Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Zum Hauptinhalt springen

Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

Unterstützungsleistung im Bereich der Anwendungsentwicklung

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen

11.02.2022 (letzte Änderung am 21.04.2022)

14.03.2022 23:59

Z23-Beschaffung Az.: 1-1-48-7

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

21.04.2022 12:14

2022/S 031-079746

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Postanschrift:Frankfurter Straße 29-35
Postleitzahl:65760
Ort:Eschborn
NUTS:Main-Taunus-Kreis (DE71A, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Christian Freyer
Telefon:+49 6196-9082422
Hauptadresse: http://www.bafa.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Unterstützungsleistung im Bereich der Anwendungsentwicklung

Z23-Beschaffung Az.: 1-1-48-7

II.1.2)
CPV-Code

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Konzeption, Entwicklung und Teilprojektleitung für Fachanwendungen im Bundesamt für Wirtschaft und

Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Für das BAFA ist das strategische Ziel die Vereinheitlichung der IT-Strukturen (Datenbank,

Entwicklungsumgebung, Softwaretechnologie). Hierzu ist die vorhandene heterogene Software-Architektur

vorgegeben. Dabei ist von folgender vorhandener Entwicklungsumgebung auszugehen:

Serverschicht: JBOSS/Wildfly, Windream DMS, CIB-Dokumentenserver, Hibernate O/R-Mapper, Hibernate-

Search, Spring

- Datenbankschicht: Oracle 11, MySQL;

- Client: Angular (aktuelle Version), Rich Client Plattform (RCP, 4.x), Java Swing (über Quasar Framework);

- Entwicklung: JDK, Eclipse, Maven, Ant, JIRA, Confluence, Teamcity.

Eine Einbindung von BAFA-Mitarbeitern ist erforderlich, um nach erfolgter Umstellung die selbständige Wartung

und Weiterentwicklung der Software durch BAFA-Mitarbeiter sicherzustellen.

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

maximale Anzahl an Losen: 2

Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1


II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Main-Taunus-Kreis (DE71A, NUTS 3)

Eschborn

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Fachliche Beschreibung:

Ein großer Bereich der im BAFA genutzten IT-Unterstützung ist der Bereich Förderfachverfah-ren. Dort werden anhand von Richtlinien maßgeschneiderte Fachanwendungen konzipiert und entwickelt, die die Sachbearbeitung im BAFA unterstützt. Die Fachanwendungen basieren auf zentralen Komponenten, die unter Verwendung der oben genannten Technologien zum Einsatz kommen. Diese Komponenten werden ständig an sich ändernde Vorgaben angepasst, optimiert und modernisiert.

Aufgaben

Die im BAFA erstellte Basiskomponente FeeWeb wird konsequent mit agilen Methoden weiter-entwickelt. Dazu finden Vorgaben aus dem Online-Zugangsgesetz (OZG) ebenso Einzug wie die Anbindung an das Nutzerkonto Bund (NKB) oder das Unternehmenskonto ELSTER. FeeWeb stellt die Grundlage für Fachverfahren dar, bündelt Schnittstellen, bildet grundsätzliche Work-flows und das Rollen- und Rechtekonzept ab. Darüber hinaus wird die elektronische Akte ange-boten und es können über die Oberfläche standardisierte Schreiben erstellt werden.

Mit FeeWeb als Grundlage werden neue Fachverfahren umgesetzt, bestehende angepasst und optimiert. Ältere, auf dem Quasar-Framework basierte Anwendungen werden auf FeeWeb mig-riert.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 36

maximal bis zu 2 x 12 Monate

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

6

siehe Anschreiben

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 2
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Main-Taunus-Kreis (DE71A, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Fachliche Beschreibung:

Die Zukunftsfähigkeit des BAFA-eigenen Portals ELAN-K2 ist weiter voranzutreiben. Teile des Portals sind bereits in der modernsten Technologie realisiert und damit up-to-date. Die neue auf Angular und SpringBoot basierende Technologie ist bereits „cloud ready“ und wurde so designed, dass sie aus dem aktuellen Applicationserver „Wildfly“ herausgelöst werden kann. Damit kann sie als eigener SpringBoot Service gestartet werden und die Anwendung in der Cloud betrieben werden. Durch die Nutzung der REST-Technologie und der Verzicht auf Sessions (bedingt durch Angular) können die Dienste leicht lastabhängig skaliert werden. Hier wird sich zukünftig ein Tool wie Kubernetes anbieten.

