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Ausschreibungsdetails

Gesonderte Beratung und Betreuung nach § 1 AufnG-LSA

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03.03.2022

04.04.2022 00:00

04.04.2022 00:00

EU_LÖ_016/22

Sachsen-Anhalt: Landkreis Harz

15.03.2022 11:53

2022/S 045-116181

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Harz - Fachdienst Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 42
Postleitzahl: 38820
Ort: Halberstadt
NUTS: Harz (DEE09, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Fachdienst Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 3941-59705719
Fax: +49 3941-59704282
Hauptadresse: http://www.kreis-hz.de

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Gesonderte Beratung und Betreuung nach § 1 AufnG-LSA

EU_LÖ_016/22

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen im Sozialwesen (85320000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

gesonderte Beratung und Betreuung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Aufnahmegesetzes Land Sachsen Anhalt.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

1.200.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Harz (DEE09, NUTS 3)

Landkreis Harz

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Der Landkreis Harz beabsichtigt, die gesonderte Beratung und Betreuung (gBB) nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Aufnahmegesetzes (AufnG LSA) im Rahmen eines europaweit offenen Ausschreibungs-Verfahrens zu vergeben.

Der Zuschlag ist auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend, sondern fließt in die Gesamtbewertung, die entsprechend der beiliegenden Tabelle erfolgt, als ein Kriterium mit ein; vielmehr wird die Konzeption und der Bewertungsbogen mit 90% gewichtet, der Preis hingegen nur mit 10%.

Er wendet sich vorrangig an Träger der freien Wohlfahrtspflege, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie an sonstige rechtsfähige und gemeinnützige Vereine, die den Zweck der gBB erfüllen können und die eine Gewähr für eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgabe bieten.

Der Auftrag soll ab 01.10.2022 an einen Träger mit einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren vergeben werden.

Vorgesehen ist, dass dem Landkreis Harz bis zu vier Beraterstellen (4,0 VbE) erstattet werden. Einer bedarfsorientierten personellen Aufstockung wird nur unter vorheriger Freigabe durch das Landesverwaltungsamt (LVwA) zugestimmt.

Der erstattungsfähige Höchstbetrag für eine Beraterstelle (1,0 VbE) beläuft sich auf 54.880,00 Euro (Personalkosten). Darüber hinaus sind 10 Prozent der Bruttopersonalkosten je Beraterstelle als personenbezogene Sachkosten erstattungsfähig.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: siehe Bewertungsmatrix / Gewichtung: 75

Kostenkriterium Name: Wirtschaftlichkeit des Angebotes / Gewichtung: 10

Kostenkriterium Name: siehe Bewertungsmatrix / Gewichtung: 15

II.2.6)
Geschätzter Wert

1.200.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.10.2022

30.09.2027

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=444578&criteriaId=20533

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=444578&criteriaId=20532

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=444578&criteriaId=20534

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

04.04.2022

00:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

06.05.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

04.04.2022

10:00

rein elektronisches Verfahren

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Nachprüfungs- oder Feststellungsverfahren werden nur auf schriftlichen Antrag eingeleitet.

Antragsbefugt (Paragraf 160 Absatz 2 GWB) ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten geltend macht (Bewerber beziehungsweise Bieter). Es ist darzulegen, dass durch die behauptete Verletzung von drittschützenden Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Verstoß muss vor Anrufung der Vergabekammer gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Paragraf 160 Absatz 3 GWB).

Der Nachprüfungsantrag muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Darüber hinaus ist darzulegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist. Soweit bekannt, sind durch den Antragsteller die sonstigen Beteiligten zu benennen. In jedem Fall soll der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten (Paragraf 161 GWB).

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

01.03.2022


Eignungskriterien



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