Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
WID-Modernisierung
ZIB 21.27 - 0881/21/VV : 1
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Lieferauftrag
Warn- und Informationsdienst (WID): Lösung zur Verteilung von Informationen über Schwachstellen (System und Content)
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Bereitstellung und den Betrieb der technischen Infrastruktur sowie die Erstellung der Inhalte, um verschiedene Zielgruppen mit Informationen zu Schwachstellen in IT-Produkten zu versorgen.
Laufzeit in Monaten: 24
Der Vertrag kann einmal um 24 Monate verlängert werden.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter im für die Ausschreibung relevanten Tätigkeitsbereich muss für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mind. 5 Personen pro Jahr betragen (Kriterium AE.1).
Mindestens zwei Referenzen mit vergleichbarem Umfang und Leistungsinhalt sind vollständig beschrieben einzureichen. Die Referenzen haben einen vergleichbaren Umfang, wenn mindestens zwei Jahre Leistungen im Bereich Bereitstellung eines Systems für Warn- und Informationsdienste für mindestens 10.000 Nutzer erbracht wurden. Die Referenzen haben einen vergleichbaren Inhalt, wenn alle nachfolgenden Leistungsbestandteile nachgewiesen wurden:
# Konzeption, Customizing und Bereitstellung eines Systems zum Verfassen und Verteilen von Warnungen bzw. Kurznachrichten
# Bereitstellung mindestens eines Online-Portals zur Verteilung von Kurznachrichten
# Recherche und Bereitstsellung von Schwachstelleninformationen zu IT-Produkten
# Aufbereitung von Inhalten entsprechend des CSAF-Standards ("Common Security Advisory Framework")
# 24/7 Monitoring & Support
# Portalbetrieb in einer BSI Grundschutz-konformen Umgebung
# Umsetzung von Anwendungskonzepten wie Feinkonzept, Datenbankentwurf, Anwendungs- und Testfälle
# Durchführung des Qualitätsmanagements, bspw. Komponenten- und Integrationstests Oberflächentests, Akzeptanztests oder Verwendung von
Codemetriken
(Kriterium AE.3)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
14.03.2022
11:30
- Deutsch (DE)
29.04.2022
01.03.2022
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
11.03.2022
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