Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Camcordern und Camcorder-Zubehör
ZIB 22.36 - 0314/21/VV : 1
Filmkameras (38651500)
Lieferauftrag
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Camcordern und Camcorder-Zubehör
Camcorder (32333200)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Erfüllungsort und Empfänger sind die Standorte der Bundespolizei, sowie des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Camcordern, Camcorder-Zubehör und Supportleistungen.
Es müssen folgende Geräte und Komponenten geliefert werden:
Lfd. Gerät/Komponente Mindestens Höchstens
Nr. (Stück) (Stück)
---------------------------------------------------------------------------------
1. Camcorder 144 400
2. Ladegerät 144 400
3. Akku 432 1.200
4. SD-Speicherkarte 432 1.200
5. Einbeinstativ (Monopod) 144 400
6. Regenschutz 144 400
7. Transportkoffer 400
8. Zoommikrofon 400
9. Externer Blitz 400
10. UV-Filter 400
11. Kabelfernbedienung 400
12. Telekonverter 400
13. Weitwinkelvorsatzlinse 400
14. Videoflächenleuchte 400
Preis
Laufzeit in Monaten: 48
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
Es müssen folgende Optionen angeboten werden und über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung abrufbar sein:
- Transportkoffer
- Zoommikrofon
- Externer Blitz
- UV-Filter
- Kabelfernbedienung
- Telekonverter
- Weitwinkelvorsatzlinse
- Videoflächenleuchte
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Auftraggeberin. Die Abnahmemengen können dem Abschnitt II 2.4) "Beschreibung der Beschaffung" und der Anlage "Rahmenvereinbarung" entnommen werden.
nein
Bedarfsträger bzw. Empfänger sind die Bundespolizei, sowie der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder.
Abrufberechtigt sind die Bundespolizei, der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder und das Beschaffungsamt des BMI im Auftrag der beiden genannten Behörden.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
25.03.2022
11:30
- Deutsch (DE)
29.04.2022
11.03.2022
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
18.03.2022