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Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarung Lieferung Impfstoffe PÄZ (12.21-44301-100-22)

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02.02.2022

02.03.2022 23:58

02.03.2022 23:58

12.21-44301-100-22

Sachsen-Anhalt: Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt

02.02.2022 14:15

2022/S 025-060531

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt
Postanschrift: August-Bebel-Damm 19
Postleitzahl: 39126
Ort: Magdeburg
NUTS: Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 391-5075-125
Fax: +49 391-5075-105

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Rahmenvereinbarung Lieferung Impfstoffe PÄZ

12.21-44301-100-22

II.1.2)
CPV-Code

Antiinfektiva zur systemischen Anwendung, Impfstoffe, Antineoplastika und Immunmodulatoren (33650000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Für den Zeitraum vom 01.05.2022 bis zum 30.04.2025 soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Apotheke für die Beschaffung von Impfstoffen abgeschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung soll die Bestellung und Belieferung des Polizeiärztlichen Zentrums (PÄZ) mit den benötigten Impfstoffen absichern, vereinfachen und optimieren.

Es werden Angebote für die im Leistungsverzeichnis aufgelisteten Impfstoffe erbeten.

Der Auftraggeber kann und wird keine vertragliche Verpflichtung eingehen, die eine bestimmte Mindestabnahmemenge beinhaltet. Der geschätzte Jahresbedarf an Impfstoffen beruht auf der Grundlage der Jahresbestellmengen 2019 bis 2021 und dient der besseren Kalkulation. Auf Grund nicht vorhersehbarer Bedingungen, z.B. polizeiliche Großeinsatzlagen, wechselnde Anzahl von Auslandskadern, besondere epidemiologische bzw. polizeiliche Situationen, welche einen erhöhten Impfbedarf der Beamten erforderlich machen, entstehen Schwankungen der Verbräuche von Impfstoffe.

Änderungen der Bestellmengen können auch auf Grund von Änderungen der öffentlichen Impfempfehlungen entstehen.

Der Abruf erfolgt bis zu 10-mal jährlich nach Bedarf oder Verbrauch durch das PÄZ. Der konkrete Einzelabruf erfolgt in Form von Einzelbestellungen. Die Einzelaufträge legen die gewünschten Impfstoffe, die Bestellmenge, den Lieferort sowie ggf. die Inanspruchnahme von Sonder-/ Zusatzleistungen (z.B. Beratung, Information über Impfstoff-Lieferengpässe und/oder alternative Produkte) fest. Die Bestellung der Impfstoffe soll über ein Online-Bestellsystem erfolgen..

Die Leistungen werden als Gesamtauftrag vergeben.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Antiinfektiva zur systemischen Anwendung, Impfstoffe, Antineoplastika und Immunmodulatoren (33650000)

Impfstoffe (33651600)

II.2.3)
Erfüllungsort

Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03, NUTS 3)

Polizeiinspektion Zentrale Dienste

Sachsen-Anhalt

Polizeiärztliches Zentrum/ Ärztlicher

Gutachterdienst der Landesverwaltung

Alt Prester 5

39114 Magdeburg

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Vergabeunterlagen zum Offenen Verfahren

Aufforderung zur Angebotsabgabe

Deckblatt Angebot

Leistungsverzeichnis AI

Checkliste

- Anlage 1 Bewerbungs- und Vertragsbedingungen

- Anlage 2 Leistungsbeschreibung

- Anlage 3 Preisblatt/ Artikelliste

- Anlage 4 Vertragsentwurf

- Anlage 5 Referenzliste

- Anlage 6 Bewerbererklärung EU-Verfahren

- Anlage 7 Eigenerklärung § 124 Abs. 1 GWB i. V. m. § 48 VgV

- Anlage 8 Erklärung zu § 10 LVG LSA, § 12 LVG LSA und § 13 LVG LSA

- Anlage 9 Vereinbarung zu 17 LVG LSA und 18 LVG LSA

- Anlage 10 Bietergemeinschaftserklärung

- Datenschutzhinweise

- AB TPA LSA, Stand 01.2019

Verfahrensweise

Die Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt (PI ZD) verfährt nach dem GWB und der VgV. Darüber hinaus gelten die §§ der VOL/B (Allgemeine Bedingungen für die Ausführung von Leistungen) und das Landesvergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LVG LSA).

