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Ausschreibungsdetails

Beschaffung von insgesamt 2480 EA handelsüblichen GNSS-Navigationsempfängern mit Zubehör zum Zweck der personenbezogenen Navigation (Q/U2CN/MA132/LA194)

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19.12.2021 (letzte Änderung am 21.01.2022)

10.02.2022 13:00

10.02.2022 13:00

Q/U2CN/MA132/LA194

Bundeswehrverwaltung

21.01.2022 10:22

2021/S 248-655604

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Ort: Koblenz
NUTS: Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): BAAINBw U2.3
Fax: +49 261-400-18206

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

an folgende Anschrift:

Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Ort: Koblenz
NUTS: Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): E1.3 - Angebotssammelstelle

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Beschaffung von insgesamt 2480 EA handelsüblichen GNSS-Navigationsempfängern mit Zubehör zum Zweck der personenbezogenen Navigation

Q/U2CN/MA132/LA194

II.1.2)
CPV-Code

Navigationsausrüstung (34933000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Beschaffung von insgesamt 2480 Stück handelsüblichen GNSS-Navigationsempfängern mit Zubehör zum Zweck der personenbezogenen Navigation, der Auftrag wird in 2 Lose aufgeteilt.

Die zu beschaffende Geräte müssen zum Zeitpunkt der Ausschreibung dem aktuellen Produktportfolio des Herstellers entsprechen. Es dürfen keine Geräte aus vorhergehenden Produktserien bzw. Vorgängermodelle sein.

Los A: 1240 Stück GNSS-Navigationsempfänger zur handgehaltenen Verwendung mit Kartendarstellung wie Garmin GPSMAP® 66s oder gleichwertig.

Los B: 1240 Stück GNSS-Navigationsgeräte zur Befestigung am Unterarm wie Garmin Foretrex® 601 oder gleichwertig.

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose


II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

Los A: GPS-Empfänger zivil, handgehalten

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Navigationsausrüstung (34933000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Neckar-Odenwald-Kreis (DE127, NUTS 3)

Neckarzimmern

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

1240 Stück GNSS-Navigationsempfänger zur handgehaltenen Verwendung mit Kartendarstellung wie Garmin GPSMAP® 66s oder gleichwertig.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

30.05.2022

31.05.2022

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

Los B: GPS Empfänger zivil, armgetragen

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Navigationsausrüstung (34933000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Neckar-Odenwald-Kreis (DE127, NUTS 3)

Neckarzimmern

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

1240 Stück GNSS-Navigationsempfänger zur Befestigung am Unterarm mit Richtungs- und Positionsdarstellung wie Garmin Foretrex® 601 oder gleichwertig.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

30.05.2022

31.05.2022

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Hinsichtlich der Navigationsgeräte werden alle Produkte ausgeschlossen, deren Hersteller Ihren Sitz in einem der Staaten nach § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG haben. (Sofern einzelne Komponenten (z. B. Halbleiter oder Chips) von einem Hersteller aus einem solchen Staat stammen oder die Produktion dort stattfindet, ist dies hingegen unschädlich.)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

10.02.2022

13:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.03.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

27.01.2022

13:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

21.01.2022



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