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Mobile Frühe Hilfen (Konzeption und Durchführung)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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25.12.2021

28.01.2022 12:00

28.01.2022 12:00

BZgA_RV_07_21

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

25.12.2021 18:15

2021/S 252-670792

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Postanschrift: Maarweg 149-161
Postleitzahl: 50825
Ort: Köln
NUTS: Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 221-2709560
Hauptadresse: https://www.bzga.de/

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Mobile Frühe Hilfen (Konzeption und Durchführung)

BZgA_RV_07_21

II.1.2)
CPV-Code

Event-Organisation (79952000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Ziel der Frühen Hilfen ist es, die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern aus belasteten Fa-milien nachhaltig zu verbessern. Dabei sollen insbesondere Angebote der Kinder- und Ju-gendhilfe mit dem Gesundheitswesen miteinander in einem kommunalen Netzwerk Frühe Hilfen verbunden werden. Eine besondere Herausforderung ist es, den niederschwelligen Zu-gang zu den Angeboten zu gewährleisten. Hier gibt es erheblichen Entwicklungsbedarf für die Frühen Hilfen, der durch viele Studien belegt ist.

Die Frage nach besseren Zugangsmöglichkeiten stellt sich insbesondere in den ländlichen Räumen aufgrund der langen Wege und den benachteiligten Quartieren in urbanen Räumen.

Das Projekt der mobilen Frühen Hilfen soll vor diesem Hintergrund einen Beitrag dazu leisten, den Zugang zu der Zielgruppe der Frühen Hilfen vor Ort zu verbessern. Wesentlicher Ansatzpunkt zum besseren Zugang zur Zielgruppe ist, dass das Angebot aufsuchend und mobil ist. Die Zielgruppe muss also keine weiten Wege auf sich nehmen, um Informationen oder Unterstützung zu erhalten. Die mobilen Frühen Hilfen haben darüber hinaus eine Lotsenfunktion, da die Eltern in den Gesprächen auf weiterführende Angebote aufmerksam gemacht werden können und somit ein Übergang in die Angebote vor Ort sichergestellt werden kann.

Die durch den Auftragnehmer vorgesehene Leistungserbringung beinhaltet dabei die folgenden Phasen:

Konzeptionsphase inkl. Material und Methode

Durchführungsphase.

In der Konzeptionsphase wird vom Auftragnehmer die Umsetzung der folgenden Leistungen erwartet:

Erstellung eines Konzepts für das Projekt mobile Frühe Hilfen

Erstellung von Material und Methoden auf Basis des Konzepts, die die kommunalen Fachkräfte und die Landeskoordinierungsstellen bei der Organisation und Durchführung des Projekts unterstützen.

In der Durchführungsphase werden vom Auftragnehmer die folgenden Leistungen erwartet:

Tourplanung

Vorbereitung des Einsatzes vor Ort

Bereitstellung geeigneter Fahrzeuge

Logistik und Durchführung der Einsätze

Kurzdokumentation der Einsätze

Erstellung von Zwischenbereichten und eines Abschlussberichts.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Ziel der Frühen Hilfen ist es, die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern aus belasteten Fa-milien nachhaltig zu verbessern. Dabei sollen insbesondere Angebote der Kinder- und Ju-gendhilfe mit dem Gesundheitswesen miteinander in einem kommunalen Netzwerk Frühe Hilfen verbunden werden. Eine besondere Herausforderung ist es, den niederschwelligen Zu-gang zu den Angeboten zu gewährleisten. Hier gibt es erheblichen Entwicklungsbedarf für die Frühen Hilfen, der durch viele Studien belegt ist.

Die Frage nach besseren Zugangsmöglichkeiten stellt sich insbesondere in den ländlichen Räumen aufgrund der langen Wege und den benachteiligten Quartieren in urbanen Räumen.

Das Projekt der mobilen Frühen Hilfen soll vor diesem Hintergrund einen Beitrag dazu leisten, den Zugang zu der Zielgruppe der Frühen Hilfen vor Ort zu verbessern. Wesentlicher Ansatzpunkt zum besseren Zugang zur Zielgruppe ist, dass das Angebot aufsuchend und mobil ist. Die Zielgruppe muss also keine weiten Wege auf sich nehmen, um Informationen oder Unterstützung zu erhalten. Die mobilen Frühen Hilfen haben darüber hinaus eine Lotsenfunktion, da die Eltern in den Gesprächen auf weiterführende Angebote aufmerksam gemacht werden können und somit ein Übergang in die Angebote vor Ort sichergestellt werden kann.

Die durch den Auftragnehmer vorgesehene Leistungserbringung beinhaltet dabei die folgenden Phasen:

Konzeptionsphase inkl. Material und Methode

Durchführungsphase.

In der Konzeptionsphase wird vom Auftragnehmer die Umsetzung der folgenden Leistungen erwartet:

Erstellung eines Konzepts für das Projekt mobile Frühe Hilfen

Erstellung von Material und Methoden auf Basis des Konzepts, die die kommunalen Fachkräfte und die Landeskoordinierungsstellen bei der Organisation und Durchführung des Projekts unterstützen.

In der Durchführungsphase werden vom Auftragnehmer die folgenden Leistungen erwartet:

Tourplanung

Vorbereitung des Einsatzes vor Ort

Bereitstellung geeigneter Fahrzeuge

Logistik und Durchführung der Einsätze

Kurzdokumentation der Einsätze

Erstellung von Zwischenbereichten und eines Abschlussberichts.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

15.03.2022

31.12.2023

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Es besteht die Möglichkeit der Beauftragung 20 zusätzlicher Einsatztage im Rahmen der Durchführungsphase.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB

2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG

3. Eigenerklärung zu § 21 AEntG

4. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.

5. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen; nicht älter als 6 Monate bei Angebotsabgabe)

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

6. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind .

7. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

8. Vorlage geeigneter Referenzen

Vorlage von mindestens 3 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftraggebers, des Projektzeitraums, des Projektvolumens und des Projektinhalts, welche die unten stehenden Mindestanforderungen erfüllen.

Es sind geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren (maßgeblich ist der Projektabschluss) einzureichen, welche die unten stehenden Mindestanforderungen erfüllen. Geeignet ist eine Referenz, wenn sie mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.

9.Erklärung, aus der die derzeitige Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt und in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags ersichtlich ist.

Mindestanforderungen:

Zu 8:

Die eingereichten Referenzen müssen insgesamt folgende Punkte mindestens zweimal abdecken:

Es handelt sich um ein Projekt aus dem personalkommunikativen Bereich,

Es handelt sich um ein Projekt aus dem non-profit Bereich,

Die Durchführung des Projekts erfolgte im Auftrag einer/eines bundesweit tägigen / zuständigen Auftraggeberin bzw. Auftraggeber,

Die Durchführung des Projekts erfolgte landesweit (mindestens in einem Bundesland) oder bundesweit.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

28.01.2022

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

27.04.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

28.01.2022

12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemobler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

23.12.2021



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