Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
RV über Flachbildfernseher Los 2
ZIB 12.10 - 9933/21/VV : 2
Farbfernsehgeräte (32324100)
Lieferauftrag
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Flachbildfernsehern - Los 2: Bildschirmdiagonale ab 46" Ultra HD
3.972.284,00
EUR Euro
Deutschland (DE, NUTS 0)
Es handelt sich um ein Verfahren mit insgesamt zwei Losen. Die Lose werden aus systemtechnischen Gründen in zwei Vergabeverfahren (VV) ausgeschrieben. Die weiteren Lose lauten:
Los 1: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Flachbildfernsehern - Los 1: Bildschirmdiagonale bis 43" Full HD (ZIB 12.10 - 9933/21/VV : 1).
Für die unter diesem Los (Los 2) zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wurde ein Gesamtschätzwert in Höhe von 3.972.284,00 Euro netto, bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum von vier Jahren, ermittelt. Der Höchstwert entspricht dem Gesamtschätzwert. Das Abrufvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden.
Preis
3.972.264,00
EUR Euro
01.03.2022
29.02.2024
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende widerspricht.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an
fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen
vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB
ausgeschlossen worden sind.
Bitte legen Sie die nachfolgend geforderten Nachweise und
Erklärungen vor. Für den Fall der Bildung von
Bietergemeinschaften und für den Fall der Inanspruchnahme
von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe,
Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen
Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Sofern die nachstehenden Nachweise und Erklärungen in einer
separaten Anlage eingereicht werden, ist auf die hier
angegebene Nummerierung Bezug zu nehmen. Verweise auf
Literatur oder auf Broschüren dürfen nur als ergänzende
Information erfolgen. Diese Verweise können nicht die
geforderten Angaben ersetzen, da sie vom Beschaffungsamt
des BMI nicht geprüft und daher auch nicht berücksichtigt
werden können. Fragen müssen in einer in sich
abgeschlossenen Form beantwortet werden. Querverweise
werden vom Beschaffungsamt des BMI grundsätzlich als nicht
relevante Zusatzinformation angesehen. Die in den
Vergabeunterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen
müssen vorliegen, um das Angebot umfassend prüfen zu
können.
Die Nachweise sind für jedes Los einzureichen.
Bieter haben während des Verfahrens eintretende Umstände
und Veränderungen, die Einfluss auf ihre Eignung haben
könnten, unverzüglich dem Beschaffungsamt des BMI
mitzuteilen - insbesondere, wenn hierdurch die mit dem
Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig
geworden sind. Das Beschaffungsamt des BMI kann bzw. muss
dann in eine erneute Eignungsprüfung eintreten, auch ein
nachträglicher Ausschluss des Bieters vom Verfahren ist
möglich.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung ist ein aktueller Handelsregisterauszug
vorzulegen.
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben,
bei denen Ausschlussgründe gemäß §§123 oder 124 GWB
vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob
zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die
zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen.
Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe".
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen
Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann
die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines behördlichen
Führungszeugnisses) verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der
Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen
(Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen
Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine
Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag
kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden
Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und
dem Angebot beizufügen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz und der Umsatz im
Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei
Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz im Tätigkeitsbereich
des Auftrags muss im VV:1 mindestens 697.994 EUR pro
Geschäftsjahr und im VV:2 mindestens 1.986.142 EUR pro
Geschäftsjahr jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren
betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in
Form einer selbsterstellten Liste.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht
beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem
Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen
geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI
entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die
Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie
diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das
Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der
Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/
Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen
(geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus
vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens
zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen
Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den
Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen
anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende
Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der
Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die
benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein
(maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung -
gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende
Merkmale aufweisen:
- Bitte geben Sie an, ob das Referenzprojekt abgeschlossen ist
oder nicht. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch
nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte
Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte
Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
- Gleichwertig ist ein Referenzprojekt, wenn alle wesentlichen
Aspekte des hier gegenständlichen
Ausschreibungsgegenstandes umfasst sind.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "05 Referenzen" zu
verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je
Referenz).
Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen
unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das
Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach
Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht
möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss
des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des
BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß
betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die
angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer
Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom
Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen
geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese
Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen
geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI
entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die
Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie
diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das
Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der
Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/ Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen
(geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus
vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte
berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer
Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen
angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und
200.000 €).
Maßnahmen gem. Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit von IT.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
08.02.2022
11:30
- Deutsch (DE)
08.05.2022
08.02.2022
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Neben der unmittelbaren Bundesverwaltung können auch die
folgenden Behörden und Institutionen Leistungen aus dem
Rahmenvertrag abrufen:
ALDB GmbH
Arbeitsmedizinischer Dienst der Berufsgenossenschaft der
Bauwirtschaft GmbH
Beratungsgesellschaft f. Arbeits- u. Gesundheitsschutz mbH
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Beschaffungsamt des BMI
Bund der Vertriebenen
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bundesamt für Strahlenschutz
Bundesamt für Verfassungsschutz
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BIMA_SRM;
BIMASRM_1; BIMASRM_5
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche
Bundespost
Bundesanstalt für Straßenwesen
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Bundesinstitut für Berufsbildung
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundeskartellamt
Bundesministerium der Finanzen
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Bundespatentgericht
Bundespolizei
Bundessozialgericht
Bundesverwaltungsamt
Bundesverwaltungsgericht
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
BwFuhrparkService GmbH
Der Generalbundesanwalt beim BGH
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit
e.V.
Deutscher Wetterdienst
Deutsches Archäologisches Institut
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin)
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Die Autobahn GmbH des Bundes
DRK Suchdienst
Engagement Global gGmbH
Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R.
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag
Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
Friedrich-Ebert-Stiftung
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Georg-Speyer-Haus
Germany Trade and Invest GmbH
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Informationstechnikzentrum Bund
Internationaler Suchdienst
Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für
Kulturpflanzen
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Kraftfahrt-Bundesamt
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V.
Nationale Anti Doping Agentur
Robert-Koch-Institut
Statistisches Bundesamt
Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Stiftung-Bundeskanzler-Adenauer-Haus
Umweltbundesamt
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal /Elbe-
Seitenkanal
WSA Donau MDK
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
der Bundeswehr
Bundeskriminalamt
Bw Bekleidungsmanagement GmbH
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
25.01.2022