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Ausschreibungsdetails

KdB-Rahmenvereinbarung Aluminium-Leitern (B 20.21 - 9934/21/VV : 1)

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10.02.2022

11.03.2022 11:30

11.03.2022 11:30

B 20.21 - 9934/21/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

10.02.2022 10:45

2022/S 030-074152

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift:Brühler Straße 3
Postleitzahl:53119
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 22899610-2625
Fax:+49 2289910610-2625

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

KdB-Rahmenvereinbarung Aluminium-Leitern

B 20.21 - 9934/21/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Leitern (44423200)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung Aluminium-Leitern für das KdB

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

691.290,30

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Rahmenvereinbarung über Aluminium-Leitern in verschiedenen Ausführungen für das Kaufhaus des Bundes. Aus der Rahmenvereinbarung kann

bis zu einem Höchstwert von 760.419,33 € abgerufen

werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 24

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

11.03.2022

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

27.04.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

11.03.2022

11:31

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

Bestellberechtigt gem. § 4 der Rahmenvereinbarung sind neben der unmittelbaren Bundesverwaltung:

- Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation

- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

- Bundesanstalt für Post und Telekommunikation

- Deutsche Nationalbibliothek

- Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

- Die Autobahn GmbH des Bundes

- Generalzolldirektion, Bildungs-und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung

- Otto-von-Bismarck-Stiftung

- Staatliches Institut für Musikforschung PK

- Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus

- Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas

- Stiftung Preußischer Kulturbesitz

- BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH

- Deutscher Akademischer Austauschdienst

- Deutsches Jugendinstitut e.V.

- Friedrich-Ebert-Stiftung

- Georg-Speyer-Haus

- Germany Trade and Invest GmbH

- Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH

- Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V.

- Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau Verwaltungsgesllschaft mbH

- Nationale Anti Doping Agentur Deutschland

- KatS Baden-Württemberg

- KatS Bayern

- KatS Berlin

- KatS Brandenburg

- KatS Bremen

- KatS Hamburg

- KatS Hessen

- KatS Mecklenburg-Vorpommern

- KatS Niedersachsen

- KatS Nordrhein-Westfalen

- KatS Rheinland-Pfalz

- KatS Saarland

- KatS Sachsen

- KatS Sachsen-Anhalt

- KatS Schleswig-Holstein

- KatS Thüringen

- Regierungspräsidium Darmstadt

- Regierungspräsidium Gießen

- Regierungspräsidium Kassel

- ATF - LKA KT 61 - Berlin

- ATF - Feuerwehr Dortmund

- ATF - Feuerwehr Essen

- ATF - Feuerwehr Hamburg

- ATF - Feuerwehr Köln

- ATF - Feuerwehr Leipzig

- ATF - Feuerwehr Mannheim

- ATF - Feuerwehr München


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

08.02.2022



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