Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=432469Einrichtung des öffentlichen Rechts
Freizeit, Kultur und Religion
Abschnitt II: Gegenstand
Kunsttransport zur Sonderausstellung „Schliemanns Welten“ der Staatlichen Museen zu Berlin
SPK -ZVS-21-00056-oV-M-MVF
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) (60000000)
Dienstleistungen
Kunsttransport inkl. Arthandling zur Sonderausstellung "Schliemanns Welten" im Museum für Vor- und Frühgeschichte der Staatlichen Museen zu Berlin.
Bei den zu transportierenden Leihgaben handelt es sich um hochrangige archäologische Objekte aus unterschiedlichen Materialien sowie historische Bücher, Fotos und Objekte des 19. Jh. der Materialgruppen Papier, Holz, Metall und Textil umfassen, die als besonders empfindlich einzuschätzen sind.
Herkunft der Leihgaben: Deutschland, Russland, Griechenland, Großbritannien
Berlin (DE300, NUTS 3)
Kunsttransport inkl. Arthandling zur Sonderausstellung "Schliemanns Welten" im Museum für Vor- und Frühgeschichte der Staatlichen Museen zu Berlin.
Bei den zu transportierenden Leihgaben handelt es sich um hochrangige archäologische Objekte aus unterschiedlichen Materialien sowie historische Bücher, Fotos und Objekte des 19. Jh. der Materialgruppen Papier, Holz, Metall und Textil umfassen, die als besonders empfindlich einzuschätzen sind.
Herkunft der Leihgaben: Deutschland, Russland, Griechenland, Großbritannien
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Für den Ausstellungsaufbau einschließlich der Anlieferung und Auspacken der Leihgaben und der Installation in den Ausstellungsräumen ist der Zeitraum vom 21. April bis zum 11. Mai 2022 geplant.
Die späteste Anlieferung der letzten Leihgaben muss am 9. Mai 2022 erfolgen.
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Für den Ausstellungsabbau einschließlich Deinstallation, Verpacken und Rücktransport zu den Leihgebern ist der Zeitraum vom 7. November bis zum 27. November 2022 geplant.
Der früheste Rücktransport kann, vorbehaltlich der Zeit zur Deinstallation, der restauratorischen Begutachtung und der Übergabeprotokollierung zusammen mit dem Kurier, ab dem 8. November erfolgen.
Am 27. November 2022 endet die Leihfrist: Bis dahin müssen alle Leihgaben wieder bei den Leihgebern eingetroffen sein.
22.03.2022
27.11.2022
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Anmeldung des Unternehmens.
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2. Eigenerklärung darüber, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. (Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
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3. Eigenerklärung darüber, dass das gesetzliche Mindestentgelt gezahkt wird.
1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen:
Personenschäden mindestens 2 Mio. Euro (pro Schadensfall)
Sachschäden mindestens 1 Mio. Euro (pro Schadensfall)
Vermögensschäden mindestens 1 Mio. Euro (pro Schadensfall)
Sollte die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die vorgenannten Deckungssummen nicht erreichen oder noch keine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, verpflichtet
sich der Bieter, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend anzupassen bzw. eine entsprechende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen."
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2. Erklärung des Bieters zum Gesamtumsatz
Mindestanforderung: Der angegebene jährliche Gesamtumsatz darf im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre nicht unter der nachfolgenden Grenze pro Jahr (ohne Umsatzsteuer) liegen: 480.000 EUR (netto).
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3. Erklärung des Bieters zum Umsatz für vergleichbare Leistungen
Vergleichbar sind europaweite Straßen- und Lufttransportleistungen von archäologischen und historischen Objekten aus unterschiedlichen Materialien sowie historische Bücher, Fotos und Objekte des 19. Jh. der Materialgruppen Papier, Holz, Metall und Textil.
Mindestanforderung: Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre nicht unter der nachfolgenden Grenze pro Jahr (ohne Umsatzsteuer) liegen: 240.000 EUR (netto).
