Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Verteidigung
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Militärschildern und Zubehör
Q/E2DI/R8543
Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse (22000000)
Lieferauftrag
Lieferung von Militärschildern und Zubehör
Ja
alle Lose
Los 1 Hinweisschilder/-aufkleber Nummernschilder
Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse (22000000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Hinweisschilder/-aufkleber Nummernschilder
Preis
01.10.2022
30.09.2025
Option der Verlängerung um ein Jahr
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
Option der Verlängerung um ein Jahr
nein
Los 2 General-, Munitionsbrandklassenschilder etc.
Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse (22000000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
General-, Munitionsbrandklassenschilder etc.
Preis
01.10.2022
30.09.2025
Option der Verlängerung um ein Jahr
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
Option der Verlängerung um ein Jahr
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Erlaubnis des Bundesverwaltungsamtes zum Druck von Hoheitszeichen einzuholen, soweit diese nicht bereits vorliegt.
Zusätzlich zur Eigenerklärung B-V 034 wird der Bieter zur Darlegung der Eignung gebeten, die folgenden Referenzen mit dem Angebot vorzulegen. Der Bewerber wird ersucht, mindestens zwei (höchstens jedoch vier) Referenzen einzureichen, aus denen hervorgeht, dass er die geforderten Kompetenzen im Bereich der Lieferung von Militärschildern besitzt. Die Referenzen können formfrei gestaltet werden. Aus ihnen sollen jedoch Auftraggeber, mit Angabe eines Ansprechpartners, Art und Umfang der Leistung sowie Aussagen hinsichtlich der fachlichen Eignung des Bewerbers für die hier gegenständliche Leistung insgesamt hervorgehen. Bei den angefragten Referenzleistungen sollte es sich nur um in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen handeln. Fehlende Referenzen können von der Vergabestelle nachgefordert werden. Sofern die geforderten Referenzen nicht vorhanden sind, bitte ich um Darlegung eines formfreien Konzepts, wie der Auftrag erfüllt werden soll.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
10.05.2022
13:00
- Deutsch (DE)
30.09.2022
10.05.2022
13:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
08.04.2022
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