Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=448530Regional- oder Kommunalbehörde
Andere Tätigkeit: Straßenbau
Abschnitt II: Gegenstand
Bundes- und Landesstraßen im Ilmkreis; Winterdienst und Störungsbeseitigung 2022 - 2027
152-0035/22-D-OV-42
Schneeräumung (90620000)
Dienstleistungen
Winterdienst über 5 Saisons auf Bundes- und Landesstraßen (Freie Strecke)
Störungsbeseitigung über 5 Jahre auf Bundes- und Landesstraßen (Freie Strecke und Ortsdurchfahrten)
Ilm-Kreis (DEG0F, NUTS 3)
Ilmkreis
Winterdienst auf freier Strecke der Bundes- und Landesstraßen (182 km): Pauschalen f. Winterdiensttechnik, Personal u. Infrastruktur;
ca.25.000 km Kontrollfahrten ; ca. 124.000 km Streuen FS 30; ca.11.000 km Streuen FS 100, ca. 22.500 km Räumen;
Beschaffung und Lagerung ca. 15 t abstumpfende Streustoffe (Splitt);
ca. 8,02 km Schneezäune beschaffen, je Saison aufstellen, unterhalten, abbauen und lagern
Störungsbeseitigung auf freier Strecke und Ortsdurchfahrten der Bundes- und Landesstraßen (232 km):
Beschilderung reparieren; Gefahrenstellen absichern; Baumfällung und -beräumung; Reinigung von Verkehrsflächen, Leitpfosten und
Verkehrszeichen
Preis
01.10.2022
30.09.2027
Für den Fall, dass wegen eines Nachprüfverfahrens die Vergabe des Anschlussvertrages nicht
spätestens am 15.09.2027 erfolgen kann, verlängert sich die Vertragslaufzeit bis zum Ablauf des,
auf den bestandskräftigen Abschluss des Nachprüfungsverfahrens folgenden Monats,
wenn der Auftraggeber bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit eine entsprechende Erklärung
gegenüber dem Auftragnehmer abgibt.
Für das verlängerte Vertragsverhältnis gelten die gesamten Bedingungen, insbesondere die
Einheitspreise, aus dem regulären (bisherigen) Vertragsverhältnis fort.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Az.: 152-0035/22-D-OV-42
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsanforderungen:
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt -Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV
+
- Angabe Registereintragungen (Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, keine Eintragungsverpflichtung)
Nachweis durch
--> Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
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Präqualifizierte Unternehmen können die Einhaltung der Eignungsanforderungen durch eine Bescheinigung über die Eintragung in einem Amtlichen Verzeichnis bzw. in einem Zertifizierungssystem für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank) mit dem Angebot nachweisen, sofern diese für die Zertifizierung gemäß dem Präqualifizierungssystem verpflichtend anzugeben sind.
Sind diese nicht verpflichtend für die Zertifizierung gemäß dem Präqualifikationssystem anzugeben oder ist das Unternehmen nicht präqualifiziert ist das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
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Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens
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Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
Eignungsanforderungen:
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Nachweis durch
--> Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
--> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
+
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Nachweis durch
--> Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
+
- Angabe zu bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (alle Angaben brutto)
Nachweis durch
--> Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
+
- Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis durch
--> Zusicherung der Versicherung bzw. Versicherungsnachweis
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Präqualifizierte Unternehmen können die Einhaltung der Eignungsanforderungen durch eine Bescheinigung über die Eintragung in einem Amtlichen Verzeichnis bzw. in einem Zertifizierungssystem für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank) mit dem Angebot nachweisen, sofern diese für die Zertifizierung gemäß dem Präqualifizierungssystem verpflichtend anzugeben sind.
Sind diese nicht verpflichtend für die Zertifizierung gemäß dem Präqualifikationssystem anzugeben oder ist das Unternehmen nicht präqualifiziert ist das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
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Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens
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Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
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zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen:
- Angaben zur Inanspruchnahme wirtschaftlicher und finanzieller Eignungsleihe
Nachweis durch
--> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt § 47 VgV
- Angabe zu bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (alle Angaben brutto);
Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt: 750.000,- €
Der geforderte Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich Winterdienst beträgt: 500.000,- €
Der geforderte Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich Störungsbeseitigung beträgt: 50.000,- €
+
- Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung;
Die geforderte Höhe für Personenschäden beträgt: 5.000.000,- €
Die geforderte Höhe für sonst. Schäden (Sach- und Vermögensschäden) beträgt: 5.000.000,- €
Der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung für den Tätigkeitsbereich Winterdienst und für den
Tätigkeitsbereich Störungsbeseitigung muss nur einmal in der geforderten Höhe erbracht werden.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen entspricht die geforderte Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung dem prozentualen Anteil dieser Leistungen an den entsprechend zu erbringenden Gesamtleistungen.