Aufgaben

Die oben beschriebene Architektur soll weiter konsequent umgesetzt, weiterentwickelt und auf den aktuellsten Stand gehalten werden. Dies ist aus strategischen- und Sicherheitsgründen er-forderlich. Durch die Übernahme weiterer Verfahren steigt hier der Personalbedarf.

Der Portal-Monolith beinhaltet aktuell acht Fachverfahren. Zusätzlich kommen Dienste für die Administration, Registrierung und Mandanten bzw. Benutzer-Verwaltung hinzu.

Das BAFA möchte durch eine stetige Modernisierung des Portals einen kürzeren Entwicklungs-zyklus für neue Anforderungen erlangen. Neue Verfahren sollen in die Plattform integriert und die Dienste verallgemeinert werden können. Dies bedeutet unter anderem, dass die einzelnen Dienste des Monoliths herausgelöst gelöst werden (Monolith Crunching) und das JSF-Frontend durch Angular ersetzt wird.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 36

maximal bis zu 2 x 12 Monate

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu

überprüfen:

1. Unternehmensdarstellung

a) Datum der Unternehmensgründung

b) Struktureller Aufbau und Organisationsform des Unternehmens

c) Bitte nennen Sie kurz Ihre wesentlichen Geschäftsfelder und Ihr Leistungsspektrum (max. 1 Seite)

d) Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Angabe pro GJ)

e) Sofern es weitere Kernbereiche gibt, Umsatz im Geschäftsfeld SW-Entwicklung in den letzten 3 Jahren (Angabe pro GJ)

f) Entwicklung Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren / Umsatz pro Beschäftigten (Angabe pro GJ)

g) Anzahl fest angestellter Beschäftigten

h) Anzahl fest angestellter Beschäftigten im Geschäftsfeld SW Ent-wicklung in den letzten 3 GJ (Angabe pro GJ)

i) Entwicklung der Mitarbeiterzahl in den letzten 3 Jahren (Angabe pro GJ)

j) Bitte beschreiben Sie Ihr Qualitätsmanagement im Unternehmen

Bei Angebotsaufforderung ist die Abgabe der "Eigenerklärung der Zuverlässigkeit" erforderlich.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu

überprüfen:

2. Qualifizierung der vorgesehenen bzw. möglichen Beschäftigten

Bitte beschreiben Sie Anzahl und Qualifikation von Beschäftigten in Ihrem Unternehmen (Sub-unternehmen sind zu kennzeichnen) mit folgenden Fachkenntnissen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Eignung ggf. benannter Unterauftrag-nehmer anhand der genannten Eignungskriterien zu prüfen und hierzu die notwendigen Nach-weise anzufordern.)

a) Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten mit fundierten Erfah-rungen in der oben genannten IT-Umgebung (bitte je Technologie die Anzahl von Beschäftigten auflisten)

b) Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten mit Kenntnissen in der Entwicklung von generischen Werkzeugen und praktischen Erfah-rungen in Kundenprojekten

c) Bitte übersenden Sie Mitarbeiterprofile von vorgesehenen Be-schäftigten im Projekt 1

Deutschsprachigkeit des eingesetzten Personals in Wort und Schrift. Die Arbeitssprache ist Deutsch. Aufgrund der spezifischen Daten kann eine Sicherheitsüberprüfung der Beschäftigten erforderlich werden


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern

Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

14.03.2022

23:59

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

19.04.2022

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die

Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt:

§ 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen

Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch

die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoßgegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber

dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der

Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, Einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt

nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

09.02.2022



7edc49b1-cb9d-4b91-b801-2ff0d4364322