Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=443514Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Highlights der Physik: Zeltaufbauten, Bühne und Einrichtungen für die Veranstaltung in 2022 mit Option für die Veranstaltung in 2023
04513-7/2(2022)
Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen (79950000)
Dienstleistungen
Gegenstand dieses Auftrags ist die Ausstattung der Veranstaltung "Highlights der Physik 2022", welche in Regensburg stattfindet, mit Zeltaufbauten inkl. Ausstattung sowie Bühnenaufbauten inkl. technischer Betreuung der Aufbauten und Mitarbeit bei Auf- und Abbau von Exponaten durch einen Monteur mit Staplerpass.
Aufbauarbeiten: ab 13.09.2022, 08:00 Uhr bis So. 18.09.2022, 09:00 Uhr
Abbauarbeiten: ab 24.09.2022, 17:00 Uhr bis 29.09.2022, 09:00 Uhr
Optional ist die Beauftragung für die "Highlights der Physik 2023" in Kiel.
Aufbauarbeiten: ab 19.09.2023, 08:00 Uhr bis So. 24.09.2023, 09:00 Uhr
Abbauarbeiten: ab 30.09.2023, 17:00 Uhr bis 03.10.2023, 09:00 Uhr
Deutschland (DE, NUTS 0)
Veranstaltungsorte sind im Jahr 2022 Regensburg und im Jahr 2023 Kiel.
s. Ziff. II.1.4 und Leistungsbeschreibung nebst Anlagen
Preis
01.09.2022
30.09.2022
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu einem Jahr.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu einem Jahr.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
01.04.2022
12:00
- Deutsch (DE)
31.05.2022
01.04.2022
13:00
BMBF-Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
23.02.2022