Herangezogen werden hierbei die Positionen für die jeweilige angegebene Nachunternehmerleistung.
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Bei der Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften können die voranstehenden Anforderungen gemeinschaftlich durch die einzelnen Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaften erbracht werden.
Eignungsanforderungen:
- Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Winterdienstleistungen in den letzten 3 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind -mind. 3 Fälle für den Tätigkeitsbereich Winterdienst
Nachweis durch
--> Bescheinigung des damaligen Auftraggebers für die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Leistungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis.
Achtung: Referenznachweise für die Erbringung von Winterdienstleistungen auf dem klassifizierten Straßennetz (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
+
- Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Leistungen für Störungsbeseitigung in den letzten 3 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind -mind. 1 Fall für den Tätigkeitsbereich Störungsbeseitigung
Nachweis durch
--> Bescheinigung des damaligen Auftraggebers für die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Leistungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis.
Achtung: Erbringung des Referenznachweises wie folgt!
entweder
1 Referenznachweis für die Erbringung der Störungsbeseitigung auf dem klassifizierten Straßennetz (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen)
oder
Jeweils 1 Referenznachweis für die Erbringung nachfolgend genannter Leistungsbereiche auf dem klassifizierten Straßennetz (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen), die im Rahmen der Störungsbeseitigung zu erbringen und mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
- Liefern und Aufstellen von Verkehrszeichen
- Absicherung von Gefahrenstellen
- Baum- und Gehölzarbeiten
- Reinigung von Verkehrsflächen und Anlagen der Straßenentwässerung
Des Weiteren ist die Vorhaltung eines Bereitschaftsdienstes über den Zeitraum von einem halben Jahr (7 Tage, über 24 Stunden) nachzuweisen, der im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für einen der vorgenannten Leistungsbereiche steht.
+
- Angaben zu technischen Fachkräften oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Nachweis durch
--> Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeiten zu den Personen
+
- Angaben zu Arbeitskräften
Nachweis durch
--> Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
+
- Angaben über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags (Winterdienst); siehe ausgefüllte Vordrucke Geräteverzeichnisse (siehe Vergabeunterlagen)
Nachweis durch
--> entsprechende Zulassungsbescheinigungen, Teile I und II, für die Winterdienstfahrzeuge laut ausgefülltem „Geräteverzeichnis für Winterdienstfahrzeuge“ und „Geräteverzeichnis für zusätzliche
Schneeräumtechnik“
--> bei nicht vorhandener technischer Ausstattung ist deren rechtzeitige und vollständige Verfügbarkeit durch autorisierte Angebote zum Kauf, Leasing oder zur Miete nachzuweisen
+
- Angabe, welche Teile des Auftrags an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Bedarf namentliche Benennung der Unterauftrag-/Nachunternehme (Vordruck Verzeichnis Unterauftragnehmer/ anderer Unternehmen)
+
- Eignung tauende Streustoffe (Salz Natriumchlorid und Sole Natriumchloridlösung)
Nachweis durch
--> ausgefüllter Vordruck „Produktbeschreibungen für tauende Streustoffe“ (siehe Vergabeunterlagen)
--> Einhaltung der dort angegebenen Grenzwerte
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zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen:
- Verfügbarkeitsnachweis über eine Mindeststreusalzmenge
Nachweis durch
--> schriftliche Bestätigung des Lieferanten, dass dieser die geforderte Mindeststreusalzmenge pro Winterdienstsaison liefern kann sowie Erklärung des Bieters, dass diese Mindeststreusalzmenge ausschließlich für diese Leistungserbringung zur Verfügung steht
+
- Verfügbarkeitsnachweis über eine Mindeststreusalzlagerkapazität
Nachweis durch
--> Erklärung in Form einer Auflistung der zur Nutzung vorgesehenen Lager mit Benennung
- der Anschrift des Lagers
- der gesamten Lagerkapazität des Lagers (für Salz in t)
- des Anteils der Lagerkapazität, die im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung genutzt werden soll (für Salz in t)
- der Anschrift des Anlagenbetreibers
- der Anschrift des Grundstückseigentümers bei geplanter Neuerrichtung eines Lagers
--> Ist der Bieter nicht Anlagenbetreiber, hat er nachzuweisen, dass der Anlagenbetreiber grundsätzlich bereit ist, das Lager im Falle einer Beauftragung des Bieters an diesen in genannter Kapazität zu vermieten oder anderweitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung des Anlagenbetreibers vorzulegen.
