Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Landwirtschaft und Ernährung
Abschnitt II: Gegenstand
Kaltlagerung von Butter für die Intervention
214-02.05-20.0028-22-II-G
Lagerhaltung (63122000)
Dienstleistungen
Kaltlagerung von Butter für die Intervention
Butter (15530000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Am jeweiligen Lagerort des Auftragnehmers.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Kaltlagerung von Butter für die Intervention unter Berücksichtigung vorgegebener Lagerbedingungen.
01.02.2023
31.10.2023
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
ja
nicht zutreffend
Der Daten unter II.2.7) werden aus rein technischen Gründen angegeben. Die tatsächliche Vertragslaufzeit ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ein Zuschlag wird auf alle zulässigen Angebote erteilt, wenn die in den Vergabeunterlagen und deren Anlagen beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind und die Eignung des/der angebotenen Lager/s durch den Auftraggeber nach Besichtigung festgestellt wurde (siehe Vergabeunterlagen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR (zzgl. USt.) wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
ja
27.04.2022
12:00
- Deutsch (DE)
19.08.2022
27.04.2022
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
A) Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B) Fragen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes, per E-Mail oder Fax an die unter I.3) genannte Stelle zu richten. Weitere Hinweise hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
C) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
D) Zusätzlich zu den unter III.1.2) beschriebenen Unterlagen hat der Bieter folgende Unterlagen mit Angebotsabgabe vorzulegen (Details siehe Vergabeunterlagen):
- Leistungsverzeichnis,
- Angebotsbestätigung,
- Lagerfragebogen - Kaltlager,
- Erklärung zum elektronischen Gutschriftverfahren.
E) Bietergemeinschaften (siehe Vergabeunterlagen).
F) Nachunternehmen/Unteraufträge (siehe Vergabeunterlagen).
G) Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
H) Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
21.04.2022
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