Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Verteidigung
Abschnitt II: Gegenstand
Planmäßige Instandhaltung (DI) Ausbildungshulk Ex Ensdorf
35201 EXE 1 0 2022
Reparatur und Wartung von Kriegsschiffen (50640000)
Dienstleistungen
Planmäßige Instandhaltung (DI) Ausbildungshulk Ex Ensdorf
Deutschland (DE, NUTS 0)
Standort der Werft
- Docken des Bootes
- Durchführung der schiffbaulichen Untersuchung (100% SBU)
- Schiffbauliche Arbeiten
- Farbarbeiten
- Arbeiten an den An- und Vortriebsanlagen, den elektrotechnischen Anlagen und den schiffsbetriebstechnischen Anlagen
- umfangreiche Materialerhaltungsstufen an 2 Dieselmotoren für die Energieerzeugung
- Wechsel der Luftverdichter
- Durchführen von technischen Produktänderungen
10.05.2022
11.01.2023
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Abgabe einer Eigenerklärung gem. Formblatt BAAINBw-B-V 034 "www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe
/unterlagen-zur-angebotsabgabe"
- aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie) oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).
Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht:
Nennung der Gesellschaft bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie den Umsatz im Geschäftsbereich Instandsetzung von Schiffen/ Booten der Deutschen Marine, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Nachfolgende Eignungskriterien sind zu erfüllen und nachzuweisen:
A) Erfahrung
1. Eignungskriterium:
Erfahrung in der Durchführung von Instandsetzungsvorhaben vergleichbarer Größe und Komplexität (Zwischen- oder Depotinstandsetzungen, Planmäßige Instandsetzungen, Sicherheitsinspektionen) auf vergleichbaren Schiffen oder Booten der Deutschen oder einer anderen Marine (beispielsweise Minenjagdboote, Hohlstablenkboote, Tender).
B) Infrastruktur
2. Eignungskriterium:
Vorhandensein der für die Durchführung des Vorhabens notwendigen Infrastruktur in der Werft.
Hierfür müssen mindestens folgende Versorgungs- und Entsorgungsmöglichkeiten während der Werftliegezeit vorhanden sein:
- 1 EA Stromanschlüsse mit Drehstrom 440 V, 60 Hz, je 250 A mit eigenen Zählern nach den Vorgaben VDE 0100 und DGUV 3.
- 2 EA unabhängige Feuerlöschanschlüsse für C-Rohre mit einem Druck von mindestens 9 bar (auch mit Druckerhöhungspumpe);
- alternativ 2 EA Mittelschaumfeuerlöschgeräte, die den gegebenen Feuerlöschanschlüssen angepasst sind.
- 1 EA isolierter, den Druckverhältnissen an Bord angepasster Frischwasseranschluss für das Bordsystem und Liefern von Frischwasser mit Keimfreiheitszertifikat inkl. Begleitheizung im Winter.
- Abwasseranschlüsse für Grau- und Schwarzwasser.
- Getrocknete Steuer- und Arbeitsluft mit 6-8 bar.
- Beheizen und Belüften des gesamten Schiffes oder von Teilbereichen, abhängig von den konkreten Arbeiten und den entsprechenden Vorgaben der Regeln der Technik bzw. des Arbeitsschutzes.
3. Eignungskriterium:
Vorhandensein der navigatorischen, geografischen und klimatischen Gegebenheiten am Instandsetzungsort, die es erlauben, die Einheit jederzeit zu verlegen und es ausschließen, dass ein Aufsetzen (Grundberührung) der Einheit am Pierliegeplatz des Instandsetzungsorts auch bei ungünstigen Tide- und Wetterverhältnissen möglich ist.
4. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer mindestens 60 m langen Pier mit Pollern, um die Einheit sicher ohne Überstehen zu vertäuen.
5. Eignungskriterium:
Bestehen der Möglichkeit zum Absetzen und Ausrichten eines Bootes mit den Maßen Länge 54,4 m, Breite 9,2 m, Höhe 24,41 m zzgl. 0,2 m Abstand zwischen Unterkante Kiel und Unterkante Propellerflügel, und einem Gewicht von mind. 550t in einer Halle oder einrüst- und einzeltbarem Dock.
6. Eignungskriterium:
Das Dock lässt eine selbsttragende, vollständige Einhausung der Einheit zu (Keine Berührung der Einhausung mit der Einheit).
7. Eignungskriterium:
Die Durchführung einer Standprobe an der Pier ist möglich und die Wassertiefe an der Pier beträgt mindestens vier Meter.
8. Eignungskriterium:
Verfügbarkeit von Krankapazitäten an Dock und Pier, um jederzeit die gesamte (eingezeltete) Schiffssilhouette mit einem Kran erreichen zu können und hierbei Lasten bis 25 t transportiert werden können.
9. Eignungskriterium:
Vorhandensein der für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Brandbekämpfungsmittel.