--> Ist die Neuerrichtung eines Lagers geplant und ist der Bieter nicht Grundstückseigentümer, hat er zumindest die Verfügbarkeit des Lagers zum maßgeblichen Zeitpunkt der Leistungserbringung nachzuweisen. Der Bieter muss konkret darlegen, aus welchen Gründen ihm das Lager bei Vertragsbeginn tatsächlich zur Verfügung stehen wird. Der Bieter muss nachweisen, dass der Eigentümer der Fläche grundsätzlich bereit ist, diese im Falle einer Beauftragung des Bieters an diesen zu vermieten oder anderweitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung des Grundstückseigentümers vorzulegen.
+
- Verfügbarkeitsnachweise über eine Mindestsolelagerkapazität
Nachweis durch
--> Erklärung in Form einer Auflistung der zur Nutzung vorgesehenen Lager mit Benennung
- der Anschrift des Lagers
- der gesamten Lagerkapazität des Lagers (für Sole in m³)
- des Anteils der Lagerkapazität, die im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung genutzt werden soll (für Sole in m³)
- der Anschrift des Anlagenbetreibers
- der Anschrift des Grundstückseigentümers bei geplanter Neuerrichtung eines Lagers
--> Ist der Bieter nicht Anlagenbetreiber, hat er nachzuweisen, dass der Anlagenbetreiber grundsätzlich bereit ist, das Lager im Falle einer Beauftragung des Bieters an diesen in genannter Kapazität zu vermieten oder anderweitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung des Anlagenbetreibers vorzulegen.
--> Ist die Neuerrichtung eines Lagers geplant und ist der Bieter nicht Grundstückseigentümer, hat er zumindest die Verfügbarkeit des Lagers zum maßgeblichen Zeitpunkt der Leistungserbringung nachzuweisen. Der Bieter muss konkret darlegen, aus welchen Gründen ihm das Lager bei Vertragsbeginn tatsächlich zur Verfügung stehen wird. Der Bieter muss nachweisen, dass der Eigentümer der Fläche grundsätzlich bereit ist, diese im Falle einer Beauftragung des Bieters an diesen zu vermieten oder anderweitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung des Grundstückseigentümers vorzulegen.
+
- Streumaterialien, insbesondere Streusalz und Sole, sind sach-/fachgerecht zu lagern
Nachweis durch
--> Vorlage der Anzeige bzw. Eignungsfeststellung durch die uNB zumindest jedoch der Anzeige bei der uNB nebst Eingangsbestätigung, sofern nach WHG und AwSV für die jeweiligen für die Leistungserbringung genutzten Lagerstätten erforderlich
--> Eigenerklärung aus der sich die sach-/fachgerechte Lagerung der Streumaterialien gemäß der aktuell gültigen HalaStreu, insbesondere bzgl. der Einhaltung der Erfordernisse zur Bauweise, ergibt, sofern nach WHG und AwSV eine Eignungsfeststellung für die jeweiligen für die Leistungserbringung genutzten Lagerstätten nicht erforderlich
+
- Bestätigung der NOVASIB GmbH, dass die Leistungserfassung des Winterdienstes via MBDE (Mobile Betriebsdatenerfassung) zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gewährleistet ist
Nachweis durch
--> schriftliche Bestätigung der NOVASIB GmbH
+
- Angaben zur Inanspruchnahme technischer und beruflicher Eignungsleihe
Nachweis durch
--> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt § 47 VgV
+
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen
Nachweis durch
--> Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)
- Angaben zu technischen Fachkräften oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung (Winterdienst) eingesetzt werden sollen;
Berufserfahrung im Winterdienst auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen für das für die Einsatzleitung vorgesehene Personal sowie von mind. 50% der vorgesehenen Kraftfahrer, die für die Ausführung des Winterdienstes benötigt werden. Die Kraftfahrer müssen mind. eine Winterdienstsaison ein mit Frontpflug und Streuautomat ausgerüstetes Winterdienstfahrzeug (zul. Gesamtgewicht über 7,5 t) geführt haben.
