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Ausschreibungsdetails

Redaktionelle Betreuung und Qualitätssicherung der Internetportale "impfen-info.de/infektionsschutz.de

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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16.02.2022

18.03.2022 12:00

18.03.2022 12:00

BZgA_RV_09_22

Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit

17.02.2022 16:46

2022/S 035-089158

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Postanschrift:Maarweg 149-161
Postleitzahl:50825
Ort:Köln
NUTS:Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.bzga.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Redaktionelle Betreuung und Qualitätssicherung der Internetportale "impfen-info.de/infektionsschutz.de

BZgA_RV_09_22

II.1.2)
CPV-Code

Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten (79550000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Vertragsgegenstand ist die redaktionelle Betreuung (Los 1) und die Qualitätssicherung (Los 2) der Internetportale www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, www.masernschutz.de sowie ggf. weiterer Landingpages aus dem Themenbereich sowie der Printmedien im Bereich Infektionsschutz (Impfaufklärung, Hygieneaufklärung, Risiko- und Krisenkommunikation) sowie die Pressearbeit. Damit verbunden sind koordinierende Aufgaben in enger Abstimmung mit dem zuständigen Fachreferat des Auftraggebers und einem für das Contentmanagement-system (CMS) und die Erstellung von Printmedien verantwortlichen Dritten (im Folgenden „Leadagentur“).

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose


II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

Redaktionelle Betreuung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten (79550000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Vertragsgegenstand ist die redaktionelle Betreuung (Los 1) und die Qualitätssicherung (Los 2) der Internetportale www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, www.masernschutz.de sowie ggf. weiterer Landingpages aus dem Themenbereich sowie der Printmedien im Bereich Infektionsschutz (Impfaufklärung, Hygieneaufklärung, Risiko- und Krisenkommunikation) sowie die Pressearbeit. Damit verbunden sind koordinierende Aufgaben in enger Abstimmung mit dem zuständigen Fachreferat des Auftraggebers und einem für das Contentmanagement-system (CMS) und die Erstellung von Printmedien verantwortlichen Dritten (im Folgenden „Leadagentur“).

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.06.2022

31.05.2024

Der Auftrag kann zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den Bedingungen des Vertrages verlängert werden (Option 1). Im Fall der Inanspruchnahme der Option setzt der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich jeweils spätestens drei Monate vor Ende des Leistungszeitraumes darüber in Kenntnis. Es handelt sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Option 1: Laufzeitverlängerung gem. Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung.

Option 2:

Leistungserweiterung gem. § 4 d) des Vertrages im Falle eines außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen. Die Leistungserbringung im Falle der Wahrnehmung von Option 2 erfolgt zu den Bedingungen des Vertrages. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Wahrnehmung der Option. Es handelt sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Im Falle der Inanspruchnahme der Option setzt der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich hierüber in Kenntnis. Die Wahrnehmung der Option kann im gesamten Leistungszeitraum bis zu zwei (2) mal erfolgen, jeweils für die Dauer des außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehens bis max. ein (1) Jahr. Es ist nicht vorgesehen, dass beide möglichen Abrufe der Option 2 gleichzeitig abgerufen werden.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.


Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

Qualitätssicherung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten (79550000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Vertragsgegenstand ist die redaktionelle Betreuung (Los 1) und die Qualitätssicherung (Los 2) der Internetportale www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, www.masernschutz.de sowie ggf. weiterer Landingpages aus dem Themenbereich sowie der Printmedien im Bereich Infektionsschutz (Impfaufklärung, Hygieneaufklärung, Risiko- und Krisenkommunikation) sowie die Pressearbeit. Damit verbunden sind koordinierende Aufgaben in enger Abstimmung mit dem zuständigen Fachreferat des Auftraggebers und einem für das Contentmanagement-system (CMS) und die Erstellung von Printmedien verantwortlichen Dritten (im Folgenden „Leadagentur“).

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.06.2022

31.05.2024

Der Auftrag kann zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den Bedingungen des Vertrages verlängert werden (Option 1). Im Fall der Inanspruchnahme der Option setzt der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich jeweils spätestens drei Monate vor Ende des Leistungszeitraumes darüber in Kenntnis. Es handelt sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Option 1: Laufzeitverlängerung gem. Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung.

Option 2:

Leistungserweiterung gem. § 4 d) des Vertrages im Falle eines außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen. Die Leistungserbringung im Falle der Wahrnehmung von Option 2 erfolgt zu den Bedingungen des Vertrages. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Wahrnehmung der Option. Es handelt sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Im Falle der Inanspruchnahme der Option setzt der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich hierüber in Kenntnis. Die Wahrnehmung der Option kann im gesamten Leistungszeitraum bis zu zwei (2) mal erfolgen, jeweils für die Dauer des außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehens bis max. ein (1) Jahr. Es ist nicht vorgesehen, dass beide möglichen Abrufe der Option 2 gleichzeitig abgerufen werden.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB

2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG

3. Eigenerklärung zu § 21 AEntG

4. Eigenerklärung zu Vertrags- und/oder Geschäftsverbindungen

5. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.

6. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen) oder Begründung, falls kein Registerauszug eingereicht wird.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

7. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

8. Sprachkenntnisse der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen

Die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen verfügen über deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) und englische Sprachkenntnisse auf sehr gutem Niveau (C1 GER).

9.Vorlage geeigneter Referenzen

Vorlage von mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe

- des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners),

- der Bezeichnung des Projektes (ggfs. der Internetadresse),

- des Projektzeitraums,

- des Projektvolumens und

- des Projektinhalts.

Eine Referenz ist geeignet, wenn es sich um ein Projekt zur redaktionellen Betreuung eines Internetportals im Bereich des Gesundheitswesens, des Infektionsschutzes oder einem verwandten Fachgebiet handelt.

Es sind geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren (maßgeblich ist der Projektabschluss) einzureichen.

Zu 8:

Die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen verfügen über deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) und englische Sprachkenntnisse auf sehr gutem Niveau (C1 GER).

Zu 9:

Es ist mindestens eine geeignete Referenz einzureichen.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

18.03.2022

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.05.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

18.03.2022

12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift:Villemombler Str. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach

Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,

vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,

bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung

informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist

möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.

1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,

verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt

am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den

Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend

gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem

Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen

Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,

müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist

zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt

werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die

erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum

Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem

hingewiesen.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

14.02.2022



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