Ansprechpartner

Durchgeführt wird die Ausschreibung durch die Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt, August-Bebel-Damm 19 in 39126 Magdeburg.

Für alle Fragen, die mit der vorliegenden Ausschreibung im Zusammenhang stehen, ist Ansprechpartnerin:

Frau Svenja Gottwald

Telefon: 0391 5075-125

E-Mail: beschaffung.pi-zd@polizei.sachsen-anhalt.de

Soweit bezüglich der Ausschreibung weitergehende Informationen erforderlich sind, sind diese schriftlich oder elektronisch (E-Mail oder Fax oder eVergabe) in deutscher Sprache an die oben genannten Daten zu richten.

Die gestellten Fragen sowie die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben werden allen Bietern schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellt. Eine vollständige Aktualisierung der Ausschreibungsunterlagen erfolgt nicht.

Verwendung der Ausschreibungsunterlagen

Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zu Erstellung des Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise), Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Verwendung ist ohne die ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht erlaubt.

Für die Angebotsabgabe sind die Vordrucke der PI ZD zu verwenden.

Angebotsabgabe

Jedes Angebot ist in deutscher Sprache, in Euro, in schriftlicher Form und unterschrieben in einfacher Ausfertigung in einem verschlossenen Umschlag einzureichen oder über die eVergabe-Plattform des Bundes elektronisch in Textform, mit Signatur oder qualifizierter Signatur abzugeben.

Der Briefumschlag sollte nur die Anschrift:

Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt

August-Bebel-Damm 19

D-39126 Magdeburg

mit dem Zusatz:

Angebot zur Ausschreibung AZ: 12.21-44301-100-22

Nicht öffnen vor Ablauf der Angebotsfrist.

tragen.

Das Angebot muss bis zur Angebotsfrist eingegangen bzw. abgegeben sein oder elektronisch über die e-Vergabeplattform.

Bei elektronischer Angebotsabgabe sind die beigefügten Eigenerklärungen, die Vereinbarung sowie die Bewerbererklärung auszudrucken und nach Unterzeichnung durch Einscannen dem Angebot beizufügen oder elektronisch zu signieren. Sowohl die elektronische Angebotsabgabe mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur als auch die Angebotsabgabe in Papierform sind zugelassen.

Die Angebotsunterlagen können als kostenloser Download unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Die Voraussetzungen (Installation von kostenloser Software und elektronischer Signatur) stehen zum Download ebenfalls unter www.evergabe-online.de zur Verfügung.

Änderung des Angebots und der Ausschreibungsunterlagen

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich berichtigt, geändert oder zurückgezogen werden. Danach besteht bis zum Ablauf der Bindefrist die Bindung an das Angebot. Änderungen oder Korrekturen, die der Bieter in seinem Angebot vornimmt, müssen als Angebot gekennzeichnet sein und entsprechend den o.g. Bestimmungen zur Angebotsabgabe eingereicht werden. In den zugesandten Ausschreibungsunterlagen dürfen Zusätze oder Änderungen nur in den vorgesehenen Stellen vorgenommen werden. Ansonsten kann der Ausschluss des Angebotes erfolgen.

Rechtsform des Bieters

Der Auftragnehmer hat als Generalunternehmer für alle Leistungen aufzutreten und die volle Verantwortung für die Gesamtauftragsleistung zu übernehmen.

Werden vom Auftragnehmer andere Firmen und Personen beauftragt, bleibt er selbst für die Durchführung des Auftrags verantwortlich. Andere Firmen und Personen (Nachunternehmen) dürfen - auch für einzelne Auftragsteile - nur mit vorheriger Zustimmung der PI ZD herangezogen werden.

Datenschutz und Geheimhaltung

Auskünfte jeglicher Art an die Öffentlichkeit, insbesondere an die Presse und andere Massenmedien, darf der Auftragnehmer nur mit vorheriger Genehmigung durch den Auftraggeber erteilen.

Vertrag / Gerichtsstand

Im Falle eines Zuschlags wird ein Dienstleistungsvertrag geschlossen.

Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage der VOL/B (Allgemeine Bedingungen für die Ausführung von Leistungen) abgeschlossen wird, sind:

1. das Angebot des Auftragnehmers

2. die vollständigen Ausschreibungsunterlagen

3. die nachstehenden Bestimmungen des Vertrages

4. die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Lieferungsaufträgen der Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt (AB PI ZD LSA) sowie

5. die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss sämtlicher internationaler Übereinkommen, insbesondere des UN-Kaufrechtsübereinkommens.