+
- Angaben über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags (Winterdienst), Nachweis der techn. Ausstattung des Bieters und der aU (NU) im Winterdienst zur Betreuung sämtlicher angebotener Routen (FS 30 und FS 100 ).
Der geforderte Mindeststandard der einzusetzenden Winterdiensttechnik für die Leistungserbringung ist abhängig von der vom Unternehmen angebotenen Routenplanung (insbesondere der Anzahl der angebotenen Routen) für die Leistungserbringung auf dem gegenständlichen zu betreuenden Streckennetz (freie Strecken) mittels FS 30- und FS 100-Technik unter Einhaltung der Vorgaben für die Routenplanung (siehe Vergabeunterlagen) während des täglichen Leistungserbringungszeitraums.
Pro Route ist mindestens 1 Winterdienstfahrzeug einschließlich entsprechendem Bedienpersonal vorzuhalten.
Pro Route sind die Umlaufzeiten von max. 2 Stunden (Dringlichkeitsstufe 1) bzw. max. 3 Stunden (Dringlichkeitsstufe 2) bei FS 30 und max. 4 Stunden bei FS 100 während der Leistungserbringung im täglichen Leistungserbringungszeitraum je Dringlichkeitsstufe (siehe Anforderungsniveau Freistaat Thüringen) einzuhalten.
Darüber hinaus sind ein zusätzliches Winterdienstfahrzeug, ein rotierendes Schneeräumgerät, ein Schaufellader sowie ein zusätzliches Winterdienstfahrzeug für Geh- und Radwege (max. 7,5 t Gesamtgewicht, Abstand zwischen den Außenkanten der Bereifung max. 2,00 m) nachzuweisen.
+
- Verfügbarkeitsnachweis über eine Mindeststreusalzmenge von 3.800 t/WD-Saison
+
- Verfügbarkeitsnachweis über eine Mindeststreusalzlagerkapazität von 1.700 t
+
- Verfügbarkeitsnachweise über eine Mindestsolelagerkapazität von 500 t
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Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die voranstehenden Anforderungen für die durch sie zu erbringenden Leistungen nachzuweisen.
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Bei der Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften können die voranstehenden Anforderungen gemeinschaftlich durch die einzelnen Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaften erbracht werden.
- Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme je Saison jeweils für den Zeitraum vom 01.10 bis 30.09.. Die Bürgschaft ist bis 01.10. eines jeden Jahres einzureichen.
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Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder
in Textform abzugeben:
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- das der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftragsgeber rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
01.06.2022
10:00
- Deutsch (DE)
08.08.2022
01.06.2022
10:00
elektronische Angebotsabgabe
zum Eröffnungstermin keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Hinweis: Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG)!
Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (insbesondere die Verpflichtungen nach §§ 10, 11, 12, 15, 17 und 18 ThürVgG) sind vom Bestbieter grundsätzlich innerhalb von 3 Werktagen nach Abforderung in der durch die Vergabestelle bestimmten Form vorzulegen.
Diese entspricht der jeweils festgelegten Form für die Abgabe des Angebotes. Dazu wird bei Ausschreibungen von Bauleistungen auf das Formblatt (EU-) Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 8 und bei Ausschreibungen von Liefer- und Dienstleistungen auf das Formblatt (EU-)Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 7 verwiesen.
Einzelheiten hat der Bestbieter der jeweiligen Aufforderung der Vergabestelle bzgl. der Vorlage der Erklärungen und Nachweise nach dem ThürVgG und dem jeweiligen Formblatt (Verpflichtungen gemäß § 10, 11, 12, 15, 17 und 18 ThürVgG) zu entnehmen und zu beachten.
Das Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen, soweit die Vorlage der nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bei der Vergabestelle durch den Bestbieter:
1. nicht in der durch die Vergabestelle bestimmten Form erfolgt,
2. nicht nach Abforderung der Vergabestelle innerhalb der bestimmten Frist erfolgt (§ 12a Absatz 4 ThürVgG).
Der Auftraggeber behält sich vor, für Vordrucke, die in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, das Original zu jeder Zeit zu verlangen.
Bei Nachunternehmereinsatz ist auf Verlangen geeignet nachzuweisen, dass die nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen tatsächlich vom Nachunternehmer erfolgen.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tagenach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
12.05.2022
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.