Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Tiergesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachung der Liegenschaft des FLI in Jena
214-02.05-20.0242-21-II-G
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000)
Dienstleistungen
Bewachung der Liegenschaft des FLI in Jena
Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03, NUTS 3)
Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Naumburger Straße 96a, 07743 Jena
Auftragsgegenstand ist die Durchführung des Pforten- und Empfangsdienstes sowie der Revierkontrollen in der Liegenschaft des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Naumburger Straße 96a, 07743 Jena.
01.04.2022
31.03.2026
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR (zzgl. USt.) wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Referenzen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Der Bieter weist geeignete Referenzen (mindestens drei) über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste zu in den letzten höchstens drei Jahren ausgeführten wesentlichen Dienstleis-tungen nach. Diese Referenzen sollen mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und müssen jeweils benennen:
- die Art der Leistung (Angaben zum Leistungsgegenstand)
- Auftragswert
- Leistungszeitraum
- Bezeichnung des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Zu jeder Referenz muss eine Ansprechperson mit Telefonnummer des jeweiligen Auftraggebers für Nachfragen angegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
14.02.2022
12:00
- Deutsch (DE)
31.03.2022
14.02.2022
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
A) Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B) Fragen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes, per E-Mail oder Fax an die unter Punkt I.3) genannte Stelle zu richten. Weitere Hinweise hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
C) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e- Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
D) Zusätzlich zu den unter III.1) beschriebenen Unterlagen hat der Bieter folgende Unterlagen mit Angebotsabgabe vorzulegen (Details siehe Vergabeunterlagen):
- Leistungsverzeichnis,
- Angebotsbestätigung,
- Darlegung der kalkulierten Festpreise für den Pforten- und Empfangsdienst sowie den Revierkontrolldienst,
- gegebenenfalls Nachweise zur Nachhaltigkeit der Dienstkleidung,
- gegebenenfalls Nachweise zu umweltfreundlichen Ausrüstungsgegenständen.
E) Bietergemeinschaften (siehe Vergabeunterlagen).
F) Nachunternehmen/Unteraufträge (siehe Vergabeunterlagen).
G) Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
H) Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
18.01.2022
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