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Ausschreibungsdetails

Polizeifahrzeuge (B 18.44 - 0532/21/VV : 1)

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26.02.2022 (letzte Änderung am 27.05.2022)

28.03.2022 11:30

B 18.44 - 0532/21/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

27.05.2022 14:58

2022/S 042-108438

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Deutschland (DE, NUTS 0)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228996102844
Fax: +49 22899106102844

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Polizeifahrzeuge

B 18.44 - 0532/21/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Polizeifahrzeuge (34114200)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lkw (Kombi) mit polizeitechnischer Sonderausstattung.

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose


II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

Polizeifahrzeuge

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Polizeifahrzeuge (34114200)

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Festbestellmenge:

290 Stück Lkw (Kombi) bis 3,5 zGG mit polizeitechnischer Sonderausstattung (davon 1 Musterfahrzeug) entsprechend der Leistungsbeschreibungen Nr. 0532-21-1 und 0532-21-2.

Über die o.a. feste Bestellmenge hinaus wird die Lieferung folgender unverbindlicher variabler Mengen (ohne Abnahmeverpflichtung) vereinbart:

bis zu 700 Stück Lkw (Kombi) mit polizeitechnischer Sonderausstattung

bis zu 200 Stück Standardfahrzeuge, wobei es sich bei diesen um abgeleitete einfachere Polizeifahrzeugvarianten (z.B. mit zGG von 3,5t - 4,5t als Kastenwagen, Kombifahrzeug oder Bus) des gleichen Fahrzeuggrundtyps handelt.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

14.07.2022

31.12.2025

Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern, wenn die geschätzte Abnahmemenge wesentlich unterschritten wird. Die Auftraggeberin wird der Auftragnehmerin spätestens drei Monate vor Vertragsende mitteilen, ob sie von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

Polizeifahrzeuge

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Polizeifahrzeuge (34114200)

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Festbestellmenge:

290 Stück Lkw (Kombi) bis 3,5 zGG mit polizeitechnischer Sonderausstattung (davon 1 Musterfahrzeug) entsprechend der Leistungsbeschreibungen Nr. 0532-21-1 und 0532-21-2.

Über die o.a. feste Bestellmenge hinaus wird die Lieferung folgender unverbindlicher variabler Mengen (ohne Abnahmeverpflichtung) vereinbart:

bis zu 700 Stück Lkw (Kombi) mit polizeitechnischer Sonderausstattung

bis zu 200 Stück Standardfahrzeuge, wobei es sich bei diesen um abgeleitete einfachere Polizeifahrzeugvarianten (z.B. mit zGG von 3,5t - 4,5t als Kastenwagen, Kombifahrzeug oder Bus) des gleichen Fahrzeuggrundtyps handelt.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

14.07.2022

31.12.2025

Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern, wenn die geschätzte Abnahmemenge wesentlich unterschritten wird. Die Auftraggeberin wird der Auftragnehmerin spätestens drei Monate vor Vertragsende mitteilen, ob sie von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

- Berufs- oder Handelsregisterauszug

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Beleg über Jahresumsätze im Tätigkeitsbereich "Polizeifahrzeuge" in der Gewichtsklasse von 3,2t bis 4,5t zGG für die letzten drei Geschäftsjahre von über 2,5 Millionen Euro pro Jahr (je Los)

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems (wie z.B. Iso 9001)

- Nachweis eines Umweltmanagementsystems (wie z.B. Iso 14001)

- Referenz(en) über in Serie gelieferte Polizeifahrzeuge von mindestens 100 Stück (Pkw, Van, leichte Kombifahrzeuge, leichte Lkw in der Gewichtsklasse von 3,2t bis 4,5t zGG mit Passivschutz in einem zertifizierten Standard - hinsichtlich Polycarbonat-Sicherheitsscheiben sowie Durchstichschutz und Funkausstattung (je Los)

- Nachweis über Ausbauleistung von mindestens 30 Fahrzeugen pro Monat (je Los)

- Beschreibung der Personalstruktur für den Ausbau der Kfz. Es wird nur qualifiziertes Personal mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder vergleichbaren internationalen Qualifikation in den Bereichen Metallverarbeitung oder Elektrotechnik akzeptiert.

- Nachweis über einen Bestand von mindestens 100 über die Bundesrepublik flächendeckend verteilten stationären Service- und Reparaturpartner.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

28.03.2022

11:30

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

14.04.2022

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.11.2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

27.05.2022



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