10. Eignungskriterium:
Bestätigung über das Vorhandensein der technischen Voraussetzung zum Ziehen der Wellen sowie einer freien Fläche von mindestens 10 m Länge hinter dem Heckspiegel zum Aufstellen einer entsprechend 10 m langen Vorrichtung zum Ein- und Ausbau der Propellerwellen (11,95 m Länge).
C) Projektmanagement, Qualifikationen
11. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Aufbau- und Ablauforganisation, die die ordnungsgemäße Abarbeitung des Vorhabens sicherstellt.
12. Eignungskriterium:
Das an Bord eingesetztes Personal wird von einem Vorarbeiter geführt, der sich in der deutschen Sprache sicher verständigen kann.
13. Eignungskriterium:
Für die Durchführung des Vorhabens steht ein/e Projektleiter/in mit Qualifikation als Hochschul- oder Fachhochschulingenieur (m/w/d) oder vergleichbar sowie ein/e geeignete/r Vertreter/in zur Verfügung, der die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
14. Eignungskriterium:
Das Unternehmen wendet die anerkannten Regeln der Technik an, welche sich u.a. in den aktuellen Anforderungen der "Bauvorschriften und Richtlinien des DNV" (http//rules.dnv.com) und den Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln.
D) Militärische Sicherheit:
15. Eignungskriterium:
Die Position des zuständigen Sicherheitsbeauftragten für Geheimschutzangelegenheiten ist besetzt.
16. Eignungskriterium:
Bieter verfügt über ausreichend Personal mit abgeschlossener oder beantragter Sicherheitsüberprüfung "Ü2-Sab" (Sabotageschutz), so dass bei Auftragsdurchführung das gesamte an Bord eingesetzte Personal über eine "Ü2-Sab" verfügt (Hinweis: Eine beantragte SÜ muss bis zum Beginn der Auftragsdurchführung abgeschlossen sein).
E) Qualitätsmanagement:
17. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer von der Auftragsdurchführung/Projektleitung unabhängigen Qualitätssicherungsorganisation bei der Auftragsdurchführung.
18. Eignungskriterium:
Berücksichtigung nachstehender Besonderheiten zur Bearbeitung amagnetischen Stahls 1.3964.9:
- Verfügbarkeit von Schweißern mit bestätigter Klassifizierung nach DIN EN ISO 9606- 01 für amagnetischen Stahl 1.3964.9
- Für die Durchführung von Schweißarbeiten in diesem Arbeitspaket ist eine Herstellerqualifikation des Auftragnehmers oder Unterauftragnehmers nach DIN 2303
"Schweißen und verwandte Prozesse Qualitätsanforderungen an Herstell- und Instandsetzungsbetriebe für wehrtechnische Produkte" in der Klasse Q2 erforderlich. Die Qualifikation der Schweißaufsicht muss nach DIN 2303 den Forderungen der Bauteilklasse BK1 genügen
- "Verfahrensrichtlinie-, Verarbeitungsverfahren NM-Stahl 1.3964.9" der ARGE SM 343 (343/1-10/0750-16.01) und deren Einhaltung bei der Abarbeitung der beauftragten Inst.-Leistungen (kann beim InstB angefordert werden)
- "Schweißfolgeplan NM Stahl 1.3964.9" der ARGE SM 343 (SM 343/1-10/1050-01.00) und deren Einhaltung bei der Abarbeitung der beauftragten Inst.-Leistungen (kann beim InstB angefordert werden)
- "Endgültige Spezifikation ES 1110 "Tabelle der metallischen Werkstoffe" vom 31.03.85 der ARGE SM 343 und deren Einhaltung bei der Abarbeitung der beauftragten Inst.- Leistungen (kann beim InstB angefordert werden)
19. Eignungskriterium:
Es steht durchgehend ein/e Qualitätsmanagementbeauftragte/r zur Verfügung, der direkt der Unternehmensführung untersteht.
20. Eignungskriterium:
Fähigkeit, die Bestimmungen der AQAP 2110:2016 (NATO-Qualitätssicherungs- anforderungen für Entwicklung, Konstruktion und Produktion, Ausgabe D) zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistung zu erfüllen und einzuhalten.
21. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Herstellerqualifikation des Auftragnehmers oder Unterauftragnehmers nach DIN 2303 "Schweißen und verwandte Prozesse Qualitätsanforderungen an Herstell- und Instandsetzungsbetriebe für wehrtechnische Produkte" in der Klasse Q2 und Qualifikation der Schweißaufsicht nach DIN 2303 der Bauteilklasse BK1.
F) Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz
22. Eignungskriterium:
Für die Einhaltung der Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzstandards steht eine verantwortliche Person zur Verfügung.
23. Eignungskriterium:
Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz sind implementiert und decken mindestens die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft ab.
Die jeweils zu erbringenden Nachweise zu den Eignungskriterien sind dem Dokument "35201 EXE 1 0 2022 Eignungskriterien" zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
24.02.2022
13:00
- Deutsch (DE)
09.05.2022
28.01.2022
13:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
14.02.2022
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