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen sind unzulässig.

Gerichtsstand ist Magdeburg.

Vergütung

Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung oder Entschädigung gewährt.

Haupt-/ Nebenangebote und Optionen:

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Form und Inhalt des Angebotes, Nachforderungen

Eine detaillierte Übersicht über die einzureichenden Erklärungen und Nachweise ist Bestandteil der Vergabeunterlagen (Checkliste)

Die Nachforderung dieser Unterlagen wird als besondere Vertragsbedingung zugelassen.

Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den Nachunternehmen erbracht und mit dem Angebot vorgelegt werden.

Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, das Angebot des Bieters durch die Nachforderung einer detaillierten Kalkulation zu überprüfen.

Für Bieter aus EU-Mitgliedsstaaten gilt:

Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so sind gleichwertige Unterlagen vorzulegen. Nachweise bzw. Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, um berücksichtigt werden zu können.

Die Nachforderung der Unterlagen bzw. Nachweise wird durchgeführt und muss innerhalb von 5 Werktagen ab Folgetag nach Faxversand erfolgen. Im Falle der Nichtnachlieferung bzw. verspäteten Nachlieferung wird das Angebot ausgeschlossen.

Wertung

Für die Angebote, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sind, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dabei wird zunächst die Einhaltung der Form und Fristvorgaben, der Ausschlusskriterien und der Mindestanforderungen geprüft.

Als Ausschlusskriterien werden Kriterien bezeichnet, die unbedingt zu erfüllen sind. Diese Kriterien sind unverzichtbar und in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) mit dem Buchstaben A gekennzeichnet.

Jedes Angebot, das die ausgewiesenen Form- und Fristvorgaben und die Ausschlusskriterien in den Unterlagen nicht erfüllt, scheidet aus.

Danach wird eine Rangfolge entsprechend des Zuschlagskriteriums Preis ermittelt.

Lieferung

Die Lieferzeit bestimmt sich nach den im Einzelauftrag festgelegten Fristen; in der Regel ist innerhalb von zwei Arbeitstagen (nach Eingang der Bestellung beim Auftragnehmer) zu liefern; unter Umständen auch innerhalb von 24 Stunden.

Die Lieferung erfolgt frei Haus an die vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 07.00 Uhr und 15.00 Uhr.

Lieferadresse:

Polizeiinspektion Zentrale Dienste

Sachsen-Anhalt

Polizeiärztliches Zentrum/ Ärztlicher

Gutachterdienst der Landesverwaltung

Alt Prester 5

39114 Magdeburg

Vergabekammer

Zuständig ist das

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Str. 2 in 06112 Halle (Saale).

An diese Stelle kann sich jeder Einzelne nach erfolgter Rüge zur Überprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden.

Im Angebot sind die Passagen und/ oder Seiten zu benennen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Bieters enthalten, um diese vor Offenlegung an konkurrierende Bieter bei Rügen und Verfahren vor der Vergabekammer schützen zu können.

Sofern auf das Angebot kein Zuschlag erteilt wird, erfolgt eine Benachrichtigung nach § 134 Abs. 1 GWB.

Ich weise auf die Möglichkeit der kostenpflichtigen Überprüfung des Vergabeverfahrens gemäß §§ 155 ff. GWB hin. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer schriftlich zu stellen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

02.05.2022

30.04.2025

Option: einmalige Verlängerung um 12 Monate (bis 30.04.2026)

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

-Bewerbererklärung

-Eigenerklärung zu § 6 Abs. 5 VOL/A bzw. § 6 EG Abs. 6 VOL/A "Insolvenzverfahren/Liquidation" oder

der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des LSA anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der ABSt Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL.

Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikats, z.B. PQ VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben worden sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind.

Darüber hinaus sind folgende Erklärungen/Vereinbarungen vorzulegen:

-Erklärung zu §§10,12,13 LVG LSA "Tariftreue und Entgeltgleichheit, ILO-Kernarbeitsnormen, Nachunternehmereinsatz"

-Vereinbarung zu §§ 17,18 LVG LSA "Kontrollen und Sanktionen"

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

02.03.2022

23:58

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

22.04.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

03.03.2022

09:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 345-514-1529
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

31.01.2022



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