Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Gerätekraftwagen I, Typ II (GKW)
B 18.41 - 0287/21/VV : 1
Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke (34000000)
Lieferauftrag
Gerätekraftwagen I, Typ II (GKW)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Rahmenvereinbarung über Gerätekraftwagen I, Typ II (GKW)
Preis
Laufzeit in Monaten: 48
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Legen Sie mit dem Angebot einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister vor.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Feuerwehrfahrzeuge oder vergleichbare Einsatzfahrzeuge in der Gewichtsklasse ab 10t zGG) für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 5 Mio EUR pro Jahr betragen. Zusätzlich muss mind. 1 Mio EUR dieses Umsatzes auf Fahrzeuge in der Gewichtsklasse ab 10t zGG "mit hydraulischer Seilwinde" entfallen. Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge leichterer Bauart oder Fahrzeuge ohne hydraulische Windenanlage nicht als Nachweis anerkannt werden.
Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Teilnahmefrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Feuerwehrfahrzeuge oder vergleichbare Einsatzfahrzeuge in der Gewichtsklasse ab 10t zGG,
o mit hydraulischer Windenanlage, und
o als Serie von mind. 5 Stück.
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Neben den zuvor angegebenen Erklärungen und Nachweisen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Teilnahmeantrag die nachstehenden sonstigen Erklärungen und Nachweise einzureichen.
• Belegen Sie die Erfüllung einschlägiger europäischer Normen über ein Qualitätsmanagementsystem (wie z.B. ISO 9001) und ein Umweltmanagementsystem (wie z.B. Iso 14001) durch gültige Zertifikate oder weisen Sie nach, dass Sie gleichwertige normierte Systeme anwenden.
• Weisen Sie für den Anteil des Fahrgestells nach, dass Sie in der Lage sind, eventuelle Nachbesserungen aufgrund von Mängelansprüchen während der Gewährleistungszeit bundesweit leisten zu können. Weisen Sie einen Bestand von mind. 50 über die Bundesrepublik flächendeckend verteilten stationären Service- und Reparaturpartnern nach.
Sollten Sie nicht selbst der Produzent des Fahrgestells sein, stellen Sie sicher, dass für die Vertragserfüllung ein nach Anzahl und Fachkunde gleichwertiges stationäres Service- und Reparaturpartnernetz zur Verfügung steht. Beschreiben Sie diesbezüglich ausführlich Ihre vertraglichen Vereinbarungen mit dem Fahrgestelllieferanten oder den von Ihnen ausgewählten mind. 50 Service- und Reparaturpartnern.
• Weisen Sie den Unterhalt eines mobilen, schnelleinsatzfähigen (etwa innerhalb 24h) Reparaturdienstes für Aufbau und Seilwinde in der Bundesrepublik nach. Der Reparaturdienst muss in der Lage sein, technische Ausfälle kleinerer Art vor Ort zu beheben. Größere Schäden (z.B. aufgrund von Unfällen o.ä.) können im Herstellerwerk repariert werden.
• Weisen Sie für den Anteil der Aufbauleistung nach, dass Sie in der Lage sind, mind. 10 Gerätekraftwagen je Monat zu liefern. Eine bloße Bestätigung reicht hierfür
nicht aus. Beschreiben Sie hierzu Ihre Fertigungskapazitäten und Personalstruktur. Beachten Sie bei der Beschreibung der Personalstruktur, dass für den Aufbau der Fahrzeuge nur qualifiziertes Personal mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder international vergleichbaren Qualifikation in den Bereichen Metallverarbeitung oder Elektrotechnik akzeptiert wird. Benennen Sie die Anzahl des von Ihnen je Produktionsplatz eingesetzten qualifizierten Personals. Benennen Sie ebenso die Anzahl der parallelen Produktionsplätze für dieses Projekt.
Abschnitt IV: Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
23.02.2022
11:30
- Deutsch (DE)
29.07.2022
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
19.05.2022