Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
Geschoßfanglamellen und -schlaufen
332-2022-0005
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000)
Lieferauftrag
Geschoßfanglamellen und -schlaufen
Ja
alle Lose
Geschoßfanglamellen aus PVC
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
Los 1 - Geschossfanglamellen für Raumschießanlagen
1) Mindestbestellmenge
2) Geschätzte Bestellmenge
3) Maximalbestellenge
Pos. 1 - 2150x500x12mm
1) 1.000 St. 2) 1.600 St. 3) 1.760 St.
Pos. 2 - 2550x500x12mm
1) 0 St. 2) 2.400 St. 3) 2.640 St.
Pos. 3 - 2900x500x12mm
1) 600 St. 2)1.200 St. 3) 1.320 St.
Pos. 4 - 3200x500x12mm
1) 120 St. 2)1.700 St. 3) 1.860 St.
Pos. 5 - 2600x1000x12mm
1) 0 St. 2) 300 St. 3) 330 St.
Preis
21.04.2022
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Geschoßfangschlaufen aus PVC
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
Los. 2 Geschossfangschlaufen für Raumschießanlagen
1) Mindestbestellmenge
2) Geschätzte Bestellmenge
3) Maximalbestellenge
Pos. 1 - 6350x500x6mm
1) 80 St. 2) 140 St. 3) 154 St.
Pos. 2 - 6500x500x6mm
1) 80 St. 2) 140 St. 3) 154 St.
Pos. 3 - 6700x500x10mm
1) 60 St. 2) 250 St. 3) 275 St.
Pos. 4 - 7100x500x12mm
1) 0 St. 2) 250 St. 3) 275 St.
Preis
21.04.2022
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
21.03.2022
11:00
- Deutsch (DE)
02.05.2022
21.03.2022
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis
der Eignung akzeptiert. Weitere
Informationen zur Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen
Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-
Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.
html;jsessionid=A4D2C1D67C120C83C6B2
8FCB77A75C0B.2_cid335
Mit dem Angebot ist der Vordruck
"Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine
fakultativen bzw. zwingenden
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124
GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der
Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen
auszufüllen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /
Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform
unter http://www.evergabe-online.de.Die
Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind
zu beachten!
Informationen zur elektronischen
Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK
http://www.evergabe-online.info/vgv11
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /
Angebotsabgabe erfolgt elektronisch oder in
Papierform bei den unter I.1) genannten
Kontaktstellen. Bei Nutzung der e-
Vergabeplattform http://www.evergabeonline.
de sind die Nutzungsbedingungen
der e-Vergabe zu beachten!
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen /
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens
oder vor Zuschlagserteilung
gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung
im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren
ist, dass der Verstoß gegenüber
der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der
Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.
1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese
Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die
Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76,
53123 Bonn, zu richten.
14.02.2022