1.1 Erklärung über mindestens 3 Jahre Branchentätigkeit.
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1.2 Nachweis von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren verfügen, die den Nachweis über Kunsttransport, die nach konservatorischen und sicherheitsrelevanten Museumsstandards auf dem Gebiet des internationalen Kunsttransports realisiert wurde, verfüge/n.
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2.1 Eigenerklärung über Personalverfügbarkeit (ein Sachbearbeiter als ständiger Ansprechpartner sowie mindestens zwei Vertreter).
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2.2 Eigenerklärung über Personalreserve von mind. 6 Kunstpackern
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3.1 Eigenerklärung über ausreichend qualifiziertes (befähigtes) Personal (mindestens 2 Fahrer bei Überlandtransporten, bei auf- und Abbau 2 Teams mit je 2 Kunstpackern und 1 variabel einsetzbarer Kunstpacker für Arthandling vor Ort).
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3.2 Eigenerklärung über die eingesetzte ständige Ansprechpartner und seine Vertreter (Ausbildung im Logistikbereich + müssen fließend Deutsch sprechen).
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3.3 Eigenerklärung über die eingesetzten Kunstpacker (Abschluss als Fachlagerist/-in oder Fachkraft für Lagerlogistik oder einer vergleichbaren Ausbildung).
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3.4 Eigenerklärung über die Mitarbeiter (Erfahrung in der Handhabung von fragilen Kunstgütern + Vertrautheit mit den Methoden der Kunstverpackung speziell für archäologische und historische Objekte aus unterschiedlichen Materialien sowie historische Bücher, Fotos und Objekte des 19. Jh. der Materialgruppen Papier, Holz, Metall und Textil).
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3.5 Eigenerklärung über die Erfahrungen mit Kunsttransporten, die von Sicherheitspersonal begleitet werden verfügen.
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3.6 Eigenerklärung darüber, dass das zum Einsatz kommende Personal über hinreichende Deutschkenntnisse verfügt, so dass die vereinbarte Leistung problemlos erbracht werden kann.
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3.7 Eigenerklärung darüber, dass das zum Einsatz kommende Personal geschult und erfahren in der Ladungssicherheit ist.
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4.1 Eigenerklärung darüber, dass der Transport ausschließlich über die unter Pkt. 4.1 in der Leistungsbeschreibung benannten Fahrzeuge mit den formulierten Mindestbedingungen durchgeführt wird.
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4.2 Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen über für Kunsttransporte geeignete (klimatisierte) Fahrzeuge inkl. technischer Ausstattung verfügt.
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4.3 Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen über entsprechende weitere technischer Hilfsmittel für den Transport verfügt.
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4.4 Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen über eine Lagerhalle verfügt, in der Transportkisten unterschiedlicher Größe zwischengelagert werden können.
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4.5 Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen über Transport- sowie Klimakisten verfügt, wie sie für die Durchführung des Auftrages von den Leihgebern verlangt werden oder ich/wir diese nach den Vorgaben der Leihgeber für die Durchführung des Auftrags anfertigen/bereitstellen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
10.02.2022
12:00
- Deutsch (DE)
10.02.2022
13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
a. Nur registrierte Nutzer der e-vergabe, die die Teilnahme unter "Meine evergabe" aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.
b. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.
c. Soweit im Rahmen der Teilnahmeantragserstellung / Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können über die e-Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen. Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Andere als die unter Punkt I.1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht kontaktiert werden.
d. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten.
e. Sämtliche Kommunikation (einschließlich es Teilnahmeantrag / Angebote) ist in deutscher Sprache zu führen.
f. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte Vertreterin /ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.
g. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden.
h. Zur elektronischen es Teilnahmeantrags- / Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-vergabe" beizufügen.
i. Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Fristen ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Teilnahmeanträge / Angebote, die die geforderten Unterlagen oder geforderte Angaben nicht enthalten, können gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden.
j. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes unterliegt der Bewerber / Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge / Angebote (§ 57 VgV). Es gilt deutsches Recht.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die zuständige Vergabekammer zu richten.
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden;
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
3) Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
03.01.2022