowohl die mengenmäßige Aufstockung der Basisleistungen im Bedarfsfall, als auch die eingangs erwähnten erweiterten gestalterischen und/oder planerischen Kapazitäten für bestimmte Projekte bzw. Anforderungen.

Änderungen an den beauftragten Leistungen werden einem geordneten Change-Verfahren unterworfen (s. Vertrag, Dokument 11.02 der Vergabeunterlagen).

Mit der Aufteilung werden die folgenden Ziele aus Sicht der Auftraggeberin verfolgt:

- Schaffung einer soliden Kalkulationsgrundlage für den/die künftige/n Auftragnehmer/in, um die Basisleistungen beziffern zu können,

- Sicherstellung einer stabilen, qualitätsgerechten MKT-Betreuung, für alle mengenmäßig aufzulistenden und kontinuierlich anfallenden Betreuungsleistungen,

- Nutzung von Abrufkontingenten für zusätzliche oder kurzfristig signifikant steigende Bedarfe an Dienstleistungen (Veranstaltungen und Videokonferenzen außerhalb der regelmäßigen Servicezeiten etc.), um hierbei die erforderliche Flexibilität zu erreichen,

- nahtlose Einfügung der neuen Produktions-Möglichkeiten durch das MediaLab in die Arbeitsabläufe der genannten Referate sowie die Erschließung erweiterter Kapazitäten für den/die künftige/n Auftragnehmer/in.

In Abgrenzung zu den Leistungen des/der externen Dienstleister/in werden die IT-Mitarbeiter*innen des BMUV u.a. die folgenden Aufgaben wahrnehmen:

- Aufstellung und Bewirtschaftung des MKT-Haushalts

- Planung und Organisation der MKT

- Lizenzmanagement

Weitere Aufgaben des BMUV sind in den jeweiligen Abschnitten der Leistungsbeschreibung (Dokument 3.1 der Vergabeunterlagen) abgegrenzt.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Konzept / Gewichtung: 30

Qualitätskriterium Name: Präsentation / Gewichtung: 30

Preis Gewichtung: 40

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.07.2022

30.06.2025

Die Auftraggeberin ist berechtigt, eine Option auf 1 weiteres Jahr Vertragslaufzeit zu den im Angebot genannten Konditionen in Anspruch zu nehmen. Nimmt die Auftraggeberin ihr Optionsrecht wahr, so hat sie den/die Auftragnehmer/in hierüber spätestens 6 Monate vor Vertragsende zu unterrichten. In diesem Fall endet der Vertrag spätestens am 30.06.2026.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

optionale Vertragsverlängerung (s. Nr. II.2.7 dieser Bekanntmachung); optionale Dienstleistungen als Abrufkontingent gemäß Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung (Dokument 3.1 der Vergabeunterlagen)

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Zu II .2.6 Der auf weitere Dienstleistungen bezogene Auftragsteil ist als Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung gekennzeichnet deren Höchtswert 600.000 € pro Jahr und bezogen auf die Gesamtlaufzeit 1.800.000 € beträgt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=449967&criteriaId=21957

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=449967&criteriaId=22201


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

1. Die für den Auftrag vorgesehenen Personen unterliegen der Verpflichtung nach dem VerpflG und der Verpflichtung auf die Vertraulichkeit.

2.Um die erforderliche Service-Qualität zu gewährleisten und die Medien- und Kommunikationstechnik der AG ausreichend betreuen zu können, muss das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal folgende Mindestanforderungen erfüllen:

Meister des Informationselektronikerhandwerks;

Hochschulabschlüsse (mindestens Bachelor)

in Veranstaltungstechnik und Veranstaltungsmanagement

in Filmproduktion bzw. Medienproduktion;

Fachkraft Veranstaltungstechnik;

Zur Ausführung der Leistungen notwendige Kenntnisse:

Medientechnische Planung;

Medienproduktion Live, Online und Offline;

Videoproducer;

Aufnahmeleitung;

Projektleitung;

technische Leitung;

Bosch DCN;

Mediensteuerung;

Universecontrol Steuerungssoftware;

Programmierung;

Webkonferenzsoftwares;

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

03.05.2022

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

28.06.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

03.05.2022

10:00

Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

1. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 28.06.2022.

2. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen

rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die

Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.

3. Es gilt deutsches Recht.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in

seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem

Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung

oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

23.03.2022


Eignungskriterien



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