Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitnehmerüberlassung Lehrkräfte für die Bundeswehrfachschulen
6002216804-BiZBw
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
Dienstleistungen
Überlassung von Leiharbeitnehmern durch den Bieter, die als Lehrkräfte an einer oder mehreren Bundeswehrfachschulen eingesetzt werden. Lehrkräfte als
Leiharbeitnehmer werden als Krankheitsvertretungen kurzzeitig (wochenweise) oder zur Abdeckung eines ungedeckten Unterrichtsbedarfs längerfristig (über ein oder mehrere Semester) benötigt. Die Art und der Umfang der zu erbringen Leistungen ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung.
Allgemeine und berufliche Bildung (80000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Köln (DEA2, NUTS 2)
Würzburg, Landkreis (DE26C, NUTS 3)
München, Kreisfreie Stadt (DE212, NUTS 3)
Berlin (DE3, NUTS 1)
Burgenlandkreis (DEE08, NUTS 3)
Koblenz (DEB1, NUTS 2)
Hamburg (DE6, NUTS 1)
Karlsruhe (DE12, NUTS 2)
Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731, NUTS 3)
Hannover (DE92, NUTS 2)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Abschluss einer Vereinbarung zur Regelung der Rahmenbedingungen über einen Zeitraum von 4 Jahren
Die Art und der Umfang der zu erbringen Leistungen ergibt sich aus der, als Anlage beigefügten, Leistungsbeschreibung.
Preis
01.07.2022
30.06.2025
Der Vertrag beinhaltet ein Option zur Verlängerung um ein Jahr.
(01.07.2025 - 30.06.2026)
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Referenzliste über gleichartige erbrachte Leistungen letzte 3 Jahre
- Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre
- Handelsregisterauszug
- Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
- Tarifzugehörigkeitsbescheinigung
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung Deckungssumme min. 2,5 Mio. €
- Bankauskunft zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Unfallversicherung
- Bescheinigung gesetzliche Sozialversicherung (Krankenkasse)
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
elektronische Angebotsübermittlung wird akzeptiert,
im Einvernehmen mit den Teilnehmern festgelegt auf 20 Tage (§16 Abs. 6 VgV)
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
28.02.2022
13:00
28.01.2022
- Deutsch (DE)
13.05.2022
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
14.03.2022
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