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Ausschreibungsdetails

Software zur Erstellung und Bearbeitung von Foto-/Bilddateien (ZIB 15.04 - 9983/20/VV : 2)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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22.12.2021

25.01.2022 11:30

25.01.2022 11:30

ZIB 15.04 - 9983/20/VV : 2

Beschaffungsamt des BMI

22.12.2021 10:00

2021/S 250-659818

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Deutschland (DE, NUTS 0)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-3535
Fax: +49 2289910610-3537

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Software zur Erstellung und Bearbeitung von Foto-/Bilddateien

ZIB 15.04 - 9983/20/VV : 2

II.1.2)
CPV-Code

Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Softwareprodukten zur Erstellung und Bearbeitung von Foto-/Bild-Dateien und den zugehörigen Lizenzen.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

850.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Zeichen- und Bildverarbeitungssoftwarepaket (48320000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Gesamleistung bildet ein Los.

Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 850.000,00 € abgerufen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

850.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 24

Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit in der Form des § 15 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das Formular "09_Eigenerklärung Ausschlussgründe".

Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) kann verlangt werden. Bei einer Bewerber-/ Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.

Bitte tragen Sie in das Formular "10_Anlage_Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/ Angebot bei. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, füllen Sie bitte das Formular "Unternehmensdaten" (Anlage 10) aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie für alle Unterauftragsnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmensdaten" (Anlage 10) abzugeben.

Sollten Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) zur Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "Anlage Unterauftraege" (Anlage 07) aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten ebenfalls als Drittunternehmen.

Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). In dem Fall ist zusätzlich das Formular "Verpflichtungserklaerung Eignungsleihe Unterauftraege" (Anlage 08) auszufüllen. Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 des Dokumentes "Allgemeine Bewerbungsbedingungen" (Anlage 02). Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung" (Anlage 06) aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit benennen Sie bitte mindestens zwei Referenzen aus dem Verkauf von Software-Lizenzen. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für die Lieferung von Software-Lizenzen sowie Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die in den letzten drei Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.

Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:

• Zeitraum der Leistungserbringung,

• Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Art und Umfang in Bezug auf die oben genannten Merkmale),

• Angabe, ob die Leistung vom Bewerber/Bieter erbracht wurde bzw. welchen Teil der Leistung ggf. Unterauftragnehmer erbracht haben,

• Angabe des zuständigen Ansprechpartners beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Telefonnummer. Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:

Übersenden Sie bitte zusammen mit den anderen Anlagen einen geeigneten Nachweis (Scan/Kopie ).

Weiterhin ist zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nachzuweisen:

• Eine Berechtigung oder ein Vertragsverhältnis mit dem Softwarehersteller des angebotenen Produkts zum Vertrieb der Software (oder selbst Softwarehersteller) sowie der zugehörigen Lizenzen (Certified Reseller, oder ähnlich).

Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

25.01.2022

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

11.04.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

25.01.2022

11:31

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Abrufberechtigt sind:

Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:

Akademie der Künste

Alexander von Humboldt-Stiftung

Auswärtiges Amt

Bund der Vertriebenen

Bundeministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Bundesamt für Güterverkehr

Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

Bundesamt für Naturschutz

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Bundesamt für Strahlenschutz

Bundesamt für Verfassungsschutz

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bundesanstalt für Geowissenschaften

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Bundesfinanzhof München

Bundesinstitut für Risikobewertung

Bundeskartellamt

Bundeskriminalamt

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Bundesministerium für Gesundheit

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Bundesnachrichtendienst

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Bundespolizei

Bundesrat

Bundesrechnungshof

Bundessortenamt

Bundessozialgericht

Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung

Bundesverwaltungsgericht

Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

DBH e.V. - Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik

Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Deutsche Nationalbibliothek

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.

Deutscher Weinfonds AdöR

Deutscher Wetterdienst

Deutsches Institut für Entwicklungspolitik

Deutsches Jugendinstitut e.V.

Deutsches Maritimes Zentrum e.V.

Die Autobahn GmbH des Bundes

DRK Suchdienst

Eisenbahn-Bundesamt

Erdölbevorratungsverband

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.

Fernstraßen-Bundesamt

Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Magdeburg

Generalzolldirektion - Zollkriminalmamt

Georg-Speyer-Haus

Hanns-Seidel-Stiftung e.V.

Informationstechnikzentrum Bund

Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen

Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau Verwaltungsgesellschaft mbH

Nationale Anti Doping Agentur

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Robert-Koch-Institut

Rosa Luxemburg Stiftung

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH

Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus

Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus

Stiftung Forum Recht

Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Umweltbundesamt

Unfallversicherung Bund und Bahn

VBG - Verwaltungs Berufsgenossenschaft

Verbaucherzentrale Bundesverband e.V.

Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

20.12.2021



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