Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Transportpalette Kanister für das Technische Hilfswerk (THW)
B 22.11 - 0020/21/VV : 3
Paletten (44143000)
Lieferauftrag
Transportpalette Kanister
Ja
alle Lose
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Los 1 und Los 2
Ausführung Leicht
Paletten (44143000)
Metallbauarbeiten (45262670)
Schweißarbeiten (45262680)
Mineralöl und Destillate (09130000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
-- Los 1 --
Rahmenvereinbarung über die Lieferung vonTransportpaletten für Kanister in der Ausführung Leicht.
Mindestabnahmemenge, inklusive 1 Muster: 197 Stück
Unverbindliche variable Menge: 486 Stück
Preis
Laufzeit in Monaten: 48
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern, wenn die geschätzte Gesamtbedarfsmenge wesentlich unterschritten wird. Die Auftraggeberin wird der Auftragnehmerin spätestens drei Monate vor Vertragsende mitteilen, ob sie von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
Unverbindliche variable Menge: 486 Stück
nein
Ausführung Mittel
Paletten (44143000)
Metallbauarbeiten (45262670)
Schweißarbeiten (45262680)
Mineralöl und Destillate (09130000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
-- Los 2 --
Rahmenvereinbarung über die Lieferung vonTransportpaletten für Kanister in der Ausführung Mittel.
Mindestabnahmemenge, inklusive 1 Muster: 115 Stück
Unverbindliche variable Menge: 280 Stück
Preis
Laufzeit in Monaten: 48
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern, wenn die geschätzte Gesamtbedarfsmenge wesentlich unterschritten wird. Die Auftraggeberin wird der Auftragnehmerin spätestens drei Monate vor Vertragsende mitteilen, ob sie von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
Unverbindliche variable Menge: 280 Stück
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Legen Sie mit dem Angebot einen Auszug aus dem Berufs-oder Handelsregister vor.
Folgende Anlagen sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen:
- 'Anlage Unternehmensdaten'
- 'Bewerber_Bietergemeinschaftserklärung' (falls zutreffend)
- 'KatalogdatenKDBund'
- 'Unterauftraege' (falls zutreffend)
- 'Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe_Unterauftraege' (falls zutreffend)
Der Nachweis eines Mindestumsatzes wird nicht gefordert.
Referenzen
Reichen Sie eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen im Bereich Stahlkonstruktionen und hier besonders im Bereich der Logistik und Ladungssicherung oder dem Gebiet der Umwelttechnik einschließlich der Lagerung und dem Transport von flüssigen Gefahrenstoffen ein.
Schweißtechnischer Nachweis
Nachweis über die Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken mit mindestens der Ausführungsklasse EXC 2 nach DIN EN 1090 durch ein gültiges Zertifikat.
Qualitätsmanagementsystem, wie etwa der ISO 9001 oder ein gleichwertiges normiertes System.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Eine optionale Verlängerung der Rahmenvereinbarungen dient dem abrufenden Bedarfsträger zum möglichst vollständigen Ausschöpfen der Gesamtbedarfsmenge.
ja
10.03.2022
11:30
- Deutsch (DE)
31.05.2022
10.03.2022
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
04.03.2022
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