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Ausschreibungsdetails

Einkanal-Ionenchromatograhie-System mit Autosampler

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18.03.2022

28.04.2022 14:00

28.04.2022 14:00

EU-OV/2022-27

Thüringen: Friedrich-Schiller-Universität Jena

18.03.2022 17:00

2022/S 056-146156

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Friedrich-Schiller-Universität Jena
Postanschrift: Fürstengraben 1
Postleitzahl: 07743
Ort: Jena
NUTS: Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 3641-9412220
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de/

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Einkanal-Ionenchromatograhie-System mit Autosampler

EU-OV/2022-27

II.1.2)
CPV-Code

Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt im Otto-Schott-Institut für Materialforschung die

Anschaffung eines Einkanal-Ionenchromatograhie-System mit Autosampler für wissenschaftliche

Zwecke.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

77.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03, NUTS 3)

Erfüllungsort für den Auftraggeber ist Jena bzw. der vorgegebene

Aufstellungsort am Otto-Schott-Institut für Materialforschung,

Frauenhoferstraße 6, in 07743 Jena.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt im Otto-Schott-Institut für

Materialforschung die Möglichkeiten zur Charakterisierung von Biomaterialien

zu verbessern. Dazu ist die Beschaffung eines Einkanal-Ionenchromatograhie-Systems mit Autosampler für wissenschaftliche

Zwecke vorgesehen. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen sämtliche Leistungen,

die zur Installation (Lieferung, Aufstellung, und Einweisung) in Absprache mit

dem Ansprechpartner der Lieferadresse erforderlich sind. Diese umfassen neben

den Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2): Abstimmung des

Liefertermins mit Warenempfänger, Termingerechte und kostenfreie Lieferung

sowie Aufbau/ Installation/ Inbetriebnahme mit Nachweis der geforderten

Leistungsparameter nach Bestellauftrag sowie eine gewährleistungserforderliche

Einweisung, Kostenfreie Mitnahme und ökologische und ökonomische

Entsorgung sämtlicher Verpackungsmaterialien.

Weiteres wird in der Anlage 2 der Vergabeunterlagen beschrieben

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

77.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Tagen: 1

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Eintragung in das

Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der

Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist.

Sollte der Bewerber gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er

ansässig ist, nicht in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein, ist

dieser Umstand mittels einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung zu

erklären und diese Erklärung anstelle des Nachweises einzureichen,

Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert.

Im Rahmen einer Nachunternehmerschaft oder Bietergemeinschaft sind

sämtliche Bedingungen auch für diese nachzuweisen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Unternehmensdarstellung:

-allgemeine Unternehmensdarstellung,

- Firmenname, Rechtsform, Umsatzsteuerident-Nr,

- Anschrift (Hauptsitz/Niederlassungen/Sitz der Niederlassung, die den

Auftraggeber betreuen würde),

- Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse,

- Organisationsstruktur des Unternehmens, Geschäftsfelder/-zweige,

- Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Unternehmenshistorie etc.,

Angaben zu den Umsätzen der letzte 3 Jahre (ersatzweise Geschäftsberichte der

letzten 3 Jahre) sowie den Umsätzen des im Rahmen der Ausschreibung

maßgeblichen Geschäftsbereiches. Der Umsatz des betreffenden

Geschäftsbereiches muss mindestens 1 000 000 EUR pro Jahr betragen,

Bescheinigung/Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung

einschließlich der Angabe der Deckungssummen,

eine Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 4),

eine Erklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen

gemäß § 123 GWB sowie § 124 GWB (Anlage 5 und 6):

- Nichtbestehen eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren

gesetzlichen Verfahrens,

- dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,

- dass die Beiträge an die Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß bezahlt werden,

- dass die Steuern ordnungsgemäß bezahlt werden,

- dass die Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer/innen

ordnungsgemäß bezahlt werden,

- dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die meine/unsere

Zuverlässigkeit als Bieter/in in Frage stellen, - dass keine Person, deren Verhalten

unserem Unternehmen zuzurechnen ist,

rechtskräftig verurteilt ist wegen § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung

krimineller Vereinigungen), §129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer

Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische

Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuches

(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder

wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,

dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden sollen,

eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuches zu begehen, § 261

des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter

Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat

gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die

von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des

Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den

Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der

Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 299 des

Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §

108e des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung von

Mandatsträgern, §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und

Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuches

(Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur

Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer

Abgeordneter im Zusammenhang mit Internationalem Geschäftsverkehr) oder §§

232 und 233 des Strafgesetzbuches (Menschenhandel) oder § 233a des

Strafgesetzbuches (Förderung des Menschenhandels).

Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach

vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen

zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens

Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der

Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in

leitender Stellung. Im Rahmen einer Nachunternehmerschaft oder

Bietergemeinschaft sind die

Erklärungen nach den §§ 123 und 124 GWB auch für diese zu erklären.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Nachweis von mindestens 3 Referenzen in vergleichbarer Art und

Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren innerhalb der EU mit

Kurzbeschreibung und Kontaktdaten des Auftraggebers als Bestätigung für hohe

Qualität und Zuverlässigkeit des Gerätes (die Referenzen dürfen nicht das Recht

des Auftragsgebers ausschließen oder einschränken weitere Informationen bei

den Auftraggebern einzuholen)


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Der Bewerber erklärt, dass sein Unternehmen die:

Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12

Abs. 2 ThürVgG),

Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2

ThürVgG),

Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz; § 17

ThürVgG - Kontrollen; § 18 ThürVgG - Sanktionen,

sowie ggf. Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt

und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG) und die Verpflichtung des

Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12

Abs. 2 ThürVgG) erfüllt.

Die entsprechenden Formulare sind als Anlagen dieser Ausschreibung beigefügt.

Im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung sind von dem Bestbieter diese

Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb von 3 Werktagen

über die e-Vergabeplattform („Nachrichten“) vollständig ausgefüllt einzureichen.

Liegen die Erklärungen und Nachweise innerhalb der benannten Frist nicht

vollständig vor, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 12a ThürVgG). Die

Erklärungen können jedoch bereits mit dem Angebot abgegeben werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

28.04.2022

14:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.06.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

28.04.2022

14:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt - Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Ort: Weimar
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im

Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder per E-Mail) an

die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit

Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von

15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der

Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen

kann.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

16.03.2022



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