Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=448565Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Instandsetzung des Brüstungsmauerwerks an der Bauhofsarchenbrücke Zehdenick, OHW WaStr-km 014,800
3817E-235.03/0001-303
Mauerarbeiten (45262520)
Bauauftrag
Am Brüstungsmauerwerk der Gewölbebrücke aus Ziegelmauerwerk sind durch Einwirkung von Frost Schäden enstanden. In Teilbereichen der Brüstung sind Ziegel locker, gerissen, großflächig abgeplatzt oder fehlen. Das Bauwerk steht unter Denkmalschutz. Die durchzuführenden Restaurierungsarbeiten unterliegen der Zielstellung , die vorhandenen Schäden unter höchstmöglicher Schonung der historischen Bausubstanz zu beseitigen, das ästhetische Erscheinungsbild des Bauwerks, die Verkehrssicherheit für den Straßenverkehr, Fuß- und Radverkehr sowie die Gebrauchstauglichkeit wiederherzustellen.
Der Bauauftrag hat im Wesentlichen folgende Bauleistungen zum Inhalt:
- Baustelleneinrichtung- und räumung
- Baubehelf und Gerüst an Flügel/Böschung
- Verkehrssicherung der Straße
- Liefern einer Fotodokumentation
- Abbrucharbeiten
- Einbau frostbeständiger Steine (Ziegel sind vorhanden)
- Fugeninstandsetzung
- Abfallentsorgung Bauschutt
Mauerarbeiten (45262520)
Oberhavel (DE40A, NUTS 3)
Bauhofsarchenbrücke in Zehdenick im Bereich des Außenbezirk Zehdenick des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel
siehe Punkt II.1.4
Preis
Laufzeit in Monaten: 2
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Die Vergabe erfolgt wegen Unterschreitung des Schwellenwertes ausschließlich nach den Vorschriften des nationalen Vergaberechts.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit dem Angbebot die allgemeinen Eignungskriterien gemäß § 6a (2) i.V.m. § 6b (1) der VOB/A nachzuweisen. Präqualifizierte Unternehmen haben in der Angebotserklärung die Nummer anzugeben, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 333a-B "Eigenerklärung Eignung" vorzulegen.
Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle für das Gewerk Maurerarbeiten bzw. Nachweis der Qualifikation des Herkunftsstaates, in dem die Tätigkeit reglementiert ist. Die Qualifikation muss im Herkunftsstaat Voraussetzung für die Tätigkeit sein. Grundlage ist die EU-EWR-Handwerk-Verordnung in der aktuellen Fassung, § 8 - Voraussetzung für die Dienstleistungserbringung.
Nachweise entsprechend Punkt III.1.1)
Nachweis einer Objektliste, an der vergleichbare Instandsetzungsarbeiten an Baudenkmalen bzw. unter Schutz gestellten Mauerwerksbauten ausgeführt wurden. Der Nachweis ist für drei Bauwerke zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
07.04.2022
11:00
- Deutsch (DE)
09.05.2022
07.04.2022
11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Der geschätzte Auftragswert liegt unterhalb des EU-Schwellenwerts, daher erfolgt die Vergabe nach den Regelungen des nationalen Vergaberechts.
16.03.2022