Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Einmalhandfesseln aus Kunststoff sowie Schneidwerkzeug
332-2022-0037
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000)
Lieferauftrag
- Einzeleinsatzfessel/-übungsfessel aus Kunststoff
- Sicherheits- Schneidwerkzeug
Ja
alle Lose
Einzelfessel aus Kunststoff
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
Einmalhandfesseln aus Kunststoff sowie die dazugehörige Übungsfessel
Preis
01.04.2022
31.03.2025
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate durch die Auftraggeberin.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Sicherheits- Schneidwerkzeug
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
Sicherheitsschneidwerkzeug zum sicheren Aufschneiden von Einmalhandfesseln aus Kunststoff/textilem Material
Preis
01.04.2022
31.03.2025
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate durch die Auftraggeberin.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
ja
2021/S 231-608046
07.03.2022
11:00
- Deutsch (DE)
29.04.2022
07.03.2022
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis
der Eignung akzeptiert. Weitere
Informationen zur Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen
Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-
Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.
html;jsessionid=A4D2C1D67C120C83C6B2
8FCB77A75C0B.2_cid335
Mit dem Angebot ist der Vordruck
"Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine
fakultativen bzw. zwingenden
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124
GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der
Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen
auszufüllen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /
Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform
unter http://www.evergabe-online.de.Die
Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind
zu beachten!
Informationen zur elektronischen
Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK
http://www.evergabe-online.info/vgv11
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /
Angebotsabgabe erfolgt elektronisch oder in
Papierform bei den unter I.1) genannten
Kontaktstellen. Bei Nutzung der e-
Vergabeplattform http://www.evergabeonline.
de sind die Nutzungsbedingungen
der e-Vergabe zu beachten!
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen /
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
werden nach Abschluss des
Bewerbungsverfahrens oder vor
Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB
informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung
im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren
ist, dass der Verstoß gegenüber
der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der
Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.
1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese
Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die
Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76,
53123 Bonn, zu richten.
01.02.2022