Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=444578Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Gesonderte Beratung und Betreuung nach § 1 AufnG-LSA
EU_LÖ_016/22
Dienstleistungen im Sozialwesen (85320000)
Dienstleistungen
gesonderte Beratung und Betreuung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Aufnahmegesetzes Land Sachsen Anhalt.
1.200.000,00
EUR Euro
Harz (DEE09, NUTS 3)
Landkreis Harz
Der Landkreis Harz beabsichtigt, die gesonderte Beratung und Betreuung (gBB) nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Aufnahmegesetzes (AufnG LSA) im Rahmen eines europaweit offenen Ausschreibungs-Verfahrens zu vergeben.
Der Zuschlag ist auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend, sondern fließt in die Gesamtbewertung, die entsprechend der beiliegenden Tabelle erfolgt, als ein Kriterium mit ein; vielmehr wird die Konzeption und der Bewertungsbogen mit 90% gewichtet, der Preis hingegen nur mit 10%.
Er wendet sich vorrangig an Träger der freien Wohlfahrtspflege, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie an sonstige rechtsfähige und gemeinnützige Vereine, die den Zweck der gBB erfüllen können und die eine Gewähr für eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgabe bieten.
Der Auftrag soll ab 01.10.2022 an einen Träger mit einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren vergeben werden.
Vorgesehen ist, dass dem Landkreis Harz bis zu vier Beraterstellen (4,0 VbE) erstattet werden. Einer bedarfsorientierten personellen Aufstockung wird nur unter vorheriger Freigabe durch das Landesverwaltungsamt (LVwA) zugestimmt.
Der erstattungsfähige Höchstbetrag für eine Beraterstelle (1,0 VbE) beläuft sich auf 54.880,00 Euro (Personalkosten). Darüber hinaus sind 10 Prozent der Bruttopersonalkosten je Beraterstelle als personenbezogene Sachkosten erstattungsfähig.
Qualitätskriterium Name: siehe Bewertungsmatrix / Gewichtung: 75
Kostenkriterium Name: Wirtschaftlichkeit des Angebotes / Gewichtung: 10
Kostenkriterium Name: siehe Bewertungsmatrix / Gewichtung: 15
1.200.000,00
EUR Euro
01.10.2022
30.09.2027
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
04.04.2022
00:00
- Deutsch (DE)
06.05.2022
04.04.2022
10:00
rein elektronisches Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Nachprüfungs- oder Feststellungsverfahren werden nur auf schriftlichen Antrag eingeleitet.
Antragsbefugt (Paragraf 160 Absatz 2 GWB) ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten geltend macht (Bewerber beziehungsweise Bieter). Es ist darzulegen, dass durch die behauptete Verletzung von drittschützenden Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Verstoß muss vor Anrufung der Vergabekammer gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Paragraf 160 Absatz 3 GWB).
Der Nachprüfungsantrag muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Darüber hinaus ist darzulegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist. Soweit bekannt, sind durch den Antragsteller die sonstigen Beteiligten zu benennen. In jedem Fall soll der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten (Paragraf 161 GWB).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
01